Zitat:Mit Recht, weil die Staatenlosigkeit selbst herbeigeführt wurde.
Hi Ronny,
die angebotene Praxis der Rumänen und das Verhalten ausreisepflichtiger Rumänen, die die Staatenlosigkeit herbei führten, um nicht abgeschoben zu werden, fand und finde ich auch reichlich daneben. Aber wir sind auf dem Weg.
Aber:
Fakt ist, dass Staatenlosigkeit besteht. Die Frage, ob ein Reiseausweis für Staatenlose ausgestellt wird, richtet sich nicht danach,
wie die Staatenlosigkeit entstanden ist.
Das Problem dürfte hier, wie in den meisten Fällen sein, dass kein rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet besteht (i.d. Regel haben die Kandidaten eine Duldung). Und als man sich dazu entschied, die rumänische Staatsangehörigkeit abzugeben, wurde übersehen, dass ein rechtmäßiger Aufenthalt (Aufenthaltserlaubnis) Voraussetzug für die Ausstellung eines Internationalen Reiseausweises für Staatenlose ist. Umgekehrt läuft die Geschichte nicht.
@jessica:
Findet Euch damit ab, dass Ihr erst glücklich und stressfrei miteinander leben könnt, wenn Dein Gatte den "richtigen" Zustand wiederherstellt. Ich äußer hier selten persönliche Meinungen, eher versuche ich Recht darzustellen, aber die Art und Weise, wie es bei ausreisepflichtigen Rumänen abging, bringen mich zum
Und die Stelle im "Staatenlosengesetz", nach der ein rechtmäßiger Aufenthalt für die Ausstellung eines Reiseausweises gefordert wird, finde ich zumindest in diesen Fällen richtig gut.
Nich die
ABH, sondern Dein Zukünftiger und auch der rumänische Staat haben diesen hier verdient: