Guten Morgen,
ich habe mich in diesem interessanten Forum angemeldet, weil ich denke, dass ich hier kompetente Auskunft bekommen kann.
Mein Verlobter ist Nigerianer und als Asylbewerber seit einem Jahr in D. Seine Aufenthaltsgestattung wurde gerade verlängert. Er ist mit korrekten Daten hier. Seine Papiere zwecks unserer Eheschließung sind bereits aus Nigeria eingetroffen und von mir ans Standesamt weitergeleitet worden. Sollten jetzt nach Nigeria zur Überprüfung geschickt werden.
Ich bin Deutsche. War bereits einmal nigerianisch verheiratet und bin geschieden.
Da ich bei der Einreichung auf dem Standesamt keine (beglaubigte) Passkopie sowie keine Kopie seiner aktuellen Aufenthaltsbescheinigung vorgelegt hatte (ging alles etwas schnell, da ich einen zweiten separaten Kurztermin bei der freundlichen Beamtin hatte) - wurden diese nun telefonisch bei mir angefordert, d.h. ich solle sie nachreichen....
Im Gespräch mit meinem Verlobten, der aufgrund der Landkreis-Bestimmung :stampf: nicht in meiner Nähe wohnt bzw. nicht bei mir wohnen kann, habe ich die bereits geplante Weitergabe der Papiere gestoppt, nachdem in seinem Lager gerade helle Aufregung herrscht: Einer Asylbewohnerin wurde NACH Anmeldung zur Hochzeit auf dem Standesamt postwendend der Aufenthalt beendet.... wahala... Sehr viele Einzelheiten kenne ich (noch) nicht.. (war telefonisch nicht optimal)
Er hat nunmehr ERSTMALS einen Kontakt zu einem RA aufgenommen (Leider erst nächste Woche Termin). Bisher hatte er keine Bedenken, auf eine Heirat hier in D zu vertrauen, da seine Angaben usw. korrekt sind, auch sonst nichts rechtlich problematisch. Und ein Freund hatte mit ähnlichen Voraussetzungen keine Probleme. Allerdings: Nicht MEIN Landkreis
FRAGE:
*Kann jemand, der NOCH keine Duldung bekommen hat (Verlängerung der A.gestattung bis Sommer05) nach Einreichung seiner Unterlagen zwecks Heirat auf dem Standesamt Probleme (=> Abschiebung..) bekommen, nachdem die erforderliche PASS-KOPIE (wer beglaubigt?!?) bei dieser Behörde vorliegt und somit dem 'Ausländischen Amt' zugeschickt wird?
* Welche Rolle spielt die Ausländer-Behörde (AB) in diesem Fall?
(Tipp der Beamtin auf dem Standesamt war: Wir sollten eine Kopie des Passes bei seiner AB in seinem Landkreis beglaubigen lassen; das erscheint mir allerdings SEHR riskant... !!! !!! Andererseits würde sie es ebenfalls tun, wenn ich mit dem PASS
bei ihr vorbeikäme..)
Aussage der NEUEN RA meines Freundes, die mir allerdings nicht persönlich bekannt ist und die sich auch
telefonisch NICHT inhaltlich mit unserer Sache auseinandersetzen kann/will/darf (korrekt!) --> Falls es Nichts gibt, was ihm 'gefährlich' werden könnte, ist eine Kopie-Weitergabe IHRER MEINUNG nach nicht problematisch.... (Genaueres werden wir nächste Woche hören)
MEIN PROBLEM ist allerdings, dass die 'freundliche' Beamtin auf mein Kommen mit Pass + Kopie wartet....damit sie diese beglaubigen und alles wegschicken kann...
(Bezahlt ist auch schon..)
Ich meine: VERRAUEN oder MISSTRAUEN????
Soll/kann ich ihr sagen, WIR HABEN EINEN RA EINGESCHALTET
Das ist ja nicht unbedingt das, was IHR Vertrauen :sauer: in 'our case' bekräftigt....
Wie steht es eigentlich damit, dass eine Person AUF DER ANDEREN SEITE des Schalters auch (!) mit Misstrauen zu kämpfen hat?!
Ich meine,
a) sie kennt meinen Verlobten noch nicht persönlich
b) ich war bereits nigerianisch verheiratet; jetzt geschieden
c) es gibt (wohl nicht selten
) jenen Altersunterschied :gähn:
d) und jetzt ziere ich mich wegen seiner Passunterlagen
e) kann/wird sie an 'Scheinehe' denken )NATÜRLICH KANN SIE
:bx
Oder kann ich OFFEN mit ihr über meine ANGST seiner AUSWEISUNG reden???
Was soll ich tun?
Ich wollte das mal hier fragen,
nachdem ich gelesen habe, dass es hier nicht nur Ausländer + Partner sind, die Fragen stellen/beantworten, sondern AUCH interessierte/engagierte Mitarbeiter eben jener Behörden....
Vielen Dank für Antwort!!!!!
ithinkatu