Hallo Ihr lieben,
ich weiß nicht so Recht, ob dieser Beitrag jetzt hier rein passt, aber ich habe sonst kein passenders Forum gefunden. Falls ich falsch bin, dann bitte ich den Beitrag entsprechend zu verschieben.
Also ich hätte eine generelle Frage. Ich bin eine in Deutschland geborene Türkin und habe eine unbefristete
AE. Ich arbeite in einem internationalen Unternehmen dessen Produktion jeweils in China und in Indien ist. Mit unseren lieben Kollegen in Indien haben wir ein paar Probleme die Produktion in die Gänge zu kriegen. Von daher wurde von unseren Geschäftsführern vorgeschlagen jemanden aus den europäischen Niederlassungen nach Indien zu schicken, um vor Ort sie zu unterstützen. Falls es sich zu einem länger anhaltenden Problem darstellen sollte, ist vorgeschlagen worden, länger vor Ort zu bleiben, als ständig hin und her zu fliegen. Wir haben absolut keinen Plan, wie lange das sein könnte und es auch noch nichts entschieden. Da ich nicht länger wie 6 Monate außerhalb Deutschlands bleiben kann, bin ich schon mal raus, falls dieser Zeitraum angepeilt werden sollte, was ich sehr schade fände, weil eine Bereicherung wäre es für mich allemal. Nun wäre meine Frage, ob es Ausnahmeregelungen zwecks Aufentshaltsdauer im Ausland gibt. D.h. könnte ich eventuell eine Erlaubnis von der
ABH bekommen, wenn ich nachweise, daß mein Aufenthalt geschäftlicher Natur ist ?
Wie wird soetwas gehandhabt ?
Falls die Aufenthaltsdauer nicht die 6 Monate überschreiten sollte, also wenn ich von vornherein weiß z.b. das ich nur 5 Monate dort bleiben müsste..muss ich mich dann trotzdem abmelden bei der
ABH ? Wie funktioniert sowas ?
Lieben Dank für Eure Hilfe und liebe Grüße
Sibel