Hallo Zusammen,
Bin fast 7,5 Jahre in Deutschland (5J ABW + 2,5J AE) besitze
AE bis OKT 2005. Ich bin mit einer deutschen Frau seit 2 1/2 Jahren verheiratet. Die Ehe ist im Moment in der Krise. Meine Frau denkt mittlerweile an die Scheidung.
JETZT MÖCHTE ICH von Ihnen WISSEN, WENN WIR UNS TRENNEN OB ICH IN DEUTSCHLAND BLEIBEN DARF? Ich Arbeite und beziehe keine öffentliche quellen.
Habe ich Anspruch auf Eigenständiges Aufenthaltsrecht? Obwohl ich eine Vorstrafe von 3 Monaten, die zu Bewährung ausgesetzt würde. Die Strafe ist schon Erlassen und ist nicht mehr aktuelle. Spricht ich habe meine
AE 2 hintereinander verlängert.
Wird die Strafe als aktueller Ausweisungsgrund angesehen?
Habe paar passagen aus der AuslG-VwV
7.2.1.0.2Im Falle der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung darf auf solche Regelversagungsgründe nicht mehr zurückgegriffen werden, die bei einer vorangegangenen Erteilung oder Verlängerung der Behörde bereits bekannt waren.
7.2.1.5Ein Ausweisungsgrund führt nur dann zur Regelversagung, wenn er noch aktuell oder nicht aufgrund einer Zusicherung der Ausländerbehörde verbraucht ist (Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes; siehe Nummern 7.2.1.0.1 und 7.2.1.0.2). Außerdem ist zu berücksichtigen, ob in anderen Vorschriften das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes zu einer anderen Rechtsfolge führt (vgl. z.B. § 16 Abs. 3 Nr. 2, § 17 Abs. 5, § 19 Abs. 3, § 24 Abs. 1 Nr. 6, § 25 Abs. 1 und 3 Satz 1, § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 2 Nr. 4
Ich bin kein Experte aber trifft das auf meinem Fall zu?
Danke