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Unterschied Familienstansbesch. u Ehefähigkeitszeu (Gelesen: 3.538 mal)
Flaca
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unterschied Familienstansbesch. u Ehefähigkeitszeu
02.02.2005 um 14:33:06
 
Hallo ihr Lieben, kann mir jemand sagen ob Ehefähigkeitszeugniss und Familienstandsbescheinigung zwei unterschiedliche Dinge sind?
Wenn ja, bekomme ich die Familienstandsbescheinigung sehr schnell auf dem Standesamt und was muß ich da für Unterlagen mitnehmen?
Es eilt nämlich etwas....
Dankeeeeeeeeee
Flaca
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.02.2005 um 16:03:30
 
Hallo,

die Zitat:
Familienstandsbescheinigung
gibts nicht in Deutschland.

Lies mal den Thread
hier
.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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angiesaar
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Beiträge: 97
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.02.2005 um 15:04:01
 
Hallo Flaca,

auf dem Amt (Einwohnermeldeamt/Bürgeramt) der Gemeinde, wo man seinen Erstwohnsitz hat, kriegt man die sogenannte Aufenthaltsbescheinigung. Sie enthält neben Name und Geburtsdatum auch Angaben zur Religion und zum Familienstand, und macht so indirekt eine amtliche Aussage zum Familienstand, obwohl sie nicht "Ledigkeitsbescheinigung" heißt. Eine Aufenthaltsbescheinigung wird bei unserer Gemeinde direkt ausgestellt, so dass man sie sofort mitnehmen kann.
Es sind mitzubringen:
Aktueller gültiger Personalausweis und je Bescheinigung bei uns 5 EURO.

Hier war auch schon die Diskussion, ob jetzt Ehefähigkeitszeugnis oder Ledigkeitsbescheinigung gebraucht wird. Lies mal Ronnys Antwort zu meinem Post und - falls du es für die Heirat im Ausland brauchst - die Infos der deutschen Vertretung in dem betreffenden Ausland.
Auf jeden Fall ist eine "Ledigkeitsbescheinigung" in Form einer Aufenthaltsbescheinigung etwas anderes (weniger) als das Ehefähigkeitszeugnis. Bei letzterem wird ganz konkret bezogen auf dich und deinen Verlobten geprüft, ob ihr beide heiraten dürft (keine Mehrehe, keine direkte Verwandschaft...). Daher sind für letzteres (erhältlich beim Standesamt, angeblich auch direkt nach Vorlage aller Papiere) auch die Papiere des Verlobten erforderlich (Geburtsurkunde, "Ledigkeitsbescheinigung", Wohnsitzbescheinigung) Bei der Aufenthaltsbescheinigung wird nur amtlich dein Familienstand angegeben.

Liebe Grüße
Angie
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 04.02.2005 um 15:17:46
 
[beifall=beifall.gif]

Kann bald aufhören hier  Daumen hoch

Ronny
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Chun
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Beiträge: 98

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 04.02.2005 um 15:40:29
 
Zitat:
[beifall=beifall.gif]

Kann bald aufhören hier  Daumen hoch

Ronny


Komm bloß nicht auf dumme Gedanken  Schockiert/Erstaunt Natürlich wirst du hier noch gebraucht Zwinkernd
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 04.02.2005 um 17:33:29
 
Zitat:
Komm bloß nicht auf dumme Gedanken   Natürlich wirst du hier noch gebraucht


THX für die Blumen  grin

LG
Ronny
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