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Kreuz auf Duldung (Gelesen: 7.470 mal)
Hilflos
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30.01.2005 um 13:01:26
 
Weiß vielleicht jemand, was in Bayern ein handschriftliches, rotes Kreuz auf der Aussetzung zur Abschiebung bedeutet?
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ronny
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Antwort #1 - 30.01.2005 um 14:16:32
 
Hallo Hilflos,

ich fürchte du wirst auf deine Frage außer Spekulationen keine befriedigende Antwort erhalten. Es könnte ein behördeninternes oder bundeslandinternes Kennzeichen sein.

Das rote Kreuz ist jedenfalls kein gesetzlich vorgesehenes Kennzeichen im Ausländerrecht.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Mick
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Antwort #2 - 30.01.2005 um 15:55:34
 
Hallo Hilflos,

meinst Du vielleicht einen roten Balken, der quer durch die Duldung gezogen ist?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Hilflos
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Antwort #3 - 30.01.2005 um 16:22:02
 
Danke Ronny, Danke Mick, dass Ihr Euch der Sache angenommen habt.

Noch zu Deiner Frage Mick: nein, es handelt sich nicht um einen Balken (hierbei würde ich vermuten, dass die Aussetzung damit ungülitg gemacht worden wäre). Es ist in der Tat lediglich ein Kreuz, dass sofort bei Ausstellung handschriftlich hinzugefügt wurde
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Hilflos
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Antwort #4 - 01.02.2005 um 15:30:26
 
Hallo - vor allen Dingen an Mick, der mit seiner Vermutung recht hatte. Ist mir ja sehr unangenehm, aber mein Freund sprach immer von einem handschriflichen roten Kreuz. Heute habe ich mir selber mal ein Bild gemacht und es ist weder handschriftlich, noch ein Kreuz, sondern vielmehr tatsächlich ein roter Balken quer über der ganz neu ausgestellen Aussetzung zur Abschiebung.

Was bedeutet das???? Gerade ausgestellt und schon ungültig???
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Mick
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Antwort #5 - 01.02.2005 um 16:07:54
 
Zitat:
Hallo - vor allen Dingen an Mick, der mit seiner Vermutung recht hatte. Ist mir ja sehr unangenehm, aber mein Freund sprach immer von einem handschriflichen roten Kreuz. Heute habe ich mir selber mal ein Bild gemacht und es ist weder handschriftlich, noch ein Kreuz, sondern vielmehr tatsächlich ein roter Balken quer über der ganz neu ausgestellen Aussetzung zur Abschiebung.

Was bedeutet das???? Gerade ausgestellt und schon ungültig???


Zwinkernd

Der Balken wird seit dem 1.1.05 von der Bundesdruckerei GmbH mitgeliefert. Ich denke, dass er dazu dient, die Duldung bei einer Kontrolle auf dem ersten Blick von einem Aufenthaltstitel zu unterscheiden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 01.02.2005 um 21:44:46
 
.. das ist der offizielle Aufkleber für eine gültige (!) Duldung ab 1.1.2005,
so als Muster im Bundesgesetzblatt vom 2.12.2005 auf Seite 2972 finden,

sieht allerdings aus wie verboten,
oder illegal,
oder ungültig.

nach dem Motto wenn wir den Betreffenden schon nicht los werden soll er wenigstens wo immer er sich ausweisen muss Ärger bekommen.
eben auch so eine kleine Gemeinheit aus dem Hause Schily....  explo
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Mick
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Antwort #7 - 02.02.2005 um 08:03:13
 
Zitat:
.. das ist der offizielle Aufkleber für eine gültige (!) Duldung ab 1.1.2005,
so als Muster im Bundesgesetzblatt vom 2.12.2005 auf Seite 2972 finden,

sieht allerdings aus wie verboten,
oder illegal,
oder ungültig.

nach dem Motto wenn wir den Betreffenden schon nicht los werden soll er wenigstens wo immer er sich ausweisen muss Ärger bekommen.
eben auch so eine kleine Gemeinheit aus dem Hause Schily....  explo


Hi GC,

ich halte Deine Stellungnahme für unüberlegt und einseitig. Wieso sollte jemand Ärger bekommen, weil er eine Duldung hat? Wieso wird überaupt unterstellt, dass der Balken diesem Zweck dienen soll?

Der Kleber für die "Duldung" und die für "rechtmäßige Aufenthalte" können auf den ersten Blick schnell verwechselt werden. Insbesondere für oberflächliche Grenz- und andere -kontrollen, halte ich es für sehr sinnvoll, dass man die Duldung auf den ersten Blick als solche erkennen kann. Ich wohne und arbeit grenznah zu den Niederlanden. Es kommt recht häufig vor, dass auch geduldete Ausländer illegalerweise nach Holland fahren. Bei den dortigen Behörden wird sich schnell rumsprechen, dass ein legaler Aufenthalt in Holland mit "rotem Balken" nicht möglich ist.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 03.02.2005 um 01:51:56
 
Ein Beamte vom BGS oder der Ausländerbehörde kann den roten Balken sicherlich richtig einordnen, auch bei der Polizei wird das hoffentlich nicht allzulange dauern. Auch da muss aber mit weniger informierten Kollegen gerechnet werden, so bekam ich seinerzeit sogar mit meinem nur "behelfsmäßigen" Personalausweis (damals normal für 2 Millionen Westberliner...) Probleme mit dem BGS beim Grenzübertritt zu den NL...

Die Duldung dient dazu, sich nicht nur bei der Polizei, sondern auch im gesamten übrigen Leben auszuweisen, gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber, einem Vermieter, wenn ich einen Brief bei der Post abholen muss, ein Buch ausleihen will, ein Handy kaufen will, Behandlung im Krankenhaus brauche, ein Konto eröffnen oder Geld abheben will, mein Kind zur Schule oder zum Kindergarten anmelden will, wenn bei einer Fahrscheinkontrolle der Ausweis verlangt wird (was in Berlin bei Ausländern leider oft der Fall ist), wenn ich sonstirgendwas auf einem Amt beantragen will, usw.

In all diesen Situationen muss ich mit dem roten Balken Probleme befürchten. Diese Befürchtung war - so habe ich die Anfrage zumindest verstanden - ja der Anlass für diesen Thread...

Die Praxis - und das Leben - wird zeigen, ob die Befürchtung berechtigt ist.

schönen Gruß

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Antwort #9 - 03.02.2005 um 02:04:11
 
Zitat:
Ein Beamte vom BGS oder der Ausländerbehörde kann den roten Balken sicherlich richtig einordnen, auch bei der Polizei wird das hoffentlich nicht allzulange dauern. Auch da muss aber mit weniger informierten Kollegen gerechnet werden, so bekam ich seinerzeit sogar mit meinem nur "behelfsmäßigen" Personalausweis (damals normal für 2 Millionen Westberliner...) Probleme mit dem BGS beim Grenzübertritt zu den NL...

Die Duldung dient dazu, sich nicht nur bei der Polizei, sondern auch im gesamten übrigen Leben auszuweisen, gegenüber einem potentiellen Arbeitgeber, einem Vermieter, wenn ich einen Brief bei der Post abholen muss, ein Buch ausleihen will, ein Handy kaufen will, Behandlung im Krankenhaus brauche, ein Konto eröffnen oder Geld abheben will, mein Kind zur Schule oder zum Kindergarten anmelden will, wenn bei einer Fahrscheinkontrolle der Ausweis verlangt wird (was in Berlin bei Ausländern leider oft der Fall ist), wenn ich sonstirgendwas auf einem Amt beantragen will, usw.

In all diesen Situationen muss ich mit dem roten Balken Probleme befürchten. Diese Befürchtung war - so habe ich die Anfrage zumindest verstanden - ja der Anlass für diesen Thread...


Wenn man es genau nimmt sollte man festhalten, dass die Duldung in der Regel nie als Ausweis im Sinne von "sich ausweisen" her halten dürfte. Soweit ich das in Erinnerung habe (ich stelle die nicht persönlich aus, bin gerade auch nicht im Büro, um mir eine zu borgen), steht da in der Regel drauf, dass die Personalangaben auf den Angaben des Inhabers beruhen. Damit ist gemeint: Bloße, mündliche Angaben, ohne jeglichen Identitätsbeweis.

Du bist ja nunmal "vom Fach", GC. Bei wie vielen Duldungsinhabern lag denn jemals ein Pass oder Personalausweis vor, so dass man eine gesicherte Identität hat. Wie kann sich jemand so wirklich ausweisen?

Zitat:
Die Praxis - und das Leben - wird zeigen, ob die Befürchtung berechtigt ist.


Da bin ich überzeugt, dass die neue Duldung ein Fortschritt ist. In der Vergangenheit hatten wir vielmals die sog. Blattduldungen, die ohne Foto ausgestellt wurden, damit sie nicht den Anschein des Passersatzes erhalten. Da wird die Klebeetikette im Trägervordruck mit Foto und allen Siegeln sicher besser wirken, trotz rotem Balken. Bei der Blattduldung haben die Banken gesagt: "Bring mir einen Ausweis mit Bild". Das werden sie jetzt nicht mehr so machen. Und auch da gilt: Die Banken etc. werden sich recht schnell an den Balken gewöhnen.

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