Janine
Ex-Mitglied
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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hi,
unten findest du etwas über ehef.zeugnisse
ich denke 9-12 monate sind hier etwas überzogen. wenn er aber nur eine ae für italien hat und nicht für die schengenländer, dann kann er auch nicht in dk oder s heiraten ohne das er illegal in diese länder einreist. geht den richtigen weg über die deutschen behörden, auch wenn es etwas dauert. ihr wollt heiraten und eine gemeinsame zukunft planen. da sollte wartezeit nicht im wege stehen. und im gegensatz zu vielen hier derren partner am anderen ende der welt wohnen, ist italien ja fast um die ecke.
viel glück!
Heiraten im Ausland - Ehefähigkeitszeugnis
Deutschen, heimatlosen Ausländern, Asylberechtigten, ausländischen Flüchtlingen und Staatenlosen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Personenstandsgesetzes heiraten wollen und dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses bedürfen, erteilt dieses der Standesbeamte, in dessen Bezirk der Wohnsitz ist oder war.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur erteilt werden, wenn der Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Sind beide Verlobte Deutsche, so ist ihre Ehefähigkeit wie bei einer Inlandsehe zu prüfen.
Welche Unterlagen Sie zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfragen Sie bitte telefonisch oder persönlich im Standesamt. Einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, das ein deutscher Standesbeamter ausstellt, können Sie im Formulardepot herunterladen.
Formulardepot
Kosten
Nach § 68 PStV beträgt die Gebühr 33 EUR für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige. Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten in Höhe von 55 EUR.
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