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Wie kann ich Einspruch einlegen (Gelesen: 1.080 mal)
Zemra4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie kann ich Einspruch einlegen
25.01.2005 um 12:12:20
 
Ich habe ein Au Pair eingelanden, welches schon als Kind 8 Jahre in Deutschland gelebt hatte.

Der Antrag wurde jetzt abgehnt mit der Begründung, Sinn und Zweck des Au Pair Aufenthaltes sei es die deutsche Sprache und Kultur kennen zu lernen.  Die sei bei dem Aufenthalt vom 8 Jahren bereits geschehen gewesen.

Vor der Einladung hatte ich die mündliche Zusage des Arbeitsamtes, sowie die Stellungnahme des Sachbearbeiters der Ausländer Behörde, dass wenn kein Vorfall gewesen sei, der der Einreise im Weg steht, ein schon mal da gewesener Aufenthalt über mehrere Jahre in Deutschland, kein Grund zu einer Ablehnung sei.

(Das Au Pair Mädchen, welches in meinem anderen Posting verschwunden ist, hatte ebenfalls mehrere Jahre mit ihrer Familie in Deutschland gelebt und dieser Antrag wurde nicht abgelehnt.)

Ich möchte unbedingt, das dieses, von mir eingeladenen Au Pair zu meiner Familie kommen kann. Wie kann ich dies erreichen?

Weitere Schwierigkeit ist, dass ich nicht der Antragsteller bin und demnach auch keine Handhabe hätte: Wie kann ich es bewerkstelligen, dass ich doch etwas erreichen kann?

jetzt schon vielen Dank für die Antworten
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Mick
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immer lächeln ;)


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 25.01.2005 um 12:23:49
 
Zitat:
(Das Au Pair Mädchen, welches in meinem anderen Posting verschwunden ist, hatte ebenfalls mehrere Jahre mit ihrer Familie in Deutschland gelebt und dieser Antrag wurde nicht abgelehnt.)


Hi Zemra4,

kannste das Vorstehende mal erläutern? Hier verschwindet eigentlich nichts so einfach.

EDIT: Vergiss es, ich habe verstanden -  mick-> Smiley <- mick

Ansonsten zu Sache:

Das Aupair-Mädchen müsste ggf. gegen die Visumsversagung vorgehen. Du könntest nur etwas im Verfahren bei der ABH und bei der Agentur erreichen. Da wirst Du ja auch direkt angesprochen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Zemra4
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.01.2005 um 13:27:12
 
Hallo Mick,

danke für die schnelle Antwort, was meinst du mit:

a- ich könnte bei der Agentur etwas erreichen, hat die Agentur eine Möglichkeit ein zu wirken, wenn ja, welche
b- ich werde ja direkt angesprochen? Was bedeutet das, denn als ich mit dem Sachbearbeiter der ABH telefoniert habe, sagte der mir, dass ich gar keinen Bescheid bekäme. Hätte ich nicht angerufen, dann hätte ich von der Ablehnung gar nicht erfahren.

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