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Berrechnung der Zeitspanne für Einbürgerung (Gelesen: 1.163 mal)
Alia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Berrechnung der Zeitspanne für Einbürgerung
25.01.2005 um 14:46:45
 
Wenn jemand schon mal  früher längere Zeit mit AE in Deutschland gelebt hat, dann aber wegen erfolgter Scheidung ausgewiesen wurde,  kann diese legale Aufenthaltszeit angerechnet werden zur erforderlichen Aufenthaltszeit für die Einbürgerung ?
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Ralf
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Antwort #1 - 25.01.2005 um 15:16:21
 
Zitat:
Wenn jemand schon mal  früher längere Zeit mit AE in Deutschland gelebt hat, dann aber wegen erfolgter Scheidung ausgewiesen wurde,  kann diese legale Aufenthaltszeit angerechnet werden zur erforderlichen Aufenthaltszeit für die Einbürgerung ?  


Hallo Alia!

Es handelt sich hier um eine Unterbrechung des Inlandsaufenthaltes. Daher kommt § 12b StAG zur Anwendung, hier speziell der Absatz 2:

Zitat:
(2) Hat der Ausländer sich aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde länger als sechs Monate im Ausland aufgehalten, kann die frühere Aufenthaltszeit im Inland bis zu fünf Jahren auf die für die Einbürgerung erforderliche Aufenthaltsdauer angerechnet werden.


Also: bis zu 5 Jahre können angerechnet werden. Nach den Verwaltungsvorschriften dann, wenn der frühere Inlandsaufenthalt integrierende Wirkung hatte. Selbstverständlich ist auch nur rechtmäßiger Aufenthalt anrechenbar.

Bei einem Aufenthalt während der Ehe mit einem Deutschen ist wohl davon auszugehen, dass diese Kriterien erfüllt sind, es sei denn, dass es sich um eine Scheinehe gehandelt hat.

BTW: Zitat:
wegen erfolgter Scheidung ausgewiesen ...
... wird niemand.  Zwinkernd
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