Zitat:[...] Wir haben alle, wirklich alle Anforderungen der deutschen Botschaft in Mazedonien erfüllt und sämtliche Nachweise eingereicht. Auf Anraten des Botschaftspersonals haben wir sogar 2.500 € Kaution im Ausländeramt als Garantie für die Rückkehrbereitschaft meines Schwagers hinterlegt. [...]
[...] Hat jemand Erfahrung mit solch sturen Konsularbeamten? [...]
1. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Besuchsvisums richten sich grundsätzlich nach der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion (
GKI
).
2. Eine Kaution ist nicht ansatzweise ein Beweis für eine Rückkehrbereitschaft!
3. Konsularbeamte als stur zu bezeichnen, halte ich nicht für den gebotenen Umgangston! Man kann sich ruhig ereifern, aber bitte nicht zu Lasten anderer.
Gegen die Versagung des Visums kann sich derjenige, gegen den dieser negative Verwaltungsakt erlassen worden ist (kein anderer als der Visumantragsteller), beim Auswärtigen Amt beschweren, oder eine Klage beim VG Berlin einreichen. Natürlich kann er damit auch andere (Rechtsanwälte) beauftragen (Prozessvollmacht erforderlich).
Doc 8)
(Ich habe nochmal davon abgesehen das Posting zu editieren, da es m.E. haarschaf an der Beleidigung vorbei geht. Sollte sich allerdings ein Botschaftsangehöriger beschweren, wird das Posting editiert, bevor wir eine Unterlassungsklage riskieren.)