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AE EU ??? (Gelesen: 1.871 mal)
nikkfurie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE EU ???
14.02.2005 um 23:31:54
 
hallo zusammen!
ich (marokkanischer student) und meine freundin auch  studentin aus litauen  möchten in paar monaten heiraten... bis jetzt alles okay! 
meine frage: wird sich in meinem fall was ändern aufenthaltstitel oder so???!!
Sie ist momentan in besitz einer  Frezügigkeitsbesheinigung  allerdings als studentin.

Danke im voraus
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Doc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE EU ???
Antwort #1 - 14.02.2005 um 23:52:33
 
Freundinnen habe ich auch viele!

Die Ehe mit einer freizügigkietsberechtigten Studentin berchtigt maximal zum Aufenthaltsrecht, solange die Person, von der ein Aufenthaltsrecht abgeleitet wird auch tatsächlich das Freizügkeitsrecht wahrnimmt. Der Ehegatte muss Lebensunterhalt und Krankenversicherung gesichert haben.

Doc  Zwinkernd
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE EU ???
Antwort #2 - 15.02.2005 um 08:24:58
 
Zitat:
Freundinnen habe ich auch viele


DOC ! ! !

Welche Abgründe tun sich da auf?  lachen

Ronny

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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nikkfurie
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE EU ???
Antwort #3 - 15.02.2005 um 22:02:05
 
Danke erstmal für die antwort !
[bgcolor=Orange]Die Ehe mit einer freizügigkietsberechtigten Studentin berchtigt maximal zum Aufenthaltsrecht[/bgcolor]
meine frage noch was soll ich unterl "aufenthaltrecht" verstehen ???  Fragezeichen Fragezeichen
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: AE EU ???
Antwort #4 - 16.02.2005 um 09:33:17
 
Zitat:
meine frage noch was soll ich unterl "aufenthaltrecht" verstehen ???  Fragezeichen Fragezeichen

Das "Recht auf Einreise und Aufenthalt" von Familienangehörigen von freizügigkeitsberechtigten Unionsbügern nach § 3 FreizügG/EU. Bei Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis-EU ausgestellt.

Abu

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