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Befrsitung früher beenden (Gelesen: 9.682 mal)
Emily
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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29.01.2005 um 19:05:07
 
Wir haben April letzten Jahres geheiratet.
Mein Mann wurde mit 18 und vor drei Jahren abgeschoben. Er hatte eine Duldung, als wir uns kennenlernten. Er sollte Deutschland wieder verlassen. Als bekannt wurde, das
wir heiraten werden, wurde die Duldung verlängert.

Nach der Eheschließung sagte und die ABH in ca. 4 Wochen bekommt er sein Visum.
Nach ein paar Wochen wurde uns gesagt, er muß seine Abschiebkosten bezahlen.
Nach mehren Wochen haben wir die Kostenrechnung erhalten und gleich bezahlt. Wieder mußten wir mehrere Wochen warten. Dann kam Ende September das Schreiben
mit der  nachträglichen Befristung für 18 Monate. Das Schreiben war zwei Wochen unterwegs und der Termin war der nächste Tag. Wir hatten zwischenzeitlich uns eine
Anwältin genommen.

Laut Anwältin mußte er nicht ausreisen. Sie wollte mit uns vor Gericht gehen.
Aber erst braucht sie einen Bescheid der ABH. Der kam ein Tag vor  Weihnachten.
Oh Du Fröhliche. Bis 30.12 hatte er Zeit Deutschland zu verlassen. Da er noch seinem
Führerschein fertig machen wollte, haben wir den Termin auf Ende Januar verlegt.
Mittlerweile hat er Deutschland verlassen.

In den 18 Monaten darf ich 2-3 mal ihm ein Besuchervisum schicken.

Hat jemand Erfahrung. Gibt es eine Möglichkeit, das er diese 18 Monate nicht "absitzen muss.
Die Anwältin meinte, wenn wir jetzt nicht vorsichtig vorgehen könnte diese Zeit noch auf
drei Jahre ausgeweitet werden.

Denke die alle den nicht daran, das wir geheiratet haben, weil wir uns lieben und zusammen sein möchten. Ich vermisse meinen Mann jetzt schon.

Emily


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Antwort #1 - 29.01.2005 um 19:35:25
 
hallo

da fehlen  noch ein paar Infos
bist du deutsche??
warum wurde er abgeschoben??
warum hat er ne Einreisesperre?
welche ALB ist beteiligt??

gruss peku
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Emily
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Antwort #2 - 29.01.2005 um 20:33:11
 
Ich bin Deutsche.

Außerdem wurde mein Mann auch schon an der Deutschen Grenze abgefangen und
zurückgeschickt. Er hat , als er mit 18 abgeschoben wurde, zugegeben nach Deutschland eingereist zu sein, um illegal hier zu arbeiten. 
Als ich ihn kennenlernte, hat er ein paar Wochen vorher sich seiner Dritten Abschiebung widersetzt in dem die Behörde ihn nicht angetroffen hat. Als er sich danach wieder bei der Asylbehörde gemeldet hat, wurde die Duldung verlängert.

Zuständig ist die Asylbehörde.

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Antwort #3 - 29.01.2005 um 21:27:01
 
Boah, 2 x abgeschoben, 3. beabsichtigt gewesen, wollte wieder
unerlaubt zur Schwarzarbeit einreisen.....

Das zeigte nicht gerade, dass er bereit ist, die deutschen Gesetze
zu beachten. Sorry, aber ich denke, er ist da mit den 18 Monaten
eher noch gut bedient.
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Antwort #4 - 29.01.2005 um 21:42:19
 
Das war vor 17 Jahren.

Diesmal war er eingereist um Aufenthalt und Arbeiterlaubnis zu bekommen.

Sein Fehler war, das er gerne in Deutschland leben will und mehrfach probiert hat
hier einzureisen und Fuß zu fassen.



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Antwort #5 - 29.01.2005 um 23:02:37
 
Zitat:
welche ALB ist beteiligt??


Hi,
das mag Dich vielleicht privat interessieren, peku, bei der "Wahrheitsfindung" spielt es allerdings keine Rollex.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #6 - 30.01.2005 um 19:10:16
 
Die zuständige ABH war uns nicht gerade freundlich gestimmt. Eine Scheinehe wurde vermutet, da ich auch noch älter als mein Mann bin. Konnten Sie uns nicht nachweisen.

Als ich dem zuständigen Mitarbeiter sagte, das mit der Befristung ich auch bestraft werde, sagte er mir: Hätte ich doch vorher fragen sollen. Was? Wen? Warum? Die ABH ob ich ihn heiraten darf? Ich habe doch vorher nicht gewusst, was ich hätte fragen sollen.

Aber der "nette" Mitarbeiter sagte mir, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Was habe ich angestellt....

Beim Landrat hatten wir auch um einen Termin gebeten. Nach drei Wochen hieß es nur, er hat die Unterlagen gelesen und steht hinter seinem Mitarbeiter. Persönlich hatte er keine Zeit für uns.

Ein anderer Mitarbeiter hat uns geraten umzuziehen.
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Antwort #7 - 30.01.2005 um 19:34:50
 
hallo mick,

es spielt für die Beurteilung der Chance auf rasche Wiedereinreise sehr wohl ne Rolle welche ALB beteiligt ist.Einige sehen dies eben anderst als andere.
Zudem lernten wir ja das man schon Einfluss darauf hat welche ALB nun mitredet.

Also war die Frage berechtigt.
gruss peku
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Antwort #8 - 31.01.2005 um 18:03:38
 
Ich habe Bedenken, wenn ich hier öffentlich schreibe, welche ALB beteiligt ist, das es sich negativ auswirkt.

Gruß
Emily


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Antwort #9 - 31.01.2005 um 18:11:54
 
Dies kann ich zum Teil nachvollziehen.Ich habe deine PN erhalten und melde mich
gruss peku
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Antwort #10 - 05.02.2005 um 13:41:13
 
Mein mein ist erst seit zwei Wochen weg und ich vermisse ihn sehr. Ich weiß nicht wie ich es 18 Monate aushalten soll. Hatte vor Jahren schon mal Depressionen und musste
starke Tabletten nehmen. Im Moment habe ich das Gefühl, wieder daraufhin zu steuern.

Wenn man jemanden liebt, will man das es ihm gut geht. Die Zustände im Kosovo werden immer schlimmer, die Armut immer größer. Über 70% Arbeitlosigkeit.
Zur Zeit lebt er bei seinen Eltern in beengten Verhältnissen mit noch drei anderen Geschwistern. Er ist der Ällteste von 11 Kindern. Musste immer die Familie mit unterstützen. Der Vater war wegen eines Rückenleidens zeitweise nicht arbeitsfähig.
Unterstützung vom Staat gibt es nicht.
Die meisten Kosovo-Albaner in Deutschland müssen ihre Familie unterstützen.
Wann es im Kosovo wieder aufwärts geht, weiß kein Mensch.

Wenn er endlich in 18 Monaten wieder nach Deutschland darf, soll er da eine Frau wiederfinden, die ein psychisches Wrack ist.

Gruß Emily weinend



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Antwort #11 - 05.02.2005 um 15:28:03
 
tja,,,,,,

wie wäre es denn du ziehst diese Zeit zu ihm um ihm zum einen deine Liebe zu zeigen zum anderen aber auch um land und Leute und die Sprache deines mannes kennenzulernen...

gruss peku
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Antwort #12 - 07.02.2005 um 19:39:15
 
Danke für den Vorschlag. Den habe ich auch schon einmal von unserem Mitarbeiter der ABH bekommen.

Werde mich beeilen, in umzusetzen.

Mein Sohn aus erster Ehe ist im dritten Ausbildungsjahr. Ihn werde ich solange bei seinem alkoholkranken Vater deponieren.
Meine feste Arbeitsstelle kündigen. Wenn ich nächstes Jahr zurückkomme, werden sich
die Firmen um eine 48jährige Sachbearbeiterin reissen.

Mein Hab und Gut werde ich bei Ebay versteigern.

Wäre ich 10 Jahre jünger, würde ich mit meinem Mann und meinen Kindern nach Amerika auswandern.

Helau und einen schönen Abend.

Emily Zwinkernd
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Antwort #13 - 13.02.2005 um 13:56:35
 
Sorry, habe etwas überreagiert. Bin zur Zeit nicht besonders gut drauf.

Kann ich einen Antrag stellen auf Verkürzung der
-nachträgliche Befristung der Wirkung der Abschiebung.

Muß mein Mann den Antrag stellen oder ein Rechtsanwalt.

Kann die ALB, falls sie sich über den Antrag ärgern, die Befristung verlängern?

Es besteht die Möglichkeit, das mein Mann mich in der Zeit der Befristung 2-3 für kurze Zeit besuchen darf. Gibt es Gründe, weshalb die ALB dieses Zugeständnis ablehnen könnte?

In dem Bescheid der ALB steht , das nach Ende der Befristung ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt werden kann. Wie lange dauert dies dann noch, bis
mein Mann wieder einreisen darf?

Viele Fragen auf einmal, ich weiß.

Einen schönen Sonntag noch.

Grüße Emily



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Antwort #14 - 19.02.2005 um 18:58:40
 
Hallo zusammen,

bin vielleicht ein bischen nervig, aber meine Gedanken drehen sich im Kreis.

Letzten Sommer hatte ich mit einem Mitarbeiter einer anderen ABH telefoniert.
Es ging um die Abschiebekosten meines Mannes. Dieser sagte mir, wenn es nach im ging, müsste mein Mann das Land verlassen  und könnte danach wieder einreisen, es
könnte aber sein das "unsere" ABH das garnicht verlangen würde.
"Unser" Mitarbeiter sagte, wenn es nach im ginge müßte er für drei Jahre ausreisen.
Ein Mitarbeiter (Jurist, aber für diesen Fall nicht zuständig) meinte, nachdem er die Akte studiert hat, 18 Monate wären das Höchstmaß in so einem Fall.

Wir würden besser mit dieser Frist klarkommen, wenn mein Mann ein Chance hätte im
Kosovo Arbeit zu finden. Dann könnte er sich ein Zimmer nehmen und ich ihn besuchen.
Aber so arbeite ich für uns beide und mein Gehalt reicht nicht, um all dies bezahlen.

Einer hat geschrieben, das hier nur die Härtefälle erscheinen und diejenigen die keine
Probleme haben, hier nicht stehen. Das fand ich sehr tröstlich.

Schönes Wochende
Emily

P.S. Wenn man die Schlagzeilen um die Visa Affäre liest,  kann man sich manchmal nur wundern. Kommt es auf das Land an, aus dem der Ausländer stammt. Scheint so.


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Antwort #15 - 28.03.2005 um 14:49:28
 
Hi zusammen,

auf zur nächsten Runde.

War bei der Asylbehörde, weil ich von unserem Recht Gebrauch machen wollte,
das mein Mann mich hier besucht.

Erst mal hatte ich vergessen meinen Mann bei unserer Heimatgemeinde
abzumelden.
Alles klar, gehen Sie zu Abteilung "Einladung".

Also nächster Donnerstag anvisiert. Erst mal in unserem Ort auf der Gemeinde.
Dann ALB.  Es waren alle Nummern vergeben. Also Montag nächster Versuch.
Wieder eine Riesenschlange, aber ich bin drangekommen.

Erst mal wurde gesagt, das mein Mann ein Einreiseverbot hat und eigentlich
nicht in Deutschland einreisen darf. Ich wies auf den Bescheid hin.
Also trabte der Herr zu unserer Sachbearbeiterin.
Wieder da, nächste Aussage  "Aber nur in dringenden Fällen".
Daraufhin wieder ich, steht im Bescheid nicht drin.
Also er klärt das heute nachmittag mit der Sachbearbeiterin. Ich solle
nächsten Tag anrufen. Gesagt getan.
Also am Donnerstag kann ich vorbei kommen. Einladung abholen.
Am Donnerstag teilte er mir mit, hoffentlich machen die keine Schwierigkeiten
bei der Botschaft, weil die Einladung nur auf 4 Wochen befristet ist.

Ich habe nun die Einladung in den Kosovo gesandt.

Was für eine Rennerei.

Mal sehen was als nächstes auf uns wartet.

Allen ein schönes Osterfest.
Gruß
Emily






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Antwort #16 - 28.03.2005 um 15:58:07
 
Hi,
was hast Du bekommen? Eine Einladung? Was
ist das genau?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #17 - 07.04.2005 um 19:55:59
 
Hi Mick,

ich habe erhalten
1 Verpflichtungserklärung, eine Einladung der ABH für den Zeitraum 07.05 - 04.06.05
Eine Grenzübertrittbescheinigung für den 04.06.2005.

Ich habe den Mitarbeiter anscheinend falsch verstanden und habe nur Einladung und
Grenzübertrittbescheinigung per Post an meinen Mann gesandt.

Mein Mann war dann mit den beiden Schreiben bei der zuständigen Botschaft gewesen.
Der verlangte dann eine Bescheinigung über eine Versicherung.

Daraufhin war ich meiner Versicherung. Mir wurde mitgeteilt das die Familienversicherung weiter besteht und mir eine Bestätigung mitgegeben.

Mein Mann ist wieder zur Botschaft. Ob die Botschaft die Bestätigung der Versicherung akzeptiert ist nicht so klar rübergekommen. Außerdem fehlt die Verpflichtungserklärung und eine Bonitätserklärung die nicht älter als 6 Monate darf sein. Ist dies das gleiche?
Oder muß ich mir noch eine Bonitätserklärung besorgen? Und wo?
Außerdem hat der Mitarbeiter gesagt, bis mein Mann das Visum bekommt würde es
nach Erhalt aller Papiere noch mindestens noch 2 Monate dauern.
Dann ist aber der Zeitraum den die ABH vorgegeben hat wieder vorbei.
Was passiert dann? Muß ich wieder mir neue Papiere besorgen, nochmal die Gebühren
zahlen.

Mein Mann hat eine Einreisesperre für 18 Monate und ich habe das Recht ihn 2-3 einzuladen. Als irgendwie weiß ich nicht wie dies funktionieren soll. Wenn für
einmal das nicht so richtig abläuft. Und nach 18 Monaten den Antrag auf Familienzusammenführung.

Gruß
Emily


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Antwort #18 - 07.04.2005 um 20:41:33
 
Hi,
ich nehme mal an, dass die "Einladung der ABH" eine
"Betretenserlaubnis" ist. Oki.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #19 - 08.04.2005 um 12:29:09
 
Hi Mick,

nehme ich mal an. Habe mir von den zwei Schreiben ein Kopie gemacht, aber zwei mal
das Ausreisepapier behalten und das andere Schreiben zwei Kopien meinen Mann gesandt.

Gruß
Emily
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Antwort #20 - 24.04.2005 um 18:05:42
 
Hi zusammen,

Ja, Betretenserlaubnis ist richtig.

Nun war mein Mann letzten Mittwoch in dem Verbindungsbüro der deutschen Botschaft.
Da wurde im mitgeteilt, das das Büro renoviert wird und der nächste Termin zum Vorsprechen am 02.08.05 ist.
Die Betretenserlaubnis gilt vom 07.05. - 04.06. Diese können wir ja jetzt wegwerfen.
Und Ende Juli beginnt dann der Spaß aufs neue.

Böse ist der, der eine Schikane vermuten könnte oder der Himmel hat sich gegen uns
verschoben.

Im Mai habe ich Urlaub und fliege nun zu meinem Mann. Hoffentlich geht da nun alles
in Ordnung.

Werde Euch auf dem laufenden halten.

Schönen Sonntag noch.

Emily
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Antwort #21 - 12.06.2005 um 13:08:39
 
Hallo zusammen,

wollte mich mal wieder melden. Da mein Mann erst für 02. August einen Termin zur
Abgabe des Besuchsvisum hat und es bis Erhalt des Visums ca. 4-5 Wochen dauert,
habe ich ihn kurzentschlossen im Kosovo besucht.

Ich hatte sowieso für Mai zwei Wochen Urlaub beantragt.
Ich wäre hier alleine gewesen und er dort, meine und seine Sehnsucht so groß.
Wir haben zwei schöne Wochen miteinander verbracht.

In Pristina waren wir gemeinsam im Verbindungsbüro der Deutschen Botschaft
und ich habe mich vor Ort informiert.

Der Vorgesetzte in diesem Büro sagte mir:
Wir erhalten täglich ca. 50 neue Anträge für Besuchsvisa.
Wenn Sie heute (17.05.05) einen Termin zur Vorlage der Verpflichtungserklärung haben möchten, so kann ich Ihnen erst am 2. September einen geben.
Ich sagte ihm daraufhin, das unsere zuständige ABH von 2-3 Wochen sprach.
(Termin sofort, Papiere vorlegen, Visa nach 2-3 Wochen).
Daraufhin sagte er, in Deutschland haben die Mitarbeiter keine Ahnung, was hier abgeht.
Dies gilt für Besuchsvisa. Bei Krankheit und Todesfall wird eine Ausnahme gemacht.
Anträge auf Familienzusammenführung werden sofort erledigt.

Wir waren nach in Podgoriza in der Aussenstelle. Nach Belgrad zu fahren war mir
nicht geheuer. Zumal uns in Mitroviza abgeraten wurde über die Grenze zu gehen.
Laut den Leuten, die wir nach dem Weg fragten, hat dort an diesem Grenzpunkt nach
Serbien einreisen dürfen.

Vor vier Wochen war ich noch einmal bei der ABH. War an diesem Tag mit den Nerven runter. Eine nette Mitarbeiterin meinte dann, warum haben Sie den keinen Deutschen
Mann geheiratet. Supernett, nach dem Motto, ich lieb dich nicht aber Hauptsache du bist deutsch.

Schönen Sonntag noch
Emily

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Antwort #22 - 29.07.2005 um 13:04:57
 
Hi zusammen,

Ich habe Mitte Juni an die AHB (Asyl) einen Brief geschrieben. In dem Brief habe ich einiges geschildert und gebeten die Befristung noch ein mal zu überdenken. Habe bis heute keine Antwort erhalten.

Vor zwei Wochen habe ich in der ABH (Einladungen) angerufen und im neue Unterlagen zwecks der Einladung gebeten. Erst musste sich der Mitarbeiter noch einmal die Akten ansehen. Zehn Tage später konnte ich mir die Grenzübertrittsbescheinigung, Verplichtungserklärung und die Betretenserlaubnis abholen. Habe wieder EUR 36,00 bezahlen dürfen. Obwohl die ersten Papiere nicht aufgrund unseres Verschuldens verfallen sind. Ich hoffe nun klappt es mir der Einladung.

Mittlerweile platzt mir fast jedesmal der Kragen. Ich renne von Behörde zu Behörde,
kann bezahlen.... etc.   -   Aufgrund von Präventionsmassnahmen ....gegen mich???
Was soll das alles. Wem nützt dies alles.
Meinen Ärzten?? Die mich wegen meinem nervösen Zustand behandeln???
Der Allgemeinheit???  Mir ganz bestimmt nicht.

Liebe Grüße an alle
Emily




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Antwort #23 - 29.07.2005 um 13:11:30
 
Hab das doppelte posting gelöscht. Manchmal etwas warten.. ist ned immer gleich
schnell, das abspeichern....
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Antwort #24 - 30.07.2005 um 10:09:20
 
Der Mann Mitte 30, die Frau fast 50, schon etwas ungewöhnlich.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Antwort #25 - 30.07.2005 um 10:32:06
 
Zitat:
Der Mann Mitte 30, die Frau fast 50, schon etwas ungewöhnlich.


Öhm ... öhm warum? Liegt an deiner Denkweise.

Wenn's umgekehrt wäre, würd's keinen jucken! Befrei dich von Vorurteilen  grin
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Antwort #26 - 30.07.2005 um 12:55:56
 
Hallo fons,

Zitat:
Wenn's umgekehrt wäre, würd's keinen jucken! Befrei dich von Vorurteilen


[beifall=beifall.gif]

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Antwort #27 - 30.07.2005 um 20:30:15
 
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Antwort #28 - 30.07.2005 um 21:44:03
 
Wenn ich (und sicher auch einige Kolls) über die umgekehrte Konstellation
unsere Erfahrungen berichten würde(n)....

... lassen wir's wir verlassen das topic  Daumen runter

ggf. im userforum fortführen als new thread  - bitte nicht hier!
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Antwort #29 - 05.08.2005 um 12:24:54
 
11 Jahre - 1 Monat - 17 Tage - ich steh halt auf jüngere Männer - außerdem liege ich damit im trend. Zwinkernd))

Gruß Emily
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Antwort #30 - 05.08.2005 um 20:32:01
 
Zitat:
11 Jahre - 1 Monat - 17 Tage - ich steh halt auf jüngere Männer - außerdem liege ich damit im trend. Zwinkernd))


jau,  Trend ist wichtig !

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 05.08.2005 um 20:57:58
 
. . . zumal die durchschnittliche Lebenserwartung für Frauen sowieso höher liegt als für Männer . . .

siehe: http://www.geroweb.de/lebenserwartung_demografie/lebenserwartung.html

aber das ist jetzt wirklich absolut off topic ...

Liebe Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #32 - 06.08.2005 um 09:44:55
 
Zitat:
aber das ist jetzt wirklich absolut off topic ...


Jow Janna,

wie wir seit einiger Zeit schon offtopic zu sein scheinen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Emily
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Antwort #33 - 08.08.2005 um 12:32:21
 
Hi zusammen,

eigentlich geht es nicht darum. Wenn man jemand kennenlernt, soll man von vorneherein sagen, nein du bist jünger.
Es geht uns doch nur darum ob man sich liebt, dann ist der Altersunterschied nicht so wichtig.
Höchstens für die ABH. Frau älter - Mann jünger = Scheinehe.
Letztes Jahr wurden wir bereits getrennt befragt. Daraus ergab sich keinen Verdacht der Scheinehe. Ich hoffe doch, das dieses Thema jetzt abgehakt ist.

Gruß
Emily
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Emily
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Antwort #34 - 10.08.2005 um 09:25:55
 
Hi zusammen,

gestern war mein Mann beim Verbindungsbüro deutschen Botschaft in Pristina.
Er wollte sein Visa abholen.

Das Besuchsvisum ist ohne Angabe von Gründen abgelehnt worden.

Wie soll das jetzt noch weitergehen?
Ist das Systematik dahinter? Hat man sich meinen Mann und mich ausgesucht ein
Exempel zu statuieren? Haben manche Menschen hier in Deutschland die Macht
mt dem Lebensglück anderer zu spielen?

Was kann ich unternehmen, das er doch ein Visa bekommt?

Gruß
von einer Verzweifelden
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Janna
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Antwort #35 - 10.08.2005 um 10:38:22
 
Hallo Emily,

in Deinem ersten Posting schreibst Du:
Zitat:
In den 18 Monaten darf ich 2-3 mal ihm ein Besuchervisum schicken.

Hat Ihr das irgendwo schriftlich vom Amt oder Gericht?

Vielleicht könnte man damit beim Verbindungsbüro der dt. Botschaft vorsprechen (vorher beglaubigte Kopie machen lassen) und noch etwas erreichen in Bezug auf Besuchsvisum.

Man kann wohl auch gegen die Ablehnung eines Visums remonstrieren (das muss Dein Mann dann tun), allerdings dauert so etwas wohl immer sehr lange und kostet vermutlich auch viel Zeit und Kraft.

Viele Grüße
Janna
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Antwort #36 - 10.08.2005 um 12:24:23
 
Hi Janna,

ja das haben wir schriftlich.
Das war das Schreiben der ABH zwecks Dauer der Befristung und Begründung.

In Pristina haben sie im gesagt, er solle doch in 2 Monaten wieder vorbeikommen.
Außerdem bemängelten sie, das die Heiratsurkunde von April letzten Jahres wäre.

Gruß
Emily
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Emily
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Antwort #37 - 12.08.2005 um 12:29:57
 
Hi zusammen,

komme mir etwas auf den Arm genommen vor. Oder nicht ernst genommen.

Habe Mittwoch Nachmittag die zuständige Sachbearbeiterin angerufen und ihr geschildert, das das Visum abglehnt wurde.
Sie hat mitbekommen das ihr Kollege der Nachfrage auf Visum zugestimmt hat.
Ich soll ihr doch das Schreiben faxen. Sie kümmert sich am Donnerstag darum.
Heute rufe ich an, ist die zuvorkommende Mitarbeiterin für mehrere Wochen in Urlaub.

Mir bleibt die Luft weg. Das ist doch sehr dreist,weil ihr doch bewußt ist das die
Zeit drängt.

Mein Mann hat schon öfter zu mir gesagt, das diese Behandlung von Asylbewerbern und Ausländernnormal ist.
Ich hätte es bis dahin nicht geglaubt.

Gruß
Emily



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