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Ehefähigkeitszeugnis von argentinischer Botschaft? (Gelesen: 1.872 mal)
patagonien
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Beiträge: 3
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehefähigkeitszeugnis von argentinischer Botschaft?
22.02.2005 um 10:56:48
 
Hallo!

Meine argentinische Freundin und ich wollen heiraten. In der hiesigen argentinischen Botschaft sagte man uns, dass eben dort das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt werden kann.

Nun hörte ich von anderer Seite, dass die deutschen Standesämter Ehefähigkeitszeugnisse von ausländischen Botschaften nur dann akzeptieren, wenn der Ausländer schon länger in Deutschland lebt. Ansonsten müsse man es direkt aus dem jeweiligen Land bringen. Stimmt das? Kann man sich nicht darauf berufen, dass man sich spontan zur Eheschließung entschied?

Oder weiß jemand, wie man in Argentinien selbst an das Ehefähigkeitszeugnis kommt? Wie heißt es auf spanisch?

Vielen Dank schon mal!
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.02.2005 um 11:14:40
 
Hallo Patagonien

die von Dir angesprochene konsularische Ehefähigkeitsbescheinigung reicht für Eure Eheschließung nicht aus, da ein entsprecendes Abkommen mit Argentinen nicht besteht.

Ihr benötigt also die entsprechende Bescheinigung der inneren Behörde des Heimatstaates (Ehefähigkeitszeugnis).

Da Argentinien diese Ehefähigkeitszeugnisse nach meinen Informationen aber nicht kennt, wäre eine Befreiung von der Vorlage durch das zuständige OLG erforderlich.
(siehe oben bei den FAQ´s).

Dazu kann als Grundlage dese Konsularbescheinigung dienen.

Den mir vorliegenden Informationen des OLG Stuttgart ist dazu jedoch nchts näheres zu entehmen, sodass Du Dir da noch Infos beim zuständigen Standesamt holen solltest.

Greetz
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Santa
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Tupaq Amaru


Beiträge: 176

Augsburg, Germany
Augsburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 22.02.2005 um 20:12:18
 
Hallo patagonien,
mit einer Verlobten aus Argentinien sollte "Mann" eigentlich castellano (spanisch) umfassend beherrschen Smiley.
Ein Ehefähigkeitszeugniss (so wie es in Deutschland definiert und benötigt wird) gibt es in Südamerika meines Wissens generell nicht.
Die einzige Dokument, das das für Deine "novia" (Verlobte) zuständige "Registro Civil" (Standesamt) in diesem Zusammenhang überhaupt ausstellen kann, ist ein  "Certificado del Soltero" und das heisst nun mal auf deutsch "Bescheinigung der Ledigkeit". Deine Verlobte muss dieses Certificado zwecks weiterer Verwendung in D aber noch mit einer Apostille versehen lassen.

Anbei der Link zum Registro Civil de Buenos Aires 

http://www.buenosaires.gov.ar/registrocivil/Tramites/Matrim/?menu_id=896

Kleiner Trost am Rande (insbesondere auch für alle, die immer über die Vorschriften in D stöhnen), in Argentinien müssen sich beide Verlobten eine Woche vor der Hochzeit noch einmal bei einem hierzu berechtigten Arzt eines städtischen Krankenhauses auf gewisse ansteckende Krankheiten untersuchen lassen, in D ist dies (noch Smiley) nicht vorgeschrieben.

Que vaya bien chico
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