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Einbürgerung seit 5 jahren (Gelesen: 3.008 mal)
neptune
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung seit 5 jahren
23.02.2005 um 08:08:15
 
Hallo, ich habe ein Problem, ich habe vor mittlerweile 5 Jahren die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragt und habe sie bis heute nicht bekommen, die Frau vom Ausländeramt ist auch nicht sehr nett und sagte mir sogar vor ein paar Wochen noch ich könnte noch mindestens ein paar Jahre warten bis ich die Deutsche Staatsbürgerschaft bekomme und das kann ja wohl echt nicht sein, ich muss dazu sagen ich bin in Deutschland geboren und aufgewachsen, bin 22 jahre alt, Deutsch ist meine Muttersprache, meine Mutter ist Halb deutsche und italienisch, hat aber die Deutsche Staatsbürgerschaft, ich habe die Italienische Staatsbürgerschaft. Ich wollte fragen ob jemand weiss ob es einen Zeitlichen Rahmen gibt, in dem so ein Antrag bearbeitet werden muss ? Man hört immer sowas dauert 6 Monate ungefähr, aber ob die Leute vom Ausländeramt vielleicht verpflichtet sind einen Antrag innerhalb einer Maximalen Frist zu bearbeiten ? Und ich wollte wissen ob jemand vielleicht weiss ob es irgendwelche Organisationen gibt die einem in solch einem Fall helfen und unterstützen, ich wohne in Köln. Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte, denn ich habe auch hier auf der Seite gelesen das ich eigentlich mit meinen Voraussetzungen auf eine Anspruchseinbürgerung "ohne wenn und aber" recht habe.
Naja auf jedenfall schonmal vielen Dank im voraus.

Neptune  ???
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neptune
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Antwort #1 - 23.02.2005 um 18:59:54
 
Danke für die vielen antworten !!! Lippen versiegelt
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exchanger
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Antwort #2 - 24.02.2005 um 19:21:47
 
Hallo Neptune  ,

erst einmal der Ton macht die Musik.  :dom

Du kannst doch nicht erwarten eine Frage zu posten und alle beantworten gleich nur diese Frage. Laß den Leuten doch erst einmal Zeit das Problem zu erörtern. Wenn Du bisher 5 Jahre gewartet hast, dann kannst Du doch mal einen Tag auf eine Antwort warten.

Außerdem ist Deine Frage viel zu allgemein gestellt. Ich bin selbst Kroate und habe mittlerweile schon einige Erfahrungen auf diesem Gebiet, habe auch so meine Probleme mit der Ein- bzw. Ausbürgerung.

Die erste Frage die sich mir stellt, hast Du schon Deine Einbügerungszusicherung erhalten und wenn ja wann wurde diese ausgestellt ? Hast Du schon die Ausbürgerung aus deiner bestehenden Staatsangehörigkeit beantragt und wie ist der Status ? Mit welcher Begründung wirst Du nicht eingebürgert ?

Gruß

Exchanger
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ronny
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Antwort #3 - 24.02.2005 um 19:31:18
 
Viees beantwortet sich auch durch die FAQ´s und eine konkrete Frage habe ich nicht herausgelesen, sorry.
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mick
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Antwort #4 - 24.02.2005 um 20:41:47
 
Hi,
die Einbürgerung dauert keine fünf Jahre und möglicherweise noch weitere Jahre, wenn es nicht irgendwo besondere Probleme gibt. Nicht in Köln, nicht in München - nirgendwo.

Also, neptune: wo hakt es? Was wird als Grund angegeben?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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neptune
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Antwort #5 - 25.02.2005 um 05:10:41
 
Ich brauch mich nicht ausbürgern, da man als EU- Bürger seine alte Staatsbürgerschaft behalten darf laut § 87

Mit dem Gesetz zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vom 15. Juli 1999 hat der Bundesgesetzgeber in § 87 Abs. 2 des Ausländergesetzes (AuslG) im Hinblick auf das Ziel der fortschreitenden europäischen Integration eine spezielle Regelung getroffen: Bei Unionsbürgern wird nicht verlangt, dass sie vor der Einbürgerung in Deutschland ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, wenn der andere EU-Mitgliedstaat im Gegenzug bei Einbürgerung von Deutschen ebenso verfährt. Deutschen, die sich in einem EU-Mitgliedstaat einbürgern lassen, wird über eine Genehmigung nach § 25 Abs. 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes gestattet, die deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten. Im Ausland lebenden Deutschen wird bei Erwerb der Staatsangehörigkeit des Aufenthaltsstaates die Beibehaltung ihrer deutschen Staatsangehörigkeit zugleich erleichtert.
Diese Regelung findet aktuell in Bezug auf die EU-Staaten Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Malta, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische Republik und Ungarn Anwendung, bei den Niederlanden und Slowenien nur in Bezug auf bestimmte Personengruppen.

Als begründung gibt sie an sie müsste in den 2 Städten in denen ich vorher gelebt habe auf informationen warten, darüber ob ich Straftaten begangen habe und wenn wie und ob eingestellt, u.s.w. aber sowas dauert ja nicht Jahre.

Meine frage war übrigens ob es eine stelle gibt an die man sich wenden kann die ein hilft in der sache und sich damit auskennt Fragezeichen
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neptune
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Antwort #6 - 25.02.2005 um 05:14:47
 
P.S.: was ist eine Einbürgerungszusicherung? Also ich habe keine bekommen.
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ronny
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Antwort #7 - 25.02.2005 um 07:01:19
 
Zitat:
was ist eine Einbürgerungszusicherung


Da du wie du selbst gesagt hast Deine bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben brauchst, wirst Du auch keine Einbürgerungszusicherung erhalten.

Wo Dein Antrag ist, was mit Deinem Antrag geschehen ist, wirst Du nur dort erfahren  können,wo Du ihn abgegeben hast.

Wenn Du da mal nachhakst, wirst Du erfahren wo er hin ist, und was mit ihm passiert ist.

Im übrigen sage ich wie Mick nirgends dauert die Bearbeitung eines normalen Antrages fünf Jahre wenn die Voraussetzungen  und alle Unterlagen vorliegen.  :iroDas hat selbst bei mir nimmernicht so lange gedauert  grin

Denk mal nach bist Du umgezogn, hast Du vielleicht ein Schreiben vergessen zu erledigen. Daswas Du bisher geschrieben hast, ist alles viel zu nebulös, um hier eine sinnvole Antwort geben zu können

SRY
Ronny

Ähhh BTW:

DAS hier Zitat:
Ich brauch mich nicht ausbürgern
schaffst Du niemals, weil Dich nur der Staat ausbürgern könnte  grin, aber ich wußte was gemeint war  grin
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