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Niederlassungserlaubniss erteilt!!! (Gelesen: 6.369 mal)
peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.01.2005 um 21:09:38
 
Hallo,

unsre Tochter hat Heute völlig Problemlos eine Niederlassungserlaubniss nach § 35 (11)vom Labo Berlin bekommen.Der Sachbearbeiter schaute insbesondere auf einen lückenlosen Schulverlauf+keine Vorstrafen.
Sie ist da ganz alleine hingegangen (was denke ich ganz gut angekommen ist)deshalb kann ich hier keine weiteren Infos zur "Streitfrage" welche Zeiten angerechnet werden liefern.
Insgesamt kann ich somit in allen Ausländerfragen dem Labo Berlin (früher LEA Berlin)nur "gute Noten" geben. [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]
GRuss peku
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jobek01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 27.01.2005 um 23:06:10
 
hi Peku
gratuliere für deine tochter  [beifall=beifall.gif]
wie wars denn genau bei deiner tochter? ist die schon volljährig?

meine stieftochter wird nämlich im sommer dieses jahr 18 , die unbefristete ae läuft im frühjahr 2006 aus. geht aber dann sicherlich noch zur schule.
mustest du ne neu verpflichtserklärung unterschreiben?

gruss jobek01
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #2 - 27.01.2005 um 23:47:24
 
hallo,

nein sie ist nicht volljährig sondern 16 (geworden im August letzten Jahres)
Sie ist seit 9/98 hier in DE.Eingereist mit Visum zur FZF ,besuchte dauerhaft die Schule keine Vorstrafen.

Eine Verpflichtung war nicht notwendg.Da sie Schule besucht scheidet diese Frage(nach dem Einkommen auch aus)

Nach altem Recht  hätte sie erst nach 8 Jahren die alte AE unbefristet erhalten können.Nach neuem Recht ist dies nun möglich.
Kosten waren 25 Euro.Der Aufkleber trägt den Vermerk:Erwerbstätigkeit gestattet.


Wie lange hat denn deine Stieftochter schon die Ae.Wie lange war sie zuvor mit Visum zur FZF eingereist????
Gruss peku
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crimea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 28.01.2005 um 18:16:38
 
Hallo Peku,

welche Art von Aufenthaltsgenehmigung hatte deine Tochter vor dem 1.1.2005?

Gruß, crimea

P.S Ich hatte bei der LEA Berlin schon ganz andere, durchaus nicht positive, explo Erfahrungen gemacht, aber wenn es bei mir dann genau so problemlos klappt wie bei deiner Tochter, bin ich gerne bereit, mir ein neues Urteil zu bilden...
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peku
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Antwort #4 - 28.01.2005 um 18:48:19
 
Hallo crimea,

sie hatte seit dem 1998 eine jeweils befristete Aufenthaltserlaubniss die jetztige wäre noch gültig gewesen bis 8/2006.
Wichtig ist das sie ursprünglich mit Visum zur Familienzusammenführung mit ihrer Mutter einreiste.(diese Zeit zählt auch)
Wie ist die Lage bei euch???
Wenns dir hilft können wir uns ja mal kurzschliesen bevor es bei dir soweit ist das du wieder zum LABO (heist nicht mehr LEA)gehen must.
gruss peku
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gastli
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Antwort #5 - 28.01.2005 um 23:21:01
 
Herzlichen Glückwunsch, peku, für Deine Tochter, aber auch für Dich.
Deine theoretische Überlegung hat sich auch als praxistauglich erwiesen.
Bravo

Gastli :happy:
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 28.01.2005 um 23:26:27
 
Zitat:
unsre Tochter hat Heute völlig Problemlos eine Niederlassungserlaubniss nach § 35 (11)vom Labo Berlin bekommen.....

Insgesamt kann ich somit in allen Ausländerfragen dem Labo Berlin (früher LEA Berlin)nur "gute Noten" geben. [beifall=beifall.gif] [beifall=beifall.gif]


Glückwunsch Peter  :blum

So ne positive Aussage über ne ABH liest man selten , daher auch
dafür mal ein [bgcolor=Blue]
Danke
[/bgcolor]
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 29.01.2005 um 01:02:08
 
@ fons UND @ all,

ich wünsche mir manchmal auch das hier nicht nur gefrustete verzweifelte Anfragen kommen ohne das später das evenetuell gute ende berichtet wird.

also berichtet doch auch mal die Erfahrungen mit eurer ALb die nicht zu Problemen und Rückfragen führten!!!!


Übrigens es war natürlich § 35 (1) nicht §35 (11).....
peku
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 29.01.2005 um 01:22:45
 
Klar wär das schön.. aber bedenke:

wer keine Probs hat wird sich kaum die Mühe machen, im WWW
nach so ner site wie i4a zu suchen, um zu berichten, dass es gut
geklappt hat  Zwinkernd
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crimea
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 29.01.2005 um 17:49:32
 
Hallo Peku,

bei mir sieht es leider viel schlimmer aus: 6 Jahre ABW + 2 Jahre AE (alles zur Familienzusammenführung). Das wird wohl nix...  Griesgrämig

Gruß, crimea
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peku
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Antwort #10 - 29.01.2005 um 19:44:18
 
hallo,

wenn das Kind inzwischen 16 Jahre alt ist UND all die Zeit regelmässig die Schule besucht hat UND noch besucht UND nicht vorbestraft ist würde ich das an deiner stelle versuchen.
Wenn du willst mail mich doch mal privat an (mailadresse steht unten) da wir dann einiges besprechen können was hier öffentlich wohl net so geht.

gruss peku
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Mick
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Antwort #11 - 29.01.2005 um 23:06:43
 
Zitat:
hallo,

wenn das Kind inzwischen 16 Jahre alt ist UND all die Zeit regelmässig die Schule besucht hat UND noch besucht UND nicht vorbestraft ist würde ich das an deiner stelle versuchen.
Wenn du willst mail mich doch mal privat an (mailadresse steht unten) da wir dann einiges besprechen können was hier öffentlich wohl net so geht.

gruss peku


Sorry, Peku, aber warum sollte das "öffentlich" nicht gehen?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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peku
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Antwort #12 - 30.01.2005 um 11:06:56
 
Hi MIck,,du denkst wohl wieder schlecht und hast wieder mal die (kranke)Idee der Peku hat Tips die nicht legal sind??????? Smiley
Nein Mick hier bestimmt nicht. :bx

Aber wenn ich Crimea anbieten kann  behilflich zu sein und dies noch einige Details an Daten erfordert um  dann  aktiv was zu tun erfordert dies erfahrungsgemäss Daten die nicht grade in einem Forum öffentlich gemacht werden sollten.
Dies hatte ich Crimea angeboten mehr nicht.
Zudem muss man ja nicht alles was möglich ist hier im öffentlichen Forum ausbreiten,stimmts lieber Mick??
Schlieslich habt ihr Mitarbeiter der Behörden ja auch euer internes Forum zu dem eigentlich "normale User/Innen"wie ich oder so keinen Zugang haben.(sollen)
Also sind deine Zweifel hinsichtlich meinem privaten Hilfsangebot an Crimea nun zerstreut???

Gruss zum Sonntag
Peku
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Mick
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Antwort #13 - 30.01.2005 um 12:11:09
 
Zitat:
Hi MIck,,du denkst wohl wieder schlecht


Wieso "wieder"?

Ich bin ja sooo neugierig, peku. Und ich kann mir einfach nicht vorstellen, was es bei diesem Thema zu besprechen gibt, was man nicht hier im Forum machen kann.

Aber egal, Karl...

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Antwort #14 - 30.01.2005 um 12:36:13
 

Hi Mick,
Karl?????

Soll mir das was sagen??Ich bin nicht mit diesem Namen in eurem Forum.
Ach ja danke für den - Punkt für den Dialog.
Im übrigen um die Frage zurückzugeben und nochmals zu betonen : Wie wär es denn du überlässt es am besten Crimea ob sie hier alles öffentlich ausbreiten will inkl.Namen Daten usw oder doch besser privat.
Vorschlag wäre über das Ergebiss dann zu berichten.
Aber ich finds toll dass du so neugierig bist macht dich schon mal wieder trotz des Minuspunktes sympatisch. :bussi :bussi

Noch was Mick: Wenn ich was zu verbergen hätte vor "euch oder dir" hätte ich dieses angebot auch privat gemacht und nicht öffentlich hier.Sozusagen bin ich also im öffentlichen Forum geblieben und habe  es Crimea überlassen welche basis sie für ggf. weitere Hilfe möchte.
Vorschlag: wenns darüber noch was auszudiskutierten gibt (zwischen uns) dann per PN oder bei Gelgenheit im Chatdamit es nicht wieder hier das Forum belastet.
grusss peku
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