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Eigenständiges Aufenthaltsrecht (Gelesen: 858 mal)
Lord1968
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eigenständiges Aufenthaltsrecht
18.02.2005 um 16:03:09
 
Hallo Zusammen,

Bin fast 7,5 Jahre in Deutschland (5J ABW + 2,5J AE) besitze AE bis OKT 2005. Ich bin mit einer deutschen Frau seit 2 1/2 Jahren verheiratet. Die Ehe ist im Moment in der Krise. Meine Frau denkt mittlerweile an die Scheidung.

JETZT MÖCHTE ICH von Ihnen WISSEN, WENN WIR UNS TRENNEN OB ICH IN DEUTSCHLAND BLEIBEN DARF? Ich Arbeite und beziehe keine öffentliche quellen.
Habe ich Anspruch auf Eigenständiges Aufenthaltsrecht? Obwohl ich eine Vorstrafe von 3 Monaten, die zu Bewährung ausgesetzt würde. Die Strafe ist schon Erlassen und ist nicht mehr aktuelle. Spricht ich habe meine AE 2 hintereinander verlängert.
Wird die Strafe als aktueller Ausweisungsgrund angesehen?

Habe paar passagen aus der AuslG-VwV

7.2.1.0.2Im Falle der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung darf auf solche Regelversagungsgründe nicht mehr zurückgegriffen werden, die bei einer vorangegangenen Erteilung oder Verlängerung der Behörde bereits bekannt waren.

7.2.1.5Ein Ausweisungsgrund führt nur dann zur Regelversagung, wenn er noch aktuell oder nicht aufgrund einer Zusicherung der Ausländerbehörde verbraucht ist (Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes; siehe Nummern 7.2.1.0.1 und 7.2.1.0.2). Außerdem ist zu berücksichtigen, ob in anderen Vorschriften das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes zu einer anderen Rechtsfolge führt (vgl. z.B. § 16 Abs. 3 Nr. 2, § 17 Abs. 5, § 19 Abs. 3, § 24 Abs. 1 Nr. 6, § 25 Abs. 1 und 3 Satz 1, § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 2 Nr. 4

Ich bin kein Experte aber trifft das auf meinem Fall zu?

Danke 
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eigenständiges Aufenthaltsrecht
Antwort #1 - 19.02.2005 um 10:52:32
 
Hallo,

normalerweise entsteht nach 2 Jahren in D gelebter Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für den ausländischen Ehepartner.
Die Aufenthaltserlaubnis wird dann allerdings erst einmal befristet erteilt, und es ist für weitere Verlängerungen der AE wichtig, dass der ausländische Mitbürger seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann und nicht dem Staat zur Last fällt.

Deine andere Frage müssen die Experten beantworten, dazu weiss ich nichts.

Viele Grüße
Janna
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