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Brasilianerin aus Schweiz zurück nach D (Gelesen: 2.703 mal)
PeterPAN
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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24.01.2005 um 12:02:50
 
Hallo,
ich bin neu hier und hab gleich mal eine Frage:

Meine Freundin aus Brasilien ist am 15. Juni 2004 nach D eingereist mit Touristenvisum. Nach 3 Monaten (am 13.9.04) ist sie zu einer Verwandten (Cusine) in die Schweiz gefahren.
Jetzt möchte sie wieder nach D.

Problem: Sie hat ihre Ausreise aus D nicht dokumentiert. Nur der Einreisestempel von D vom 15.6.04 steht im Paß.
Frage:
Wie muß sie nun vorgehen, um sich nochmal 3 Monate legal in D aufhalten zu können?


Im Vorraus vielen Dank für die Antworten. Daumen hoch [beifall=beifall.gif]
:hakenPeter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 25.01.2005 um 19:47:43
 
BTW: Brasilianerinnen haben kein Touristenvisum; sie dürfen als Tourist visumfrei nach Schengenland einreisen.

Sie sollte einen Beweis bei sich führen (Quittungen, Fahrkarten, etc. pp.), dass sie am 14. 09.2004 oder danach nicht in Schengenland war; und einen eben solchen Beweis der Wiedereinreise.

Dann dürfte aufgrund von § 70 AuslG/§ 82 AufenthG ein hinreichender Verdacht bestehen, dass sie zwischenzeitlich nicht in Schengenland gewesen war.

Doc  8)
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Berthold
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #2 - 25.01.2005 um 20:15:42
 
Hallo PeterPan,

brasilianische Staatsangehörige dürfen sich in einem Zeitraum von 180 Tagen 90 Tage in Deutschland ( Schengen ) sichtvermerksfrei aufhalten.
Mit dem Touristenvisum hast Du sicherlich den dt. Einreisestempel gemeint?!!

Seit 01.01.05 ist eine EU-Verordnung in Kraft getreten die vorschreibt, dass die Reisedokumente von Drittstaaten systematisch abzustempeln sind!!
Dies war zwar schon immer so, aber erschwerend für den Reisenden ist folgendes hinzugekommen:
Wenn keine oder fehlende Stempel vorhanden sind nehmen die zuständigen einzelstaatlichen Behörden an, dass der Inhaber des Reisedokumentes die im betreffenden Mitgliedstaat geltenden Voraussetzungen hinsichtlich der Aufenthaltsdauer nicht oder nicht mehr erfüllt.

Gruß
Berthold
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.01.2005 um 22:17:56
 
hallo,

vermutlich hat sie zwar nicht den Ausreisstempel jedoch den Einreisestempel der Schweiz in Ihrem Pass???
Im Zweifelsfall bei der neuen Einreise aus der Schweiz auf einen Stempel drängen;übrigens der Stempelerlass ist hier nachzulesen:
http://www.westphal-stoppa.de/Texte/StempelVO%202133-2004.pdf
gruss peku
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PeterPAN
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Antwort #4 - 15.02.2005 um 18:26:36
 
tippse
Danke für Eure prompten Antworten.
Habe auch den Stempelerlass sorgfältig gelesen und verstanden!

Wie Du schon vermutet hast meinte ich mit „Touristenvisum“ diesen Einreisestempel, der zu einem Aufenthalt von max 90 Tagen berechtigt. Ich merke schon, - ich muß noch präziser formulieren als ich das bereits versucht hatte.

Die Situation:
Die Brasilianerin ist nun zwischen der Schweiz und Deutschland mehrmals hin und her gependelt und ihr Ausweis wurde in 2004 weder von den Deutschen noch von den Schweizer Grenzbeamten gestempelt.
Aber sie hat nach dem Tip vom –Doc- einige Belege für Ihren Aufenthalt in der Schweiz gesammelt. Für die Ein- und Ausreisen gibt es aber keine Fahrkarten, da sie mit dem Auto gefahren ist.
Aus diesen gesammelten Belegen (div. Kaufhausquittungen, Supermarkt, div. Busfahrkarten im Stadtgebiet Zürich und Genf) geht nur lückenhaft ein Aufenthalt hervor. Außerdem sind die Belege ohne Namen, nur Ort und Datum.
Außerdem hielt sie sich in der Schweiz bei ihrer Cousine auf, die den Aufenthalt bezeugen kann.
Die Brasilianerin war nie länger als 90 Tage je Zeitraum 180 Tage in Deutschland.

Die Idee:
Die Idee die dahinter steht ist sich jeweils 90 Tage in Deutschland, dann 90 Tage in der Schweiz aufzuhalten und somit sich immer legal im jeweiligen Land aufzuhalten.
Sie besucht dann jeweils eine Sprachschule, um im Sommer 2005 in Brasilien eine Arbeitsstelle zu bekommen bei der sehr gute Deutschkenntnisse gefordert sind.
Das Problem:
Nun ist die Brasilianerin in der Schweiz und macht sich Sorgen wegen der fehlenden Stempel. Denn bei der nächsten Einreise möchte sie auf den Stempel im Paß drängen, wie -Peku- am 25.1.05 riet.
Sie hat nun diese Belege dabei und möchte wieder nach Deutschland einreisen aus der Schweiz.

Die Frage:Ist die beschriebene Idee tragfähig oder fehlerhaft?
Muss sie mit größeren Problemen bei der Wiedereinreise nach Deutschland rechnen?
Kann sie sich noch besser vorbereiten als sie das (mit den paar gesammelten Belegen und der Cousine wo sie die 3 Monate gewohnt hat) bereits getan hat?

Im voraus vielen Dank für Eure Mühe!
Ich finde es großartig, dass Ihr so Eure Kenntnisse weitergebt und damit „beiden Seiten“ dienlich seid.

Gruß   PeterPAN 
öhm
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peku
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #5 - 15.02.2005 um 19:21:59
 
Hallo,
(und grüzi in die schweiz........
ich würde unbedingt (wie schon mal geraten) versuchen einen stempel der Schweizer Behörden bei der ausreise zu erhalten.Da es sich um eine Ausreise aus der Schweiz handelt dürfte dieser Stempel auf Verlangen zu erhalten sein.Notfalls auch hier die wahrheit sagen:"damit ich wieder einmla in die schweiz kommen darf"..Danach ist es eigentlich völlig wurscht ob der deutsche BGS die Einreise auch noch stempelt,machen die Grenzbeamten dies nicht von alleine dann auf Bitte bestimmt.Dabei kann es schon gut sein die Wahrheit zu sagen "weil ich das Datum der Einreise nachweisen muss".Stempeln die Deutschen trotzdem nicht ist zumindest der CH Stempel schon mal drin.

Berichte uns mal wie es gelaufen ist.

gruss peku
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PeterPAN
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 12.09.2005 um 21:03:18
 
Hallo Doc,
hallo Berthold,
hallo peku!
Erstmal danke für Eure Tips -- desonders die Praxisrelevanten mit den Quittungen z.B.

Die Realität sieht halt oft anders aus als die Theorie: Beispielsweise dieser Stempelerlaß ist pure Theorie -- nichts davon ist umgesetzt. Denn die Schweizer kontrollieren so wenig wie immer - und abstempeln von Pässen von Drittstaaten kommt ohne Aufforderung nicht vor.

Hier nun die Praxis ---- wie es sich zugetragen hat:
Die Brasilianerin (Joana) ist wie gesagt am 15.6.2004 in F.a.M gelandet und eingereist. Danach hielt sie sich in Deutschland und der Schweiz auf, wobei wir das mit den Aufenthaltszeiten von jeweils 90 Tagen nicht so genau genommen haben. In Genf beispielsweise leben sehr viele Brasilianer schon Jahre lang illegal und bleiben weitestgehend unbehelligt.
Als wir dann nach einer längeren Kennenlernphase beschlossen zu heitaten, tat sich die Frage des WIE und WO auf.
Nach vielen Überlegungen taten wir das Einfachste und Naheliegenste und es hat funktioniert --- wir sind seid 6 Wochen verheitatet!!!
Bei einer Reise an Ostern 2005 von Stuttgart an den Lago Maggiore haben wir uns bei der Einreise nach Italien einen Einreisestempel geben lassen.
Fortan definierten wir das als EINREISE in SCHENGENLAND und alle konnten unserer Annahme wiederspruchsfrei folgen (Bürgermeisteramt, Ausländerbehörde, Standesamt, Konsulat,.....)
Beim ersten Infogespräch auf dem Standesamt sollte Joana sogleich einen Antrag auf Wohnsitz in der Gemeinde ausfüllen. Gesagt -- getan und sie ward Bürgerin der Gemeinde. 2 Wochen später kam auch sofort der Müllgebührenbescheid -- deutsche Gründlichkeit!
Eine Verlängerung der 3-monats Aufenthaltsdauer durch die Ausländerbehörde ab Italienstempel um weitere 3 Monate war auch problemlos. War unerwartet freundlich und leer auf der Ausländerbehörde. (Das hatte ich auch schon anders gesehen und gehört).
Wir haben natürlich erzählt, dass Joana die meiste Zeit dieses Jahres seid dem 15.6.2004 in der Schweiz war, aber so genau wollten die das gar nicht wissen. Sondern es stand die Zukunft im Fordergrund -- also die Heirat und deren Formalien.

Jetzt hat Joana ein Visum für ein Jahr und wir sind alle GLÜCKLICH.

Happy END

Vielleicht hatten wir einfach nur Glück (Glück, dass wir keinem Erbsenzähler begegnet sind auf dem Amt).
Ich glaube vielmehr, dass die beteiligten Ämter sahen, dass wir serieus und konsequent heiraten wollen ohne Schmuh und Hintergedanken.
(Die Joana konnte sogar nach den 13 Monaten in Europa so gut Deutsch, dass wir keinen Dolmetscher brauchten bei der Tauung.)
Da war alles mehr eine Kooperation ohne Belehrungen, Drohungen und Machtspielchen -- schön -- so sollte es sein. grin
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