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HILFE!!! Was für eine Bürokratie!! :P (Gelesen: 2.067 mal)
Kalbim
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Amor omnia vincit..


Beiträge: 14
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag HILFE!!! Was für eine Bürokratie!! :P
12.02.2005 um 18:11:31
 
Hallo ihr Lieben!!!

Also folgendes ja...  Habe ja, wie mir von vielen geraten wurde einen Termin beim Standesamt gemacht zu einer Art "Vorklärung" btreffs der heirat mit meinem In Italien lebenden pakistanischen Verlobten. jetzt folgendes... Als ich die sache meinem freund erzählt habe, vor allem dass das ganze verfahren etwa 9-12 Monate dauern würde, wie der Herr Standesbeamte meinte, hat er gesagt, dass wir dann vielleicht lieber in Schweden, Dänemark oder so heiraten sollten, da das VIEL schneller und unkomplizierter gehe.  Zunge Jetzt meine Frage, was genau für papiere brauche ich dazu? Mein Freund meinte irgendwas von "Ehefähigkeitszeugnis" (?!)... und wo kriege ich das denn her? Ausserdem wollte ich noch Fragen, ob jemand von euch weiß, welches Land sich am besten zum Heiraten eignen würde  Augenrollen und wie lange es anschliessend dauert, bis ich meinen Schatz mit nach Deutschland nehmen kann...  Fragezeichen

Danke für die Hilfe!!!
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Kalbim shyvox  
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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.02.2005 um 19:45:10
 
hi,

unten findest du etwas über ehef.zeugnisse

ich denke 9-12 monate sind hier etwas überzogen. wenn er aber nur eine ae für italien hat und nicht für die schengenländer, dann kann er auch nicht in dk oder s heiraten ohne das er illegal in diese länder einreist. geht den richtigen weg über die deutschen behörden, auch wenn es etwas dauert. ihr wollt heiraten und eine gemeinsame zukunft planen. da sollte wartezeit nicht im wege stehen. und im gegensatz zu vielen hier derren partner am anderen ende der welt wohnen, ist italien ja fast um die ecke.

viel glück!

Heiraten im Ausland - Ehefähigkeitszeugnis

Deutschen, heimatlosen Ausländern, Asylberechtigten, ausländischen Flüchtlingen und Staatenlosen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Personenstandsgesetzes heiraten wollen und dazu eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses bedürfen, erteilt dieses der Standesbeamte, in dessen Bezirk der Wohnsitz ist oder war.

Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur erteilt werden, wenn der Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Sind beide Verlobte Deutsche, so ist ihre Ehefähigkeit wie bei einer Inlandsehe zu prüfen.


Welche Unterlagen Sie zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfragen Sie bitte telefonisch oder persönlich im Standesamt.
Einen Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, das ein deutscher Standesbeamter ausstellt, können Sie im Formulardepot herunterladen.

  Formulardepot



Kosten

Nach § 68 PStV beträgt die Gebühr 33 EUR für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige. Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, entstehen Kosten in Höhe von 55 EUR.

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LG janine
 
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Janine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.02.2005 um 19:46:06
 
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LG janine
 
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Paule
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.02.2005 um 19:58:44
 
Zitat:
Hallo ihr Lieben!!!

...meinte irgendwas von "Ehefähigkeitszeugnis" (?!)... und wo kriege ich das denn her? ...


Hallo Kalbin,

das bekommst Du auf dem Standesamt.
Aaaaber
Der Aufwand dafür ist AFAIK derselbe, wie für eine Hochzeit in Deutschland. So wurde mir das jedenfalls von der Standesbeamtin hier erklärt.
Wenn Ihr ein Land findet, in dem das Ehefähigkeitszeugnis nicht benötigt wird, ist das heiraten sicher einfacher.

Gruß, Paule
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 12.02.2005 um 20:11:03
 
Zwecklos Paule sie liest es nicht .

Hatte ich ihr alles schon  guck
hier
  gesagt.

Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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