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Niedderlassungserlaubnis Übergangsregelung § 104 (Gelesen: 1.695 mal)
niko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niedderlassungserlaubnis Übergangsregelung § 104
08.02.2005 um 11:51:57
 
Reicht es zum Nachweis, dass man sich "auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann" aus, eine Bescheinigung über den Besuch eins Kurses "Mittelstufe" bei der Volkshochschule vorzulegen, oder ist eine Prüfungsbescheinigung über die Ablegeung einer Prüfung "Zertifikat Deutsch" erforderlich?

Das ist ein zeitliches Problem. Das Ergebnis der Prüfung des "Zertifikat Deutsch" wird wegen der Prüfungstermine erst zwei bis drei Monate nach der möglichen Antragstellung vorliegen. Meine Schwiegermutter muss nach genau fünf Jahren eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung des § 22 AulG (jetzt wohl § 36 AufenthG) beantragen und möchte statt dessen gleich ein Niederlassungserlaubnis beantragen.

Frage nebenbei: Wie lange dauert die Bearbeitung einer Niederlassungserlaubnis in der Regel in Köln?
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Mick
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Antwort #1 - 08.02.2005 um 18:26:35
 
Hi,
der Besuch eines Kurses dürfte nie ausreichen. Es müsste schon ein Erfolgsnachweis vorliegen Zwinkernd
Aber ich denke, dass die meisten ABH's die Sprachkenntnisse (im Rahmen der Übergangsregelung) im persönlichen Gespräch klären.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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niko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.02.2005 um 11:39:01
 
Hallo Mick,

vielen Dank für Deine Einschätzung.

Wie lange dauert eigentlich so ein Verfahren zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis, von der Beantragung bis zur Bescheidung. So schrieb ein Boardteilnehmer, man würde bei ihm eine BKA-Anfrage durchführen und er solle sich in 4 Monaten wieder melden.
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Mick
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Antwort #3 - 09.02.2005 um 12:13:45
 
Zitat:
Hallo Mick,

vielen Dank für Deine Einschätzung.

Wie lange dauert eigentlich so ein Verfahren zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis, von der Beantragung bis zur Bescheidung. So schrieb ein Boardteilnehmer, man würde bei ihm eine BKA-Anfrage durchführen und er solle sich in 4 Monaten wieder melden.


Hi,
das kann man nicht pauschal beantworten. Es sind nunmal diverse Behörden zu beteiligen, die selbst ihre Zeit brauchen. Das ist lokal sehr unterschiedlich. Sofern dann Sicherheitsabfragen erforderlich sind, bleibt festzustellen, dass von 1 bis 6 Monaten schon alles erlebt wurde.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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