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Anstellung bei Zeitarbeitsfirma (Gelesen: 1.814 mal)
Trillyan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anstellung bei Zeitarbeitsfirma
30.01.2005 um 12:36:47
 
Hallo zusammen,
ich bin neu hier, und habe natürlich gleich eine Frage. Mein Mann ist Türke, seit einem dreiviertel Jahr sind wir verheiratet, er hat eine unbefristete Arbeitserlaubnis. Die Aufenthaltsgenehmigung wird gerade verlängert (war nur bis Feb. gültig, weil Pass nur solange gültig). Soweit keinerlei Probleme. Mein Mann hat nun eine auf ein halbes Jahr befristete Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma. Dort hat er im letzten Jahr schonmal gearbeitet, dann war keine Arbeit mehr da, und er ist zu einer anderen Zeitarbeitsfirma gewechselt, wo er eine unbefristete Anstellung bekam. Die Jobs, die man ihm dort gegeben hat, waren unter aller S**, und so waren wir sehr dankbar, als die alte Firma wieder angerufen hat, und diesen auf ein halbes Jahr befristeten Vertrag gegeben hat. Jetzt sind vier Wochen vorbei, und nun sagt man uns, es gäbe dieses neue Gesetz, nachdem Zeitarbeitsfirmen ausländische Arbeitnehmer nur noch dann beschäftigen dürfen, wenn sie eine unbefristete Niederlassungsgenehmigung hätten. Daraufhin habe ich der Mitarbeiterin bei der Zeitarbeitsfirma diesen Link geschickt:
http://www.es-zeitarbeit.de/index.php?seite=aktuelles_detail&id=273&back=0 (Punkt 2), aber sie sagt mir, das sei doch Auslegungssache. Andererseits geht sie aber morgen auf eine Schulung, und sagt mir dann bescheid, was man ihr dort erklärt hat. Müssen wir das so auf uns sitzen lassen? Ist an dem Gesetz was dran, oder haben die bei der Zeitarbeitsfirma alles falsch verstanden? Oder ich? Oder wollen sie meinen Mann dort wieder loswerden? Hmmm....
Danke für Eure Hilfe!

Ratlose und genervte Grüße,
Christine
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 30.01.2005 um 20:01:32
 
Hallo Christine,

befristete Arbeitsverträge dürfen nicht vor Ablauf gekündigt werden (es sei denn, aus einem wichtigen Grund, z.B. Straffälligkeit des Arbeitnehmers o.ä.)
Und dieses Gesetz hätten die eigentlich kennen müssen, bevor sie den Vertrag mit Deinem Mann abschließen.

Aber der Text aus Deinem Link ist m.E. eindeutig (und auch keine Auslegungssache): Er darf auch mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis beschäftigt werden:

Zitat:
Ausländer aus sogenannten Drittstaaten (nicht EWR-Staatsangehörige inkl. EU-Bürger) können nach dem derzeit geltenden Recht des SGB III und der Arbeitsgenehmigungs-Verordnung bei einem Zeitarbeitsunternehmen als Leiharbeitnehmer unter folgenden Voraussetzungen beschäftigt werden:

Zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis   +   Arbeitsberechtigung

Beispiel aus der Personalpraxis:

Ein türkischer Staatsangehöriger kann folglich mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis unter Vertrag genommen werden, wenn er im Besitz einer Arbeitsgenehmigung seitens der Arbeitsverwaltung ist, die den zeitlich gültigen Status „Arbeitsberechtigung“ zweifelsfrei dokumentiert. Im amtlichen Dokument kommt es entscheidend auf die Eintragungen in der unteren Hälfte an.

Sein nationaler Ausweis hat als solcher naturgemäß gültig zu sein (Stichwort: Entscheidung durch das zuständige türkische Generalkonsulat). Zudem muß der Aufenthaltstitel zeitlich gültig sein. Hierfür ist die deutsche Ausländerbehörde zuständig.


Falls die Dame nach der Schulung davon noch immer nicht überzeugt ist, würde ich mal beim Arbeitsamt vorsprechen und bitten, dass das Arbeitsamt die Zeitarbeitsfirma darüber aufklärt.

Viele Grüße
Janna


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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Trillyan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.01.2005 um 20:44:06
 
Hallo Janna,

danke erstmal für Deine Antwort, und auch für den Tip mit dem Anruf beim Arbeitsamt. Daran hatte ich noch nicht gedacht. Blöd nur, dass ich die ganze Woche auf Dienstreise bin. Wie gut, dass es Handys gibt!  Augenrollen

Herzlichst,
Christine
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Trillyan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 01.02.2005 um 17:08:59
 
Hallo nochmal an alle, die mir hier vielleicht einen Tip geben können!

Meinem Mann wurde bei der Zeitarbeitsfirma jetzt gekündigt, es heißt, dieses Gesetz bestünde, und er muß die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung haben, ansonsten könne man ihn dort nicht weiter beschäftigen. Die weitere Beschäftigung wäre nur dann möglich, wenn die Aufenthaltsgenehmigung vor dem 31.12. verlängert worden wäre. Bitte sag mir jemand, ob dieses Gesetz wirklich existiert! Wenn nicht, ich brauche eine Aussage, wo steht, dass das falsch ist. Sollte eine konkrete Aussage gefunden werden, ist die Firma bereit, die Vertragsauflösung zurückzuziehen!

Danke und Grüße
Christine
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #4 - 04.02.2005 um 20:55:39
 
Hallo Christine,

geht mit dem Kündigungsschreiben und dem Arbeitsvertrag zum Arbeitsgericht. Dort gibt es soweit ich weiß, eine kostenlose Erstberatung. Wenn Ihr gegen die Kündigung klagen wollt (das geht auch ohne Anwalt), müsst Ihr dies kurzfristig nach Erhalt der Kündigung tun (ich glaube, die Frist ist 3 Wochen, bin mir aber nicht sicher, da wurde letzthin was geändert bei den Fristen).

Viele Grüße
Janna
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Trillyan
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 05.02.2005 um 22:19:59
 
Hallo Janna,

wir haben tatsächlich darüber nachgedacht, das alles so nicht auf uns sitzen zu lassen. Problem ist: als mein Mann den Arbeitsvertrag unterschrieben hat, sagte man ihm, er könne selbigen doch ruhig da liegen lassen (schon wissend, dass man den Vertrag wieder auflösen würde??). Ebenso hat er die Auflösung des Arbeitsvertrags unterschrieben und kein Papier mitbekommen. Was genau da drin stand, weiß ich noch nichtmal. In der Hand haben wir also gar nichts. Wie sollte mein Mann auch wissen, wie hier so die Dinge laufen würden?! Nunja, aus diesem Fall hat er wohl gelernt. Am Donnerstag waren wir mit verlängerter Aufenthaltsfrist und Arbeitserlaubnis ohne Auflagen bei der Zeitarbeitsfirma. Die Papiere wurden kopiert, und man sagte uns, die Unterlagen würden geprüft, man würde sich bei uns melden... Daran glauben kann ich momentan nicht.

Falls jemand eine Idee hat, wie wir uns verhalten sollen, für Tips bin ich dankbar.

Grüße
Christine
  tippse
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