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Wartezeiten Arbeitserlaubnis (Gelesen: 906 mal)
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wartezeiten Arbeitserlaubnis
08.02.2005 um 23:16:07
 
Hallo,

ich weiss nicht ob meine Frage hier ganz richtig ist aber ich versuche es einfach mal.

Gibt es schon Erfahrungen wie lang die Bearbeitungszeiten für die Verlängerung der Arbeitsgenehmigung sind?

Mein konkreter Fall: Ich bin Ausländischer Studierender und habe bisher die Aufenthaltsbewilligung zur Studienzwecken, nebenbei arbeite ich 20 Stunden die Woche, wofür ich auch eine gesonderte Auflage seitens der ABH im Pass erhalten habe (was nicht so ganz ohne war). Vom Arbeitsamt habe ich damals auch eine Arbeitsgenehmigung bekommen, die immer auf die Dauer der Gültigkeit der Bewilligung gekoppelt ist. Die Ersterteilung der Arbeitsgenehmigung war sehr schwierig da die Arbeitsmarktprüfung notwendig war, aber die Verlängerungen nachher (2 Verlängerungen, bin seit 3 Jahren im Unternehmen beschäftigt) gingen ohne Probleme von statten.

Meine jetzige Arbeitsgenehmigung und Aufenthaltsbewilligung laufen am 10.02. (übermorgen) ab. Noch im Dezember letzten Jahres wollte ich den "Antrag auf Arbeitsgenehmigung" rechtzeitig in der Bundesagentur für Arbeit abgeben, nur das die es nicht annehmen wollten, mit der Begründung: "In weniger als 2 Wochen sind wir ja nicht mehr dafür zuständig, machen Sie es bitte über Ihre ABH." In der ABH wollten sie es auch nicht entgegennehmen da sie zu dem Zeitpunkt ja nicht dafür zuständig waren und ausserdem wird es auch andere Vordrucke, Formulare etc. geben.
Habe mir dann am 3. Januar die entsprechenden Formulare abgeholt, und am 4. abgegeben. Habe dann noch den Sachbearbeiter auf die Sachbearbeiterin von der Bundesagentur für Arbeit hingewiesen, ihm ihre Rufnummer mitgegeben weil ich schon so ein mulmiges Gefühl hatte, dass sich das alles nicht so einfach gestalten wird.

Nun jetzt mein Problem: Ich bin heute in der ABH gewesen und meine Arbeitsgenehmigung ist immer noch nicht da. Also die ist noch nicht von der Bundesagentur für Arbeit zurückgekommen. Damit die Sache dann noch komplizierter wird, ist mein Wohnort nicht gleich meine Arbeits-, Unistadt. Ich wollte dann morgen zur BfA gehen, aber welche?

Die Frage an die ABHler: Wo werden die Formulare hingeschickt? Zentral an die BfA in der Stadt wo die ABH ist oder leitet Ihr die direkt an die zuständige BfA? Wer ist überhaupt zuständig?

Und was soll ich jetzt machen wenn ich die in den nächsten 2 Tagen nicht erhalte?  Darf ich dann die 90 Tage/Jahr Klausel gelten lassen? Der genaue Wortlaut der Auflage in meinem Pass lautet:

"Praktikantentätigkeit und Arbeitsaufnahmebis zu 90 Tagen/Jahr Arbeitserlaubnisfrei oder Teilzeitarbeit bis zu 20 Std/Woche nur mit gültiger Arbeitserlaubnis."


Vielen dank für Eure Antworten im Voraus
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