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Einbürgerungsurkunde nach nur 2 Monaten erhalten ! (Gelesen: 5.325 mal)
lionm
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungsurkunde nach nur 2 Monaten erhalten !
23.01.2005 um 13:31:02
 
Hallo an alle und besonders an Ralfi !


Ich möchte allen danken, die meine Fragen beantwortet haben. Jungs, Ihr seid großartig, macht einfach weiter so  Zwinkernd

Ich habe am 14.11.2004 den Antrag gestellt
.... http://www.xonder.at/cgi-bin/yabbserver/foren/F_0134/YaBB.cgi?board=einb;action=... ....
und am 11.01.2005 wurde dann die Einbürgerungsurkunde von der Oberbayerischen Regierung ausgestellt. Das ging rasend schnell, womit ich nicht gerechnet habe...
„mei liaba die bayern san auf zack“  Daumen hoch

Vor Aushändigung der Einbürgerungsurkunde im Landratsamt musste ich meinen marokkanischen Passport abgeben weinend  . Es war einfach ein komisches Gefühl. Einerseits habe ich mich auf die deutsche Staatsangehörigkeit gefreut, andererseits hat es mir ein bißchen weh getan über den Verlust meines marokkanischen Passports, der mich Jahre lang begleitet hat.

Den deutschen Personalausweis und Passport werde ich erst nächste Woche beantragen, da ich noch auf ein Schreiben vom Arbeitgeber warte, das den Antrag beschleunigen soll, da ich ihn bald für meine nächste Arbeitsreise benötige. Die ist witzigerweise in Marokko!!
Somit ist mein erster Stempel im Passport aus meinem Heimatland  Smiley

Gruss, Lionm
 
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Ralf
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Antwort #1 - 23.01.2005 um 15:55:13
 
Na prima. Sagte ich nicht, dass es ohne nenneswerte Probleme gehen wird?

Zitat:
Vor Aushändigung der Einbürgerungsurkunde im Landratsamt musste ich meinen marokkanischen Passport abgeben   . Es war einfach ein komisches Gefühl. Einerseits habe ich mich auf die deutsche Staatsangehörigkeit gefreut, andererseits hat es mir ein bißchen weh getan über den Verlust meines marokkanischen Passports, der mich Jahre lang begleitet hat.


OK, das ist das normale Verfahren bei Marokko. Aber: es handelt sich hier um eine Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StAG:
Zitat:
§ 12

(1) Von der Voraussetzung des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 wird abgesehen, wenn der Ausländer seine bisherige Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das ist anzunehmen, wenn
1. ...
2. der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert und der Ausländer der zuständigen Behörde einen Entlassungsantrag zur Weiterleitung an den ausländischen Staat übergeben hat,
3. ...

Dazu hast du einen zweisprachigen Vordruck ausgefüllt. Das ist der im Gesetz genannte "Entlassungsantrag zur Weiterleitung an den ausländischen Staat". Diesen sendet die Einbürgerungsbehörde nach der Einbürgerung zusammen mit dem Pass und einigen anderen Unterlagen an die marokkanische Botschaft.

Dieses Verfahren führt nicht zum Verlust der marokkanischen Staatsangehörigkeit, du besitzt also beide Staatsangehörigkeiten (und musst dieses auch beim Meldeamt angeben).

Ich persönlich bin davon überzeugt, dass die Betroffenen ihren alten Pass nach einiger Zeit von der Botschaft zurück bekommen, allerdings wurde mir dies nie offiziell bestätigt. Du kannst ja zu gegebener Zeit mal berichten. Ansonsten frag nach einiger Zeit mal bei der Botschaft nach.

Und keine Bange: die Annahme des Passes führt auch nicht zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 25 StAG, weil die Staatsangehörigkeit ja nicht verloren ging, sondern weiterbesteht.

Zur Frage der Beschleunigung beim deutschen Pass: das wird nichts nützen, weil die Pässe alle zentral bei der Bundesdruckerei hergestellt werden. Wenn's eilig ist, musst du zuerst einen "vorläufigen Pass" beantragen, denn kann man meistens gleich mitnehmen.

Zur Reise nach Marokko: Da du weiterhin (auch) Marokkaner bist, wirst du dort auch den marokkanischen Pass benötigen.  Zwinkernd
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lionm
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Antwort #2 - 25.01.2005 um 17:33:22
 
Hallo Ralf,

ja, das mit der Einbürgerung  unter Hinnahme von Merstaatigkeit war mir schon bevor ich den Antrag gestellt habe, bekannt (vom vorherigen Beitrag)   Zwinkernd
Was mich traurig gemacht hat, war dass ich geneu diesen Pass abgeben musste, der mich überall begeleitet hat und der schön beschmückt mit ver. Aufenthaltstiteln und Stempeln war. Naja ....


Ich warte noch ein paar Tage, dann frage ich bei dem GeneralKonsulat in FRA nach, ob ich ihn zurückbekommen kann, aber ich mache mir keinen besonderen Hoffnungen, da sie bestimmt Geld mit einem neuen Pass verdienen wollen  Smiley


Für die Reise nach Marokko reicht schon (zus. den dt. Pass) den Marok. PersonalAusweis
(La Carte Natinale), was ich noch besitze.


Gruss, Lion


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Ralf
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Antwort #3 - 28.01.2005 um 09:10:18
 
Zitat:
Was mich traurig gemacht hat, war dass ich geneu diesen Pass abgeben musste, der mich überall begeleitet hat und der schön beschmückt mit ver. Aufenthaltstiteln und Stempeln war. Naja ....

Ob du genau diesen Pass wiederbekommst oder einen neuen, kann ich dir natürlich auch nicht sagen. Das wird evtl. auch davon abhängen, wie lange der alte noch gültig war.
Auch ohne Einbürgerung wäre der alte Pass irgendwann abgelaufen oder voll, so dass ein neuer fällig gewesen wäre.

Zitat:
Ich warte noch ein paar Tage, dann frage ich bei dem GeneralKonsulat in FRA nach,

Warte lieber noch etwas länger, wer weiß, wann der Pass dahin geschickt wird, das muss ja nicht sofort sein. Ich z.B. habe die gesammelten Pässe höchstens einmal im Monat verschickt, je nachdem, wie viele sich angesammelt haben.
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lionm
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Antwort #4 - 14.02.2005 um 14:21:39
 
Hallo Ralf,

ich habe heute bei der marokkanischen Generalkonsulat in Frankfurt angerufen, um mich zu erkündigt, ob man vielleicht den ma. Pass zurückbekommen kannn. Sie meinten aber, ich muss einen neuen Pass beantragen, da der alte Pass nach Erhal der deutschen staatsangehörigkeit vernichtet wird, was ich sehr schade finde  Smiley

Gruss, Lion
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