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Recht auf Wiederkehr für  Witwenrentnerin? (Gelesen: 963 mal)
puuh
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Beiträge: 1

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Recht auf Wiederkehr für  Witwenrentnerin?
22.02.2005 um 19:36:26
 
Hallo,

ich habe eine Frage an die Praktiker zum Recht auf Wiederkehr für Rentner.

Nach § 37 Abs. 5 haben Ausländer, die eine Rente von einem deutschen Rententräger beziehen ein Recht auf Wiederkehr, wenn sie sich acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben.
So stand das auch früher in § 16 Abs. 5 AuslG. In der Kommentarliteratur findet sich aber der Hinweis, dieses Rückkehrrecht gelte nicht für Bezieher von Witwenrente oder Waisenrente, weil diese selbst keine Rentenanwartschaften erwirtschaftet haben.
Wird das nach neuem Recht auch mit dieser Einschränkung gesehen? Gibt es hierzu bereits Erfahrungen?

Vielen Dank!
juridico
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ronny
Platin Member
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Recht auf Wiederkehr für  Witwenrentnerin?
Antwort #1 - 22.02.2005 um 19:46:12
 
Hallo juridico,

herzlich willkommen im Forum.

Nach den mir bekannten Infos des BMI  ist die Art der Rente nicht maßgebend, sondern die Höhe, der Lebensunterhalt muß gesichert sein und die Rente bereits im Ausland bezogen werden.

Außerdem muß bereits vor der Ausreise ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht vorgelegen haben.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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