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Niderlassungserlaubnis ? ? ? (Gelesen: 7.181 mal)
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 07.02.2005 um 17:21:19
 
Zitat:
Ach @ABU, da wär´ noch was : wenn man eine unbefristete AE hat, und der Pass ist abgelaufen und man muss nur die Überschreibung der Niderlasserlaub. im neuen Pass nachholen, sind trotzdem diese hohen Gebühren von dem Link von @Pfirsichring fällig ?


bin zwar nicht Abu, aber für einen Übertrag eines Aufenthaltstitels in ein anderes Dokument (neuer Pass) werden lt. § 47 Nr. 11 AuventhV 10 € fällig.
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