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Befrsitung früher beenden (Gelesen: 9.684 mal)
Emily
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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29.01.2005 um 19:05:07
 
Wir haben April letzten Jahres geheiratet.
Mein Mann wurde mit 18 und vor drei Jahren abgeschoben. Er hatte eine Duldung, als wir uns kennenlernten. Er sollte Deutschland wieder verlassen. Als bekannt wurde, das
wir heiraten werden, wurde die Duldung verlängert.

Nach der Eheschließung sagte und die ABH in ca. 4 Wochen bekommt er sein Visum.
Nach ein paar Wochen wurde uns gesagt, er muß seine Abschiebkosten bezahlen.
Nach mehren Wochen haben wir die Kostenrechnung erhalten und gleich bezahlt. Wieder mußten wir mehrere Wochen warten. Dann kam Ende September das Schreiben
mit der  nachträglichen Befristung für 18 Monate. Das Schreiben war zwei Wochen unterwegs und der Termin war der nächste Tag. Wir hatten zwischenzeitlich uns eine
Anwältin genommen.

Laut Anwältin mußte er nicht ausreisen. Sie wollte mit uns vor Gericht gehen.
Aber erst braucht sie einen Bescheid der ABH. Der kam ein Tag vor  Weihnachten.
Oh Du Fröhliche. Bis 30.12 hatte er Zeit Deutschland zu verlassen. Da er noch seinem
Führerschein fertig machen wollte, haben wir den Termin auf Ende Januar verlegt.
Mittlerweile hat er Deutschland verlassen.

In den 18 Monaten darf ich 2-3 mal ihm ein Besuchervisum schicken.

Hat jemand Erfahrung. Gibt es eine Möglichkeit, das er diese 18 Monate nicht "absitzen muss.
Die Anwältin meinte, wenn wir jetzt nicht vorsichtig vorgehen könnte diese Zeit noch auf
drei Jahre ausgeweitet werden.

Denke die alle den nicht daran, das wir geheiratet haben, weil wir uns lieben und zusammen sein möchten. Ich vermisse meinen Mann jetzt schon.

Emily


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peku
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Antwort #1 - 29.01.2005 um 19:35:25
 
hallo

da fehlen  noch ein paar Infos
bist du deutsche??
warum wurde er abgeschoben??
warum hat er ne Einreisesperre?
welche ALB ist beteiligt??

gruss peku
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Emily
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Antwort #2 - 29.01.2005 um 20:33:11
 
Ich bin Deutsche.

Außerdem wurde mein Mann auch schon an der Deutschen Grenze abgefangen und
zurückgeschickt. Er hat , als er mit 18 abgeschoben wurde, zugegeben nach Deutschland eingereist zu sein, um illegal hier zu arbeiten. 
Als ich ihn kennenlernte, hat er ein paar Wochen vorher sich seiner Dritten Abschiebung widersetzt in dem die Behörde ihn nicht angetroffen hat. Als er sich danach wieder bei der Asylbehörde gemeldet hat, wurde die Duldung verlängert.

Zuständig ist die Asylbehörde.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 29.01.2005 um 21:27:01
 
Boah, 2 x abgeschoben, 3. beabsichtigt gewesen, wollte wieder
unerlaubt zur Schwarzarbeit einreisen.....

Das zeigte nicht gerade, dass er bereit ist, die deutschen Gesetze
zu beachten. Sorry, aber ich denke, er ist da mit den 18 Monaten
eher noch gut bedient.
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Emily
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Antwort #4 - 29.01.2005 um 21:42:19
 
Das war vor 17 Jahren.

Diesmal war er eingereist um Aufenthalt und Arbeiterlaubnis zu bekommen.

Sein Fehler war, das er gerne in Deutschland leben will und mehrfach probiert hat
hier einzureisen und Fuß zu fassen.



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Mick
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Antwort #5 - 29.01.2005 um 23:02:37
 
Zitat:
welche ALB ist beteiligt??


Hi,
das mag Dich vielleicht privat interessieren, peku, bei der "Wahrheitsfindung" spielt es allerdings keine Rollex.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Antwort #6 - 30.01.2005 um 19:10:16
 
Die zuständige ABH war uns nicht gerade freundlich gestimmt. Eine Scheinehe wurde vermutet, da ich auch noch älter als mein Mann bin. Konnten Sie uns nicht nachweisen.

Als ich dem zuständigen Mitarbeiter sagte, das mit der Befristung ich auch bestraft werde, sagte er mir: Hätte ich doch vorher fragen sollen. Was? Wen? Warum? Die ABH ob ich ihn heiraten darf? Ich habe doch vorher nicht gewusst, was ich hätte fragen sollen.

Aber der "nette" Mitarbeiter sagte mir, Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Was habe ich angestellt....

Beim Landrat hatten wir auch um einen Termin gebeten. Nach drei Wochen hieß es nur, er hat die Unterlagen gelesen und steht hinter seinem Mitarbeiter. Persönlich hatte er keine Zeit für uns.

Ein anderer Mitarbeiter hat uns geraten umzuziehen.
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peku
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Antwort #7 - 30.01.2005 um 19:34:50
 
hallo mick,

es spielt für die Beurteilung der Chance auf rasche Wiedereinreise sehr wohl ne Rolle welche ALB beteiligt ist.Einige sehen dies eben anderst als andere.
Zudem lernten wir ja das man schon Einfluss darauf hat welche ALB nun mitredet.

Also war die Frage berechtigt.
gruss peku
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Emily
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Antwort #8 - 31.01.2005 um 18:03:38
 
Ich habe Bedenken, wenn ich hier öffentlich schreibe, welche ALB beteiligt ist, das es sich negativ auswirkt.

Gruß
Emily


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Antwort #9 - 31.01.2005 um 18:11:54
 
Dies kann ich zum Teil nachvollziehen.Ich habe deine PN erhalten und melde mich
gruss peku
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Antwort #10 - 05.02.2005 um 13:41:13
 
Mein mein ist erst seit zwei Wochen weg und ich vermisse ihn sehr. Ich weiß nicht wie ich es 18 Monate aushalten soll. Hatte vor Jahren schon mal Depressionen und musste
starke Tabletten nehmen. Im Moment habe ich das Gefühl, wieder daraufhin zu steuern.

Wenn man jemanden liebt, will man das es ihm gut geht. Die Zustände im Kosovo werden immer schlimmer, die Armut immer größer. Über 70% Arbeitlosigkeit.
Zur Zeit lebt er bei seinen Eltern in beengten Verhältnissen mit noch drei anderen Geschwistern. Er ist der Ällteste von 11 Kindern. Musste immer die Familie mit unterstützen. Der Vater war wegen eines Rückenleidens zeitweise nicht arbeitsfähig.
Unterstützung vom Staat gibt es nicht.
Die meisten Kosovo-Albaner in Deutschland müssen ihre Familie unterstützen.
Wann es im Kosovo wieder aufwärts geht, weiß kein Mensch.

Wenn er endlich in 18 Monaten wieder nach Deutschland darf, soll er da eine Frau wiederfinden, die ein psychisches Wrack ist.

Gruß Emily weinend



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Antwort #11 - 05.02.2005 um 15:28:03
 
tja,,,,,,

wie wäre es denn du ziehst diese Zeit zu ihm um ihm zum einen deine Liebe zu zeigen zum anderen aber auch um land und Leute und die Sprache deines mannes kennenzulernen...

gruss peku
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Antwort #12 - 07.02.2005 um 19:39:15
 
Danke für den Vorschlag. Den habe ich auch schon einmal von unserem Mitarbeiter der ABH bekommen.

Werde mich beeilen, in umzusetzen.

Mein Sohn aus erster Ehe ist im dritten Ausbildungsjahr. Ihn werde ich solange bei seinem alkoholkranken Vater deponieren.
Meine feste Arbeitsstelle kündigen. Wenn ich nächstes Jahr zurückkomme, werden sich
die Firmen um eine 48jährige Sachbearbeiterin reissen.

Mein Hab und Gut werde ich bei Ebay versteigern.

Wäre ich 10 Jahre jünger, würde ich mit meinem Mann und meinen Kindern nach Amerika auswandern.

Helau und einen schönen Abend.

Emily Zwinkernd
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Antwort #13 - 13.02.2005 um 13:56:35
 
Sorry, habe etwas überreagiert. Bin zur Zeit nicht besonders gut drauf.

Kann ich einen Antrag stellen auf Verkürzung der
-nachträgliche Befristung der Wirkung der Abschiebung.

Muß mein Mann den Antrag stellen oder ein Rechtsanwalt.

Kann die ALB, falls sie sich über den Antrag ärgern, die Befristung verlängern?

Es besteht die Möglichkeit, das mein Mann mich in der Zeit der Befristung 2-3 für kurze Zeit besuchen darf. Gibt es Gründe, weshalb die ALB dieses Zugeständnis ablehnen könnte?

In dem Bescheid der ALB steht , das nach Ende der Befristung ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt werden kann. Wie lange dauert dies dann noch, bis
mein Mann wieder einreisen darf?

Viele Fragen auf einmal, ich weiß.

Einen schönen Sonntag noch.

Grüße Emily



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Antwort #14 - 19.02.2005 um 18:58:40
 
Hallo zusammen,

bin vielleicht ein bischen nervig, aber meine Gedanken drehen sich im Kreis.

Letzten Sommer hatte ich mit einem Mitarbeiter einer anderen ABH telefoniert.
Es ging um die Abschiebekosten meines Mannes. Dieser sagte mir, wenn es nach im ging, müsste mein Mann das Land verlassen  und könnte danach wieder einreisen, es
könnte aber sein das "unsere" ABH das garnicht verlangen würde.
"Unser" Mitarbeiter sagte, wenn es nach im ginge müßte er für drei Jahre ausreisen.
Ein Mitarbeiter (Jurist, aber für diesen Fall nicht zuständig) meinte, nachdem er die Akte studiert hat, 18 Monate wären das Höchstmaß in so einem Fall.

Wir würden besser mit dieser Frist klarkommen, wenn mein Mann ein Chance hätte im
Kosovo Arbeit zu finden. Dann könnte er sich ein Zimmer nehmen und ich ihn besuchen.
Aber so arbeite ich für uns beide und mein Gehalt reicht nicht, um all dies bezahlen.

Einer hat geschrieben, das hier nur die Härtefälle erscheinen und diejenigen die keine
Probleme haben, hier nicht stehen. Das fand ich sehr tröstlich.

Schönes Wochende
Emily

P.S. Wenn man die Schlagzeilen um die Visa Affäre liest,  kann man sich manchmal nur wundern. Kommt es auf das Land an, aus dem der Ausländer stammt. Scheint so.


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