Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Verheiratet und keine AE (Gelesen: 5.105 mal)
ralfh
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 30

89231 Neu-Ulm, Bayern, Germany
89231 Neu-Ulm
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verheiratet und keine AE
16.02.2005 um 15:38:19
 
Hallo zusammen,

mein Fall liest sich wie eine unglaubliche Geschichte ist aber wahr. Seit einem Jahr bin ich mit meiner rumänischen Frau verheiratet (Dänemark). Bis heute weigert sich die ABH eine AE auszustellen. Dies war die letzte Antwort der ABH:

Sehr geehrter Herr XXXX

Ihre Ehefrau benötigt gemäß § 4 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz -AufenthG- i.V.m §
28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis.

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt nach § 5 Abs. 2 AufenthG
voraus, dass der Ausländer

1.    mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
2.    die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag
gemacht hat.

Von diesen Voraussetzungen kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen
eines Anspruches auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer
Umstände des Einzelfalles nicht zumutbar ist, das Visumverfahren
nachzuholen, § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG. Ausnahmen von der Visumpflicht
sind jedoch restrektiv zu handhaben. Allgemeinen Belastungen, die die
Einholung des erforderlichen Visums mit sich bringt, rechtfertigen keine
Ausnahme von der Visumpflicht. Griesgrämig

Worte haben wir schon lange keine mehr mit diesem hin und her mit der ABH.

Gruss
Ralf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verheiratet und keine AE
Antwort #1 - 16.02.2005 um 15:53:07
 
Hi Ralf,
welchen ausländerrechtlichen Status hat Deine Frau denn zur Zeit?
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
ralfh
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 30

89231 Neu-Ulm, Bayern, Germany
89231 Neu-Ulm
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verheiratet und keine AE
Antwort #2 - 16.02.2005 um 16:26:52
 
Hi Mick,

gute frage.....eigendlich keinen . Sie hat nur Ihren Reisepaß mit diesen Einreisestempeln. Rumänien braucht ja kein Visum.... Ich habe Sie letztes Jahr angemeldet beim Einwohnermeldeamt und bei meiner Krankenkasse aber sonst hat Sie nichts.....

Gruss
Ralf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verheiratet und keine AE
Antwort #3 - 16.02.2005 um 18:20:17
 
Hi Ralf,

ich muss dennoch nachhaken. Stell doch mal dar, wie der zeitlich Ablauf war. Ein- Ausreisen, Auslandsaufenthalte, zu welchem Zeitpunkt wurde die AE beantragt?
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
ralfh
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 30

89231 Neu-Ulm, Bayern, Germany
89231 Neu-Ulm
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verheiratet und keine AE
Antwort #4 - 16.02.2005 um 23:52:38
 
Hi Mick,

am 19.03.2004 kamen wir aus Rumänien zurück. Wir kennen uns schon seit 2003. Am 27.05.2004 heirat in DK.  31.05.2004 AE beantragt wurde aber abgelehnt weil fehlendes Visum. Hätten wir hier geheiratet hätte Sie AE bekommen auskunft der ABH. Am 16.06.2004 zurück nach Rumänien (ablauf der 3 Monate). 10.09.2004 zurück nach D. 30.11.2004 zurück nach Rumänien. Seit 04.01.2005 sind wieder hier...... Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ralfh
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 30

89231 Neu-Ulm, Bayern, Germany
89231 Neu-Ulm
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verheiratet und keine AE
Antwort #5 - 17.02.2005 um 01:14:31
 
Hi Mick,

danke für die IM Smiley
Aktueller AE-Antrag wurde am 31.05.2004 gestellt seit dem nicht mehr.
Seit dem geht Sie hin und her RO-D.....3 Monate.....wenn Sie wenigstens frei reisen könnte...?

Gruss
Ralf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verheiratet und keine AE
Antwort #6 - 17.02.2005 um 11:14:23
 
Hallo,
wenn sie sich immer besuchsweise, rechtmäßig in Deutschland aufhält (da sollte die Rechtsauffassung der ABH mal abgefragt werden), wäre Deine Frau m.E. berechtigt, die AE nach der Einreise zu beantragen (
§ 39 Nr. 3 AufenthV
). Vielleicht könnt Ihr Euch ja darauf einigen, dass der alte Antrag zurückgenommen wird und dann ein neuer unter Berücksichtigung der genannten Regelung gestellt wird.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Feffi
Full Top-Member
***
Offline


Wer hat gesagt, dass das
Leben einfach sei?


Beiträge: 374

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verheiratet und keine AE
Antwort #7 - 17.02.2005 um 11:18:23
 
Zitat:
Hallo,
wenn sie sich immer besuchsweise, rechtmäßig in Deutschland aufhält (da sollte die Rechtsauffassung der ABH mal abgefragt werden), wäre Deine Frau m.E. berechtigt, die AE nach der Einreise zu beantragen (
§ 39 Nr. 3 AufenthV
). Vielleicht könnt Ihr Euch ja darauf einigen, dass der alte Antrag zurückgenommen wird und dann ein neuer unter Berücksichtigung der genannten Regelung gestellt wird.


gab es da nicht vor kurzem einen fall im forum, bei dem sich "abh-einstellungsprobleme" mit einem umzug in einen anderen kreis "gelöst" hatten?

liebe grüße. feffi.
Zum Seitenanfang
  

No matter what life is telling you. Always keep Smiling!
218325033 chipandchap200  
IP gespeichert
 
ralfh
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 30

89231 Neu-Ulm, Bayern, Germany
89231 Neu-Ulm
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verheiratet und keine AE
Antwort #8 - 17.02.2005 um 12:39:08
 
Hi Mick,

sie war immer als besuch hier 3 Monate. Du meinst also wir sollen die AE einfach noch mal beantragen. Wir bekommen immer die gleiche Antwort sie solle das Visumverfahren nachzuholen?

Gruss
Ralf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
blueWorld
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verheiratet und keine AE
Antwort #9 - 17.02.2005 um 13:06:29
 
Hallo ralph.
bin selber Auslaender und komm aus Bulgarien.
Bei uns und Rumaenien ist so, dass man innerhalb 3 Monaten legal ohne visum nur mit irgendwelcher Stempel im Pass einreisen kann.
Die 3 Monate hast du status als Tourist.du darf fie Romaenin nichts anderes machen.

Ich selber bin Studentin hier und hab studentenvisum.

so weit ich das von anderen Leuten kenne, ist dass die hoechstwahrscheinlich erstmal auch wenn voruebergehend, nach Romaenien.
Sie haette ein AE bekommen, wenn ihr hier geheiratet habt, (obwohl es zu bezweifeln ist, dass es mit dem Touristenvisum klappen wurde).
Anerkannt ist eure Ehe in Deutschland schon.
sie koennte erst nach Romanien fahren, dann Visum zum Familienzusammenfuehrung beeintragen(das oder Heiratsvisum sind die einzige Wege die legal sind).
Da wirdst du gepruefft, ob du finanziell fuer euch beiden sichern kannst, die Wohnung gross genug fuer euch beiden ist.
Ich weiss nicht in welcher stadt in Deutschland ihr wohnt.
Bin in Hamburg.Hier gibt es die öra.das ist oeffentliche rechts blabla.
An eure Stelle wuerde ich hingehen und fragen, ob es doch ein Weg gibt, dass deine Frau nciht nach Rumaenien musst.
Die leute von öra sin Richter und Anwaelte.
An eure Stelle wuerde ich mich nicht so viel stressen.
Auch wenn es von vielen das Gegenteil gehauptet wird, sind die Leuten in Behoerden keine Ideoten.Ich hab bis jetzt auf Auslaender bezogen nie nen Problem gehabt.
Die waren immer sehr nett zu mir, und haben auch mal Witze geriessen.
Du und deiner Rumaenin seid doch legal.
Da kann keiner was machen.
Und das dass ihr kein AE erteillt wird ist wegen die obere Gruende normal.
Die von der Auslaenderbehoerde haben auch nur ihren Job zu machen.
Und glaub mir, deren ist dat auch nicht so angenehm, wenn in die Luft steht deutsche moegen keine Auslaender,oder deutschen Beamten sind bloed.
Wie gesagt, amch euch kein Stress und versuch auch mal aus der Sicht der behoerde zu sehen.
Wie gesagt, bin selber Auslaender.
Auf jedem Fall wuensche ich euch ganz doll viel Glueck in euren Ehe.
Wenn du/ihr fragen hab und ich die beantworten kann, mach ich das gern
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verheiratet und keine AE
Antwort #10 - 17.02.2005 um 13:16:31
 
Zitat:
Hi Mick,

sie war immer als besuch hier 3 Monate. Du meinst also wir sollen die AE einfach noch mal beantragen. Wir bekommen immer die gleiche Antwort sie solle das Visumverfahren nachzuholen?

Gruss
Ralf


Hi Ralf,
lies Dir nochmal durch, was ich geschrieben habe. Genauso habe ich es auch gemeint. Antrag zurücknehmen, neu beantragen (§ 39) - das Ganze nach Möglichkeit mit der ABH abschnacken.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
ralfh
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 30

89231 Neu-Ulm, Bayern, Germany
89231 Neu-Ulm
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verheiratet und keine AE
Antwort #11 - 22.02.2005 um 19:15:18
 
Hi Mick,

diese Antwort kam heute von der ABH:

Sehr geehrter Herr xxxxx,

auch unter Berücksichtigung des zum 1. Januar 2005 inkraftgetretenen
Aufenthaltsgesetzes -AufenthG- ist bei ordnungegemäßer Ermessensausübung
die Einholung des erforerlichen Visums zum Ehegattennachzug bei der
deutschen Auslandsvertretung zumutbar.

Gemäß § 5 Abs. 2 AufenthG setzt die Erteilung eines Aufenthaltstitels oder
einer Niederlassungserlaubnis voraus, dass der Ausländer mit dem
erforderlichen Visum eingereist ist und die für die Erteilung maßgeblichen
Angaben bereits im Visumverfahren gemacht hat.

Hiervon kann nach Maßgabe des § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG abgesehen werden.
Die mit der Einholung des erforderlichen Visums verbundenen
Unannehmlichkeiten rechtfertigen grundsätzlich kein Absehen von der
allgemeinen Erteilungsvorausetzung des § 5 Abs. 2 AufenthG.

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass rumänische
Staatsangehörige nach § 4 Abs. 1 AufenthG i.V.m. § 17 Abs. 1
Aufenthaltsverordnung -AufenthV- für die Einreise und den Kurzaufenthalt im
Bundesgebiet keinen Aufenthaltstitel benötigen. Ein Kurzaufenthalt ist ein
Aufenthalt im gemeinsamen Gebiet der Schengen- Staaten von höchstens drei
Monaten innerhalb einer Frist von sechs Monaten von dem Tag der ersten
Einreise an, § 1 Abs. 2 AufenthV. Sog. Kettenaufenthalte, d,h. zwischen der
Ein- und erneuten Ausreise des rumänischen Srtaatsangehörigen liegen
beispielsweise  nur wenige Tage oder Wochen, sind unerlaubt. Ihre Ehefrau
hielt  sich Ihren eigenen Angaben zufolge in den vergangenen Jahren
überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland auf, ohne über einen
erforderlchen Aufenthaltstitel zu verfügen. Die Erteilung eines
Aufenthaltstitels nach § 39 Abs. 1 Nr. 3 AufenthV kommt daher mangels
rechtmäßigen Aufenthaltes Ihrer Ehefrau (Stichwort: Kettenaufenthalte)
nicht in Betracht.

Ihren Angabe zufolge, wird die fehlerhafte Heiratsurkunde innerhalb der
nächsten 14 Tage neu ausgestellt werden.

Wir fordern daher Ihre Ehefrau auf, bis spätestens zum 31. März 2005 bei
der deutschen Auslandsvertretung in Rumänien das erforderliche Visum
einzuholen.

Wie bereits mitgeteilt, sind wir , bei rechtszeitiger  vorheriger
Unterrichtung, bereit, unsere bereits im Jahr 2004 erteilte Vorabzustimmung
zum Ehegattennachzug zu verlängern.


Mit freundlichen Grüßen
xxxxx

Was soll man dazu sagen.....Was können wir noch tun...?

Gruss
Ralf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verheiratet und keine AE
Antwort #12 - 22.02.2005 um 19:22:29
 
Zitat:
Was soll man dazu sagen.....Was können wir noch tun...?


Hi,
ich hatte oben geschrieben:
Zitat:
wenn sie sich immer besuchsweise, rechtmäßig in Deutschland aufhält (da sollte die Rechtsauffassung der ABH mal abgefragt werden), wäre Deine Frau m.E. berechtigt, die AE nach der Einreise zu beantragen (§ 39 Nr. 3 AufenthV).


Nach der Antwort der ABH wird klar, dass kein rechtmäßiger Aufenthalt vorliegt, die Besuchszeiten wurden offensichtlich übertrieben. Damit kommt die Anwendung des § 39 Nr. 3 AufenthV auch nicht in Betracht.

Insgesamt finde ich Deine ABH recht "nett". Sie verzichtet scheinbar auf weitere Maßnahmen wegen illegalen Aufenthaltes, da denke ich z.B. an Ausweisung und Strafverfahren. Im Gegenteil, Ihr bekommt sogar noch eine Vorabzustimmung angeboten. Wenn Du mich fragst: Angebot der Vorabzustimmung annehmen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
ralfh
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 30

89231 Neu-Ulm, Bayern, Germany
89231 Neu-Ulm
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verheiratet und keine AE
Antwort #13 - 22.02.2005 um 20:17:01
 
Hi Mick,

da wurde etwas falsch verstanden.....Sie war nie länger als die 2x 3 Monate im Jahr hier, also insgesamt 6 Monate im Jahr so wie es erlaubt ist war nie illegal hier.

Gruss
Ralf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verheiratet und keine AE
Antwort #14 - 22.02.2005 um 20:21:52
 
Zitat:
Hi Mick,

da wurde etwas falsch verstanden.....Sie war nie länger als die 2x 3 Monate im Jahr hier, also insgesamt 6 Monate im Jahr so wie es erlaubt ist war nie illegal hier.

Gruss
Ralf



Dann solltest Du diesen Punkt noch einmal mit der ABH klären.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Giesi
Junior Member
**
Offline


Keine Thermik!


Beiträge: 16
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Verheiratet und keine AE
Antwort #15 - 22.02.2005 um 23:34:06
 
Hallo Ralf!
Wenn Deine Frau momentan eh´alle 3 Monate wieder zurückfährt nach Rumänien, denke ich, solltet ihr das Angebot der ABH mit der Vorabzustimmung annehmen.
Dann kann deine Frau im geregelten Visumsverfahren einreisen (FZF), bekommt dann hier ihren Aufenthaltstitel und alles ist paletti.
Gruß, Giesi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema