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Bin wirklich ratlos (Gelesen: 6.204 mal)
ratlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bin wirklich ratlos
01.02.2005 um 21:49:40
 
Hallo alle zusammen!

Ich bin neu hier und wenn ich ehrlich bin schon lange auf der suche nach so einem Forum hier.
Denn ich weiß mir zur zeit wirklich keinen Rat!  ???

Vielleicht kann mir hier jemand helfen bzw einen tip geben!

Also...ich bin mit einem Ausländer zusammen der nur eine Duldung hat.
Bin zur Zeit im 8. Monat schwanger...von ihm.   disco

Natürlich möchte ich nicht das er weg muss.

Weiß jemand zufällig welche Papiere wir brauchen bzw beantragen müssen das er bei uns bleiben kann?
Oder wo man sich genau informieren kann?

Er freut sich schon riesig auf sein Kind...
Ich weiß das er die Vaterschaft anerkennen muss oder kann...wie auch immer...

Gibt es da noch irgendwas was man benötigt oder so?

Und glaubt mir...wir lieben uns wirklich.... :bussi


Ich hoffe ihr habt einen Rat für mich!

Vielen Dank im voraus!

LG ratlos
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Doc
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Antwort #1 - 01.02.2005 um 22:31:11
 
Bist Du deutsch?

Doc  ;-D
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ratlos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 01.02.2005 um 23:30:22
 
Hallo Doc!


Ja ich bin eine Deutsche!

Und auch weit über die Volljährigkeit hinaus!

LG ratlos
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ronny
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Antwort #3 - 01.02.2005 um 23:39:06
 
Zitat:
Weiß jemand zufällig welche Papiere wir brauchen bzw beantragen müssen


Hi ratlos,

da er eine Duldung besitzt scheint er, wenn alles legal gelaufen ist, keinen Paß zu besitzen.

Das wäre das allererste Papier was er benötigt, und dann sollte er schleunigst damit zu seiner ABH gehen und versuchen, wegen des zu erwartenden Kindes (von ihm) eine AE zu bekommen.

Ansonsten wäre auch eine ggf. zeitlich befristete freiwillige Ausreise mit anschl. Familienzusammenführung zum deutschen Kind möglich.

Ohne Paß wird es nix werden mit allem.

Grüße
Ronny
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Antwort #4 - 01.02.2005 um 23:47:08
 
Hallo Ronny!

Meinst du mit AE eine Arbeitserlaubnis?

LG ratlos
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Antwort #5 - 02.02.2005 um 01:01:09
 
Zitat:
Meinst du mit AE eine Arbeitserlaubnis?


Ne, das ist eine Aufenthaltserlaubnis.

Grüße
Ronny
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Antwort #6 - 02.02.2005 um 01:15:58
 
hallo ronny!

eine ganz dumme zwischenfrage...ich kenne das von einer bekannten wo die ausländerbehörde dann alles anstellte um denen steine in den weg zu legen und ihnen das leben sehr schwer zu machen als sie merkten das ihr freund vater wird...verstehst was ich meine?

deswegen fragte ich was wir da für papiere brauchen außer der vaterschaftsanerkennung.

sorry wenn ich mich manchmal ein wenig dumm ausdrücke....
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ronny
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Antwort #7 - 02.02.2005 um 01:38:54
 
Zitat:
deswegen fragte ich was wir da für papiere brauchen außer der vaterschaftsanerkennung.


Hallo,

dumme Fragen gibt es nicht  Zwinkernd.

Stell es Dir auch nicht zu leicht vor, aber im Grundsatz geht es über die Anerkennung einer Vaterschaft zu einem deutschen Kind, dass dein Freund eine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann.

Voraussetzung für die Anerkennung ist ein gültiger und echter Paß. Ansonsten evtl. noch eine Geburtsurkunde von ihm.

Dann wäre weitere Vorausseztzung mindestens ein gemeinsames Sorgerecht und eine sog. Beistandsgemeinschaft für das Kind, also der erklärte und vor allem gelebte Wille, sich auch um das Kind und die Mutter zu kümmern.

Das ist natürlich immer schwer glaubhaft zu machen, zumal von jemand der (ich vermute mal) ein erfolgloses Asylverfahren hinter sich hat und anscheinend keinenPaß besitzt (oder diesen evtl, verschwiegen hat ? ).

Da ist spätestens jetzt Offenheit gegenüber der ABH angesagt, selbst auf die Gefahr hin, dass daszu einer vorübergehenden freiwilligen Ausreise führt. Wenn das mit der Vaterschaft und allem erledigt ist, wird es auch die Möglichkeitder Wiedereinreise geben.

Grüße
Ronny
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Antwort #8 - 02.02.2005 um 01:46:58
 
und du meinst das das gemeinsame sorgerecht wichtig ist?


bei diesem thema hab ich schon schlecht erfahrungen gemacht bei meinem sohn...und der vater ist ein deutscher...der macht mir das leben schon sehr schwer...

und du meinst das wenn ich nicht das halbe sorgerecht "abgebe" wirds schwer bzw unmöglich?  Traurig
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Antwort #9 - 02.02.2005 um 06:46:04
 
Hallo ratlos.
Die Vaterschaft Kann dein Freund schon vor der Geburt anerkennen lassen.
Das könnt Ihr beim zuständigen Jugendamt machen.
Dabei müsst ihr beide Unterschreiben und ich glaube sogar zu wissen , das das Jugendamt in sehr vielen Fällen keinen Pass verlangt.(in dem Fall von deinem Freund).
Die Duldung reicht denen sicherlich als Identitätsnachweis.

Also , Mit dem Jugendamt sich in Verbindung setzten.
Nach der Geburt dann die Geburtsurkund zum Ausländeramt schicken.
Geteiltes Sorgerecht wäre natürlich günstig für Ihn um ne AE zu beantragen.

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Antwort #10 - 02.02.2005 um 08:06:32
 
Zitat:
Die Duldung reicht denen sicherlich als Identitätsnachweis


Hi Jobek,

Du solltest Deine schlechten Erfarungen nicht als Tip verkaufen, ich denke da ist momentan auch ein Umdenken im Gange  Zwinkernd.
Ich halte das Beurkundenden einer Vaterschaftsanerkennung ohne notwendige Überprüfung der Identität mittlerweile (angesichts der gesamten Entwickung) für ein Dienstvergehen, und gehe auch von Amtswegen entsprechend dagegen vor  :richter.

Zitat:
und du meinst das wenn ich nicht das halbe sorgerecht "abgebe" wirds schwer bzw unmöglich? 


Nein so absolut hätte ich es nicht sagen wollen. Aber wie soll ein "sich um das Kind kümmern wollen" in der Regel glaubhaft gemacht werden. Bloße Unterhaltszahlung reicht da sicherlich nicht aus. Auch der "Alle- 14- Tage- Besuch" ist m.E. keine Beistandsgemeinschaft, die einen Aufenthalt zum Zwece der Kinderbetreuung rechtfertigt. Aber das wird bestimmt je nach ABH auch unterschiedlich beurteilt.



Grüße
Ronny
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Antwort #11 - 02.02.2005 um 09:36:30
 
Hallo!

Also so hab ich ja eigentlich nichts gegen das geteilte sorgerecht...denn wie schon gesagt, hab ich das ja damals auch gemacht bei dem vater meines sohnes...aber wie auch gesagt rühren meine "schlechten" erfahrungen daher...  ???

aber ich bin jetzt schon dankbar für die vielen tips von euch  [beifall=beifall.gif]  Daumen hoch

Die Vaterschaft wollen wir auf jeden fall bald anerkennen lassen...
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jobek01
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Antwort #12 - 02.02.2005 um 18:16:27
 
hallo ratlos
noch ne kleine ergänzung zu meinem Beitrag..
Er beruht auf ne sehr schlechte Erfahrung die meine Stieftochter gemacht hat und sollte kein Tip sein , sondern nur ne häufige vorgehensweise wie Jugendämter das mit den Vaterschaften handhaben bei Menschen ohne Personenstandsurkunden.
Jugendämter , wurde mir gesagt , wollen ganz einfach nen Vater fürs Kind.
Sagte mir der Mann vom Standesamt.
Er sagte aber auch, das es zukünfig schwerer würde den Vater (mit Duldung)
im Geburtsregister beizuschreiben.

gruss Jobek
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