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Abschiebung trotz Familie? (Gelesen: 2.160 mal)
irfan
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung trotz Familie?
18.02.2005 um 01:02:02
 
Hallo.

Einen Segen auf eure Seiten. Aber trotz langem Suchen nach ähnlichen Fällen bin ich immer noch ratlos und schockiert. Ich erkläre nun so knapp wie mgl. meine Situation.

Ich lebe seit drei Jahren mit meinem Freund zusammen. Wir haben einen gemeinsamen Sohn (21 Monate alt). Mein Freund ist gebürtiger Türke. Er lebt seit 1986 in Deutschland. In den 90er Jahren saß er für ziemlich lange Zeit im Gefängnis (6Jahre,BtmG), hat sich seitdem allerdings nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Er sollte nach seinem Gefängnisaufenthalt bereits abgeschoben werden. Letztlich ist es aber nicht dazu gekommen. Statt dessen hat er damals einen Antrag auf Asyl gestellt, der nie beantwortet wurde. Seit der Entlassung geht er einer geregelten Arbeit nach. Heute nun war er bei der Ausländerbehörde, wo ihm mitgeteilt wurde, daß er in einem Monat abgeschoben werden soll. Seitdem befinden wir uns beide im Schockzustand und wissen nicht weiter. Wir haben zudem nicht ein einziges Papier, das uns diese Nachricht bestätigt, und somit auch nichts, auf das man zumindest mit einem Widerspruch reagieren könnte, falls das überhaupt ginge. Wir wissen nicht einmal, seit wann die Abschiebung beschlossen ist. Kann so etwas sein? Ich verstehe nicht, wie es zu so einer furchtbaren Kommunikationslücke kommen konnte. Ist das denn rechtens? Das einzige, was wir wissen, ist, daß die entscheidenden Papiere zu einem Anwalt geschickt wurden. Doch wir haben nie eine Nachricht erhalten. Können wir schnell heiraten? Würde das was bringen? Ich bin derzeit bereit alles zu tun, damit unsere Familie nicht zerstört wird. Wir sind glücklich zusammen, und es muß einen Weg für uns geben. Bitte, wir brauchen Hilfe, Tips, Ratschläge, Erfahrungen, alles, was uns helfen kann. Vor allem brauchen wir wahrscheinlich einen Rechtsanwalt? Könnte jemand einen empfehlen, und ist das teuer? Ich habe tausende Fragen. Bitte! Hilfe!!!
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung trotz Familie?
Antwort #1 - 18.02.2005 um 09:39:31
 
Zitat:
Vor allem brauchen wir wahrscheinlich einen Rechtsanwalt


Hallo irfan,

erst mal Ruhe bewahren, das hilft gar nix in Hektik zu verfallen.

In Ruhe überlegen, was war vor dem Kennenlernen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Abschiebung ohne vorherige Anhörung des Betroffenen so ohne weiteres möglich sein soll.

Irgendwas ist an Deiner Geschichte (verzeih) nicht rund, da fehlt was . Nimm Dir Deinen "gutsten" mal zur Brust  Zwinkernd und zwing ihn da mal über die Vergangenheit nachzudenken.

Irgendwo sitzt entweder noch ein Anwalt, der die Korrespondenz (mehr oder minder engagiert) erledigt oder Dein Gutster sagt ned alles was er weiß. Bei dem Strafverfahren war sicherlich ein Anwalt dabei.

Zitat:
Wir haben zudem nicht ein einziges Papier, das uns diese Nachricht bestätigt,


Das wäre das erstemal, dass in DEwas passiert ohne dass es schriftliche Vorgänge gibt. Nicht vorstellbar.

Klär das mal bei Euch auf und melde Dich wieder. :paletti

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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irfan
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.02.2005 um 15:31:58
 
Hallo Ronny,

wir waren heute nochmal zusammen bei der Ausländerbehörde, und damit hat sich einiges geklärt. Normalerweise hätte mein Freund heute sogar eine Aufenthaltsbescheinigung (man, oder wie das heißt) bekommen, denen fehlte die Information über seine Arbeitserlaubnis. Das haben wir bereits nachgereicht, allerdings gibt es tatsächlich Probleme mit seiner Vergangenheit. Als mein Freund nach DE kam, galt er als politisch verfolgt. Nun wurde das überprüft und festgestellt, daß das verjährt ist, und damit hat er keinen richtigen Grund mehr für ein Asyl. Alles weitere soll nun geprüft werden. Er soll jetzt zur Botschaft und einen Pass beantragen. Problem ist, daß er damals während seines Gefängnisaufenthaltes schon ausgewiesen werden sollte, und dieser Beschluß wohl immer noch gilt. Wir sollen uns jetzt einen Anwalt nehmen, außerdem setzt sich mein Freund mit der Härtefallkomission in Verbindung, die da evtl. was tun können. Ehrlich gesagt, fällt es mir immer noch schwer, diese ganze Sache zu begreifen, auch weil ich vom Ausländerrecht überhaupt keine Ahnung hab. Ich weiß nur, heute sieht es ein klitzekleines bißchen besser aus, als gestern. Mal sehn, wies weitergeht.
Vielen Dank nochmal für deinen Beitrag.
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Djamila
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Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung trotz Familie?
Antwort #3 - 19.02.2005 um 23:48:54
 
Liebe deutsche Frauen,
wenn ich einen ausländischen Mann heirate, mit ihm zusammen lebe, mit ihm Kinder habe muss ich mich mit dem anderen Kulturkreis vertraut machen.Wenn dessen Aufenthalt abhängig ist von hier im Land und für dieses Land gemachten Gesetzen, dann muss ich mich auch damit befassen.
Das müsste zur Pflicht erklärt werden für jeden deutschen Ehepartner, damit am Ende nicht soviel Fehler gemacht werden, aus Unkenntnis und Unfähigkeit.
Es handelt sich hier um einen sog. privilegierten Áusländer, du solltest ihn und seine Rechte versuchen kennen zu lernen.
Tut mir leid, aber dafür müsst ihr schon ein bisschen mehr tun, als dass was ihr bisher getan habt. Dazu gibt es die unterschiedlichsten Beratungsstellen, bei den Flüchtlingsräten im ganzen Land, der Caritas und in diesem Fall auch bei dem Verband iaf e.V.- Verband binationaler Familien und Partnerschaften www.verband-binationaler.de
:paletti
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Djamila
 
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