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Einbürgerung DRINGEND (Gelesen: 1.291 mal)
johannes2005
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Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung DRINGEND
23.01.2005 um 21:12:05
 
hallo erstmal,
ich werde im Sommer meine algerische freundin heiraten. Sie lebt seit fast 4 jahren per studenten visum in deutschland. Wir haben die ganze zeit über zusammengewohnt. insgesamt sind wir seit fast 7 Jahren zusammen(vorher haben wir zusammen in Frankreich gewohnt). Müssten wir nach der Hocheit mind. 2 Jahre warten bis wir einen Antragauf Einbürgerung stellen können, oder wird uns die bisherige "eheähnliche" Lebensgemeinschaft angerechnet. Warum wir nicht 2 jahre warten wollen? Tja, nach Abschluss des Studiums würden wir gerne im ausland leben/arbeiten. falls wir nun nach der eheschließung ins ausland gehen, könnten wir den einbürgerungsantrag dann nach 2 Jahren ehe stellen? auch wenn wir die 2 Jahre nicht in Deutschland gelebt haben?
Vielen Dank Voraus,
Johannes
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung DRINGEND
Antwort #1 - 23.01.2005 um 21:56:08
 
Hallo Johannes!

Da werdet ihr euch noch gedulden müssen. Mindest-Voraussetzung für § 9 StAG:

3 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland, 2 Jahre Ehe mit einem/einer Deutschen.
Zitat:
Sie lebt seit fast 4 jahren per studenten visum in deutschland.

Also wohl die bisherige Aufenthaltsbewilligung. Ob diese Zeiten mit angerechnet werden können, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Wenn die Zeit nicht angerechnet wird, ist die Einbürgerung frühestens 3 Jahre nach Erteilung der AE möglich, ansonsten 2 Jahre nach Eheschließung.

Zitat:
Müssten wir nach der Hocheit mind. 2 Jahre warten bis wir einen Antragauf Einbürgerung stellen können, oder wird uns die bisherige "eheähnliche" Lebensgemeinschaft angerechnet

Wie gesagt: 2 Jahre Ehe, sonstiges Zusammenleben zählt nicht.

Zitat:
Tja, nach Abschluss des Studiums würden wir gerne im ausland leben/arbeiten. falls wir nun nach der eheschließung ins ausland gehen, könnten wir den einbürgerungsantrag dann nach 2 Jahren ehe stellen? auch wenn wir die 2 Jahre nicht in Deutschland gelebt haben?

Nein. Erforderlich ist ein ununterbrochener Aufenthalt im Inland.


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