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Integrationskurs Sanktionen? (Gelesen: 3.313 mal)
francomerano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.01.2005 um 11:48:45
 
Hallo Experten,

wenn jemand die neuen Integrationskurse blockiert oder die Sprachprüfung(en) nicht besteht, was für Sanktionen gibt es dann(Die aus dem Merkblatt sind bekannt, es geht mir um die, die darüber hinausgehen)? Unsere EU-Nachbarn aus Österreich scheinen da sehr restriktiv handeln zu wollen.

Quellen:

http://www.bafl.de/template/index_home_info_02.htm
http://derstandard.at/?url=/?id=1739120

Gruß
Franco

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francomerano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Integrationskurs Sanktionen?
Antwort #1 - 29.01.2005 um 09:14:29
 
Scheinbar will keiner aus seiner Rechtsverordnung zitieren.  Lippen versiegelt
Oder sind keine vorgesehen?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 31.01.2005 um 10:32:09
 
Vielleicht liegt es auch daran, daß die Frage so unspezifisch ist...

Abu
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francomerano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 01.02.2005 um 15:04:58
 
Hallo Abu,

Zitat:
Vielleicht liegt es auch daran, daß die Frage so unspezifisch ist...


ich denke auch. Sie wird sicher wieder in einem bis drei Jahren gestellt. Dann so:

Hiiiiiiilllllllffeeeeeeeeeeeeeee! Meine Frau/mein Mann muss ausreisen! Wegen diesem Scheiß-Integrationskurs, den er nicht bestanden hat etc. Was ist zu tun?

Aber derzeit liegen ja keine Probleme damit vor. Mich hätten die Konseqeuenzen interessiert, da ich etliche Personen kenne, die ihn machen müssten und sich davor drücken.

Gruß
Franco
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 01.02.2005 um 16:15:53
 
Zitat:
Aber derzeit liegen ja keine Probleme damit vor


Hi,

ist wohl auch noch zu früh, um darüber schon allzuviel sagen zu können.

Mögliche Konsequenzen stehn ja in den  Gesetzen:

§ 9 AufenthG, allerdings im positiven ausgedrückt , siehe Abs. 2 Satz 2.

§ 44 Abs. 3 AufenthG.

§  10 Abs. 3 StAG.

Zitat:
Meine Frau/mein Mann muss ausreisen! Wegen diesem Scheiß-Integrationskurs, den er nicht bestanden hat etc


Das halte ich als alleinigen Grund für weniger wahrscheinlich.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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eishennig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 01.02.2005 um 20:52:01
 
Zitat:
Vielleicht liegt es auch daran, daß die Frage so unspezifisch ist...

Oder so unverständlich...
Was heißt denn "Sprachkurs blockieren" und welches Merkblatt?

Fragt sich:
eishennig
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Dany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 02.02.2005 um 09:49:37
 
1. Ein nicht bestandener TEST wird nicht zu Sanktionen führen. Allenfalls die unentschuldigte Nichtteilnahme an einem Kurs.
2. Sanktionen kommen sowieso nur für jenen Teilnehmerkreis in Frage der zu einem Kurs verpflichtet ist.
3. Aufenthaltsrechtlichen Sanktionen sind ja alleine schon durch das Grundgesetz Grenzen gesetzt. Eine Ehefrau wird nicht ausreisen müssen.
4. Infrage kämen eher sozialrechtliche Konsequenzen für jenen Teilnehmerkreis, der Sozialleistungen bezieht UND zur Teilnahme verpflichtet ist. Wie gesagt: Nur bei Nichtteilnahme und nicht bei Nichtbestehen.
5. Es sind sich alle einig, dass nur ein geringer Teil der Teilnehmer das Niveau erreichen wird, welches der Abschlusstest verlangt.
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francomerano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 03.02.2005 um 11:58:56
 
Zitat:
5. Es sind sich alle einig, dass nur ein geringer Teil der Teilnehmer das Niveau erreichen wird, welches der Abschlusstest verlangt.


Also sind die Sanktionen eher ein zahnloser Tiger, ausser den im Gesetz genannten.
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