Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
ausbuergerung? (Gelesen: 2.785 mal)
martin
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag ausbuergerung?
14.02.2005 um 16:01:30
 
Hallo alle zusammen,
erst einmal möchte ich euch herzlich für die sehr nützliche und informative Seite danken, alle Achtung.
Ich bin vor ein paar Jahren samt Familie (unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit) eingebürgert worden. Einige Zeit danach haben wir Deutschland in Richtung Nordamerika verlassen. Um hier bleiben zu können, haben wir Asyl beantragt (da wir keine Aufenthaltsgenehmigung hatten). Den Behörden haben wir unsere deutsche Identität verschwiegen. Das Asylverfahren läuft noch. Aus verschiedenen Gründen haben wir uns darauf besinnt, nach Deutschland zurückzukommen. Wir wollen den Behörden hier (Nordamerika) offenbaren, was geschehen ist, die wiederum werden die deutschen Behörden unterrichten.
Frage: Was sind die Konsequenzen für uns in Deutschland? Werden wir unter Umständen unsere deutsche Staatsangehörigkeit verlieren? ...
Für ein paar gute Tipps und vielleicht Empfehlung eines guten Anwalts, der sich in der Materie auskennt, wären wir euch sehr dankbar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ausbuergerung?
Antwort #1 - 14.02.2005 um 16:50:51
 
Hab ich das jetzt richtig verstanden? Als Deutscher in einem anderen Staat Asyl beantragt?  lachen

Zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt dies jedenfalls nicht. Die Verlustgründe sind in § 17 StAG abschließend aufgeführt. Ein Asylantrag gehört nicht dazu.

Was die US-Behörden davon halten werden, kann ich aber nicht beurteilen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ausbuergerung?
Antwort #2 - 14.02.2005 um 16:56:52
 
Zitat:
Hab ich das jetzt richtig verstanden? Als Deutscher in einem anderen Staat Asyl beantragt?  lachen


Ralf,

Sooo ungewöhnlich ist das gar nicht:
guck http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,324779,00.html

grin Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
martin
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ausbuergerung?
Antwort #3 - 14.02.2005 um 20:58:50
 
Lieber Ralf vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Um deine Frage zu beantworten, Ich habe hier nicht erwähnt, dass Ich auch Deutscher bin sondern nur gesagt kamerunischer Staatsbürger.
Dass es deine Meinung nach kein Grund für dir Ausbürgerung ist, fällt mir ein Stein vom Herzen.
Abgesehen davon, ist es überhaupt eine Straftat was wir gemacht haben?
Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ausbuergerung?
Antwort #4 - 14.02.2005 um 22:28:50
 
Hallo Abu,

jetzt weiß ich wenigstens, warum Mr. President nach Mainz und nicht nach Hamburg reist...
lachen

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ausbuergerung?
Antwort #5 - 14.02.2005 um 22:40:15
 
Hi Admins,

wollte nur einmal posten, allerdings hat es den Beitrag gleich dreimal reingehauen...

sorry

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: ausbuergerung?
Antwort #6 - 14.02.2005 um 22:53:34
 
Zitat:
Hi Admins,

wollte nur einmal posten, allerdings hat es den Beitrag gleich dreimal reingehauen...

sorry

Blaise



Das passiert wohl bei den Montags-Abstürzen des Forums Zwinkernd

Zwei sind gelöscht.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema