Hallo zusammen,
ich bin neu hier, und habe natürlich gleich eine Frage. Mein Mann ist Türke, seit einem dreiviertel Jahr sind wir verheiratet, er hat eine unbefristete Arbeitserlaubnis. Die Aufenthaltsgenehmigung wird gerade verlängert (war nur bis Feb. gültig, weil Pass nur solange gültig). Soweit keinerlei Probleme. Mein Mann hat nun eine auf ein halbes Jahr befristete Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma. Dort hat er im letzten Jahr schonmal gearbeitet, dann war keine Arbeit mehr da, und er ist zu einer anderen Zeitarbeitsfirma gewechselt, wo er eine unbefristete Anstellung bekam. Die Jobs, die man ihm dort gegeben hat, waren unter aller S**, und so waren wir sehr dankbar, als die alte Firma wieder angerufen hat, und diesen auf ein halbes Jahr befristeten Vertrag gegeben hat. Jetzt sind vier Wochen vorbei, und nun sagt man uns, es gäbe dieses neue Gesetz, nachdem Zeitarbeitsfirmen ausländische Arbeitnehmer nur noch dann beschäftigen dürfen, wenn sie eine unbefristete Niederlassungsgenehmigung hätten. Daraufhin habe ich der Mitarbeiterin bei der Zeitarbeitsfirma diesen Link geschickt:
http://www.es-zeitarbeit.de/index.php?seite=aktuelles_detail&id=273&back=0 (Punkt 2), aber sie sagt mir, das sei doch Auslegungssache. Andererseits geht sie aber morgen auf eine Schulung, und sagt mir dann bescheid, was man ihr dort erklärt hat. Müssen wir das so auf uns sitzen lassen? Ist an dem Gesetz was dran, oder haben die bei der Zeitarbeitsfirma alles falsch verstanden? Oder ich? Oder wollen sie meinen Mann dort wieder loswerden? Hmmm....
Danke für Eure Hilfe!
Ratlose und genervte Grüße,
Christine