Accordster
Themenstarter
Newbie
Offline
I love YaBB 1G - SP1!
Beiträge: 1
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
|
Liebes Brett,
Zuerst entschuldige mich ich für den schrecklichen Deutschen in meinem Pfosten -- tatsächlich wird er ganz durch Maschine (babelfish) übersetzt.
Ich versuche, festzustellen, ob ich deutsche Staatsbürgerschaft behaupten kann und wenn so, welchem Verfahren ich folgen sollte. Meine gestorbene Großmutter war nach die Bundesrepublik Deutschland 1945 am Ende des Zweiten Weltkrieges geboren und angehoben in oberes Schlesien (jetzt ein Teil von Polen) 1926 und geflohen, um der sowjetischen Armee zu entgehen. Vater meiner Großmutter war auch geboren und angehoben in oberes Schlesien, denke ich.
Jedoch heiratete meine Großmutter meinen Großvater (einen amerikanischen Soldaten) 1952 in Frankfurt (in der deutschen Gegend, nicht auf einer amerikanischen Unterseite), und mein Vater war 1953 in einem Frankfurt Birthing-Service geboren (auch in der deutschen Gegend und nicht auf einer amerikanischen Installation). Ich denke wegen der Verbindung zu einem Ausländer, meine Großmutter verlor vermutlich ihre deutsche Staatsbürgerschaft (ihr stateless bildend, weil sie auch nicht ein amerikanischer Bürger war), unter dem Staatsbürgerschaftgesetz in der Kraft zu dieser Zeit. Jedoch gibt es eine Frage von, ob die Verbindung zwischen meiner Großmutter und Großvater gültig war, und ich schicke dem Standesamts in Frankfurt einen Antrag, dieses festzustellen.
Mein Vater wuchs in Amerika auf, aber diente nicht in der Vereinigte Staaten Armee und wurde nicht hier eingebürgert (auch jedoch teilte er nie die deutsche Regierung daß er "gewählte" deutsche Staatsbürgerschaft mit, wie bis das Ende 1977 gelassen wurde). Ich wurde auch in Amerika 1977 und morgens ein Vereinigte Staaten Bürger durch Geburt geboren. Leider mittelte meine Großmutter die deutsche Sprache nicht meinem Vater oder mir, außer einigen Wörtern über, obgleich sie häufig zurück zu Deutschland reiste, in dem wir Verwandte noch haben.
Meine Frage ist: meine Großmutter annehmend, ihre Staatsbürgerschaft wegen des Heiratens eines Ausländers, ist verloren noch irgendeine Weise, damit ich deutsche Staatsbürgerschaft behaupte?
Andernfalls wenn die Frankfurt standesamts keine Aufzeichnung der Verbindung zwischen meiner Großmutter und Großvater erklären, würde das die Ausgabe ändern?
Vielen Dank, und bitte wieder verzeihen der maschinellen Übersetzung (mir kann japanisches und englisches nur schreiben).
Rainer
|