Hallo emos,
sollte wirklich ein Umverteilungsantrag gestellt werden, so kann ich euch in diesem Fall auch gleich die Antwort geben.
Sorry, daran sind schon viele, und viel schwierigere Fälle gescheitert, verzweifelt und fast zugrunde gegangen. Söhne dürfen nicht zu ihren alleinstehenden Müttern und Schwestern, Töchter (minderjährig ) müssen fernab von ihrer Mutter, in einem anderen Bundesland im Heim leben, Väter können nicht zu ihren Frauen und Kindern ziehen....
Ich könnte euch aus meiner Erfahrungen ein paar markante, menschenverachtende Antwortsätze aus den Ablehnungsschreiben der entsprechenden Behörden geben.
Wo kämen wir denn hin, wenn jeder dahin gehen könnte, wohin er wollte ?Seid froh, dass erst einmal die Möglichkeit für euch gemeinsam in Hamburg bestehen könnte. Alles, was ihr sonst noch geschrieben habt, hat nichts mit dem Ausländerrecht zu tun, das müsst ihr wie alle Menschen privat klären. Ehe ist Ehe, Scheidung ist Scheidung und ein evtl. gemeinsames Kind ist ein gemeinsames Kind ...