Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthalt wegen Arbeit (Gelesen: 1.230 mal)
Roger2000
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt wegen Arbeit
24.01.2005 um 04:55:25
 
Hallo,

Ich komme aus Rumänien, arbeite in Deutschland mit Vertrag und habe eine Arbeitserlaubniss von 18 Monate. Ab den 01.01.05 sollte sich das Gesetz geändert haben, aber bei Bürger- und Ausländeramt konnte man mir nicht sagen um wieviel Zeit meine Aufenthaltsgenehmigung verlängert wird, laut dem neuen Gesetz und in welchen Umständen. Kann mir jemand diese Frage beantworten?

Vielen Dank,
Roger
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt wegen Arbeit
Antwort #1 - 24.01.2005 um 07:44:15
 
Hi Robert,
die Umfrage habe ich entfernt, die machte keinen Sinn.

Um Deine Frage zu beantworten werden mehr Info's benötigt. Erfolgte die Einreise zum Zwecke der Aufnahme der Erwerbstätigkeit? Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage, oder: Welche Tätigkeit wird ausgeübt?
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Roger2000
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung der Aufenthalterlaubniss für Non-EU
Antwort #2 - 25.01.2005 um 06:09:07
 
Hallo,

Ich komme aus Rumänien. Da gibt es eine Partnerschaft zwischen den Arbeitsämtern Ro-De. Diesbezüglich hatte ich einen Interview mit dem Stellvertretenden von ZAV Bonn und ich bekam erstens eine Zusage und nach 2 Wochen einen Vertrag hier in Deutschland, in einem Hotel. Die Arbeitserlaubniss ist aber auf 18 Monate und auf dem jetzigen Arbeitsplatz befristet. Nach diesen 18 Monaten darf ich laut dem alten Gesetz nicht mehr als 3 Monate/Jahr hier arbeiten.
Vom deutschen Generalkonsulat in Rumänien hat man mir vor einigen Monate gesagt daß das Gesetz bezüglich der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis sich ab den 01.01.05 ändert, und das ich länger als diese ersten 18 Monate in Deutschland bleiben darf. Ich habe beim Bürger- und Ausländeramt nachgefragt was das neue Gesetz sagt, man bestätigte mir das es Änderungen gibt, aber konnte man mir nicht sagen um wieviel Zeit meine Aufenthaltsgenehmigung verlängert wird, laut dem neuen Gesetz und unter welchen Umständen.

Kann mir jemand diese Frage beantworten?

Vielen Dank,
Roger
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Rick
Full Member
***
Offline




Beiträge: 46

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Arbeitsagentur
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthalt wegen Arbeit
Antwort #3 - 25.01.2005 um 13:34:37
 
Hallo Roger 2000

nach deinen Angaben bist Du im Besitz einer Arbeitserlaubnis für eine Tätigkeit als Gastarbeitnehmer. Diese Arbeitserlaubnis wurde offensichtlich aufgrund einer zwi-schenstaatlichen Vereinbarung zwischen Rumänien und Deutschland für die Höchst-dauer von 18 Monaten nach „altem“ Recht (§ 2 Abs. 3 Nr. 1 Anwerbestoppausnah-meverordnung – ASAV –) erteilt.

Ab 01.01.2005 werden Tätigkeiten als Gastarbeitnehmer in § 40 Beschäftigungsver-ordnung (BeschV) geregelt. Auch danach kann die Zustimmung für eine Gastarbeit-nehmertätigkeit nur bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten erfolgen.

Eine erneute Tätigkeit wäre dann nur noch im Rahmen einer Tätigkeit als Saisonar-beitnehmer für bis zu 4 Monaten (bis 31.12.2004 betrug die Dauer maximal 3 Mona-te) pro Kalenderjahr möglich (§ 18 BeschV). 

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

Gruß Rick
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema