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Bitte Hilft mir (Gelesen: 1.783 mal)
momi88
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Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bitte Hilft mir
10.02.2005 um 01:52:07
 
Hallo zusammen

Also erstmal ein reisen Koplement an eure seite,weiter so Smiley

Ich brauche hilfe und ich hoffe ihr konnt mir helfen.Danke vorerst...

Also einige Fakten:

Staatsangehoerigkeit : Iraker
Alter : 15  (geb. 01.09.1989)
Einreise: NOV.98

Ich habe in Deutschland mit mein Vater am NOV.98 asyl beantragt. FEB.99 wurden wir
als asyl anerkannt,und haben 2 Reiseausweise (blau) mit unbefriststete Aufenthalserlaubnis.  disco
Ich glaube das war nach 16a .

So nun habe ich gehoert das wir angeschoben werden sollen da unser asyl status bedroht ist. :sauer:
Einige Iraker haben sogar einen Wiederrufsverfahren von Bundesamt erhalten.Ich muss sagen ich habe angst weil ich nicht weiss wie ich im Irak zur schule gehen soll,wenn ich abgeschoben werden soll.Hier in der schule spreche fliesend Deutsch und gehe in die 8 klasse,habe vor hier mein abi zu machen und auch zu studieren.Mein Vater hat arbeit und wir beziehen keine sozialhilfe oder sonstiges.Ich bin ja nun seit 6 jahren in Deutschland,es muss doch eine moeglichkeit hier auf Dauer zu leben Fragezeichen.Ach ja,koennte ich einen Einbuergerungs Antrag stellen in 2 Jahren.Wir haben noch
kein Wiederrufsverfahren bekommen aber wenn er kommt dann will ich wisssen wie ich vorgehe.

Ich bedanke mich fuer eure Antworten :-D

Mit freundlischen Grussen

Mohammed H.
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Mick
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Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 10.02.2005 um 21:46:40
 
Hi Mohammed,

ausländerrechtlich kann Dir zu Zeit nichts "geraten" werden. Da musst Du die Dinge auf Dich zukommen lassen. Sollte ein Widerrufsverfahren eingeleitet werden, wird man Dich vor dem Widerruf informieren. Sollte die Anerkennung tatsächlich widerrufen werden, kann man gerichtlich dagegen vorgehen. Sollte eine Klage verloren gehen, bedeutet das nicht automatisch, dass auch der Aufenthalt beendet wird. Die Ausländerbehörde muss eine gesonderte Entscheidung über die unbefristete Aufenthaltserlaubnis treffen. Hierbei wird auch die Dauer des Aufenthaltes und der Integrationsgrad berücksichtigt. Du bist zwar nicht "übermäßig" lange im Bundesgebiet, aber offensichtlich sehr weit integriert.

Abwarten, Tee trinken.

Bezüglich der Einbürgerung würde ich im richtigen Forum einen extra-Thread aufmachen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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