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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> AE EU ???
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Beitrag begonnen von nikkfurie am 14.02.2005 um 23:31:54

Titel: AE EU ???
Beitrag von nikkfurie am 14.02.2005 um 23:31:54
hallo zusammen!
ich (marokkanischer student) und meine freundin auch  studentin aus litauen  möchten in paar monaten heiraten... bis jetzt alles okay!  
meine frage: wird sich in meinem fall was ändern aufenthaltstitel oder so???!!
Sie ist momentan in besitz einer  Frezügigkeitsbesheinigung  allerdings als studentin.

Danke im voraus

Titel: Re: AE EU ???
Beitrag von Doc am 14.02.2005 um 23:52:33
Freundinnen habe ich auch viele!

Die Ehe mit einer freizügigkietsberechtigten Studentin berchtigt maximal zum Aufenthaltsrecht, solange die Person, von der ein Aufenthaltsrecht abgeleitet wird auch tatsächlich das Freizügkeitsrecht wahrnimmt. Der Ehegatte muss Lebensunterhalt und Krankenversicherung gesichert haben.

Doc  ;)

Titel: Re: AE EU ???
Beitrag von ronny am 15.02.2005 um 08:24:58

Zitat:
Freundinnen habe ich auch viele


DOC ! ! !

Welche Abgründe tun sich da auf?  [lachen=lachen.gif]

Ronny


Titel: Re: AE EU ???
Beitrag von nikkfurie am 15.02.2005 um 22:02:05
Danke erstmal für die antwort !
[bgcolor=Orange]Die Ehe mit einer freizügigkietsberechtigten Studentin berchtigt maximal zum Aufenthaltsrecht[/bgcolor]
meine frage noch was soll ich unterl "aufenthaltrecht" verstehen ???  :fragz: :fragz:

Titel: Re: AE EU ???
Beitrag von Abu am 16.02.2005 um 09:33:17

schrieb am 15.02.2005 um 22:02:05:
meine frage noch was soll ich unterl "aufenthaltrecht" verstehen ???  :fragz: :fragz:

Das "Recht auf Einreise und Aufenthalt" von Familienangehörigen von freizügigkeitsberechtigten Unionsbügern nach § 3 FreizügG/EU. Bei Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis-EU ausgestellt.

Abu


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