Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Niderlassungserlaubnis ? ? ? (Gelesen: 7.179 mal)
eva2marija
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 21
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niderlassungserlaubnis ? ? ?
20.01.2005 um 01:08:35
 
        Hallo


  Meine befristete Aufenthaltserelaubnis endet im Februar 2005.
Jetzt habe ich den Antrag für verlängerung bei der AB gestelt um eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen.
  Heute habe ich ein Brief von AB bekommen : schreiben
- Um Ihnen eine Niederlassungsaerlaubnis erteilen zu können, muss Ihr Lebensunterhalt gesichert sein. Wir bitten Sie daher um Übersendung  endsprechender Nachweise.



- Was heisst das alles richtig?
- Was für Unterlagen brauche ich? Fragezeichen , von mein Einkommen:

- Habe: Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt,Kindergeld und Erzihungsgeld.
- Habe auch ein Job - bin aber (noch) in Elternzeit.
- Bin kein Sozi, kein Wohngeld, also lebe nur von das oben geschriben.


[bgcolor=Red] - WAS MUSS ICH ALLES MITNEHMEN BEI  AB  ???[/bgcolor]

- Habe unbefristete Arbeitserlaubnis.
- Mein Kind ist - Deutsch.


Vielen Dank



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maren
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niderlassungserlaubnis ? ? ?
Antwort #1 - 20.01.2005 um 08:26:30
 
Wenn Du eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hast, brauchst Du keinen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis stellen. Die unbefr. AE gilt als Niederlassungserlaubnis fort.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niderlassungserlaubnis ? ? ?
Antwort #2 - 20.01.2005 um 08:31:09
 
Hi,
@maren:
Sie hat eine befristete AE

@eva2marija:
Nimm doch einfach alles mit, was Du hast. Ggf. auch Kontoauszüge.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
eva2marija
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 21
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dringend HILFE gesucht....
Antwort #3 - 23.01.2005 um 01:07:17
 
Hallo


  Ich hab shon der- Antrag für verlängerung -  auf:
unbefristete  Niederlassungserlaubnis
- beantragt.
Habe etwas gelesen, und weiss nicht ob :unbefristete Niederlassungserlaubnis das richtiges ist Schockiert/Erstaunt Fragezeichen ???

Jetzt verschtehe ich gar nihts mehr

Was ist der unterschied zwischen
unbefristete Aufenthaltserlaubnis
und
unbefristete Niederlassungserlaubnis
???


Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niderlassungserlaubnis ? ? ?
Antwort #4 - 23.01.2005 um 09:54:41
 
Hi,
die unbefristete Aufenthaltserlaubnis gab es nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Ausländerrecht. Seit dem 01.01. gibt es die Niederlassungserlaubnis, die ebenfalls unbefristet erteilt wird.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
LAUR
Junior Member
**
Offline


"Scientia et potentia
in idem coincidunt"


Beiträge: 20
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niderlassungserlaubnis ? ? ?
Antwort #5 - 02.02.2005 um 14:37:22
 
Zitat:
Hi,
die unbefristete Aufenthaltserlaubnis gab es nach dem bis zum 31.12.2004 geltenden Ausländerrecht. Seit dem 01.01. gibt es die Niederlassungserlaubnis, die ebenfalls unbefristet erteilt wird.



Hallo Leute

Ich hätte auch eine Frage zu dem Thema :

besitze seit 2001 eine unbefristete Aufenthalterlaubnis.
Muss ich jetzt einen erneuten Antrag auf eine Niederlassungserlaubniss stellen oder vewandelt sich meine unbefrist. AE automatisch, in eine Niederlassungserlaubniss um ?

Wie erkennt man das denn, das es eine Niderlassungserlaubniss ist, wenn nichts drauf vermerkt wurde von der zuständigen Behörde ?? Da bei mir auf dem Visum "AUFENTHALTSTITEL" steht und weiter unten "unbefristet" !

Danke vielmals im voraus für Eure kompetenten Antworten

Gruss
LAUR
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niderlassungserlaubnis ? ? ?
Antwort #6 - 02.02.2005 um 14:58:14
 
hallo,

nein du must gar nichts tun du bist jetzt automatisch im Besitz einer NE.
Solltest du bislang nur eine eingeschränke Arbeitserlaubniss haben kannst du aber zu deiner ALB gehen dir den Sticker Niederlassungserlaubnis holen da darin die Arbeitserlaubniss enthalten ist.

Gruss peku

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niderlassungserlaubnis ? ? ?
Antwort #7 - 02.02.2005 um 15:01:59
 
Zitat:
besitze seit 2001 eine unbefristete Aufenthalterlaubnis.
Muss ich jetzt einen erneuten Antrag auf eine Niederlassungserlaubniss stellen oder vewandelt sich meine unbefrist. AE automatisch, in eine Niederlassungserlaubniss um ?

Lies mal weiter oben:
Zitat:
Wenn Du eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hast, brauchst Du keinen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis stellen. Die unbefr. AE gilt als Niederlassungserlaubnis fort.

Das ergibt sich aus § 101 Abs. 1 AufenthG:
Zitat:
Eine vor dem 1. Januar 2005 erteilte Aufenthaltsberechtigung oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis gilt fort als Niederlassungserlaubnis entsprechend dem ihrer Erteilung zu Grunde liegenden Aufenthaltszweck und Sachverhalt. ...


Zitat:
Wie erkennt man das denn, das es eine Niderlassungserlaubniss ist, wenn nichts drauf vermerkt wurde von der zuständigen Behörde ?? Da bei mir auf dem Visum "AUFENTHALTSTITEL" steht und weiter unten "unbefristet" !

Da die Niederlassungserlaubnis der einzige unbefristete Aufenthaltstitel ist, ergibt sich das automatisch.

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
LAUR
Junior Member
**
Offline


"Scientia et potentia
in idem coincidunt"


Beiträge: 20
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niderlassungserlaubnis ? ? ?
Antwort #8 - 04.02.2005 um 08:53:51
 
Also entfällt auch die Aufenthaltsgenehmigung die als Folge einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnisses kam und 60 Monate Beiträge Zahlung in der Rentenkasse, ganz weg ?

@Peku, ich habe eine unbefristete Arbeitserlaubniss (seit 1998 ).
Ist also trotzdem kein neuen Aufkleber mit der Bezeichnung :"NIEDERLASSUNGSERLAUBNISS" nötig ?

Aber dann wird es Leute mit 2 verschiedenen Arten von Aufkleber geben... die mit Niederlass.erl. und die (wie ich) NUR mit Aufenthaltstitel ! Ist das OK so ? Gibt es mit den Behörden (Polizei, Grenze) kein Stress ... ?

Danke für Eure Antworten und Aufklärung.

Lieber @ABU , ich hatte  viel  Ärger mit Ausländerbeh. und Grenzbeamten, dass ich besser 10 mal nachfrage ob alles seine Richtigkeit hat, bevor ich wieder  da stehe und obwohl die Schuld nicht bei mir liegt...  öhm OK ?
Kennst das Sprichwort : wenn man sich einmal mit der Suppe verbrannt hat, pustet man auch im Joghurt anschliessend  cry: !
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niderlassungserlaubnis ? ? ?
Antwort #9 - 04.02.2005 um 09:21:53
 
Zitat:
Also entfällt auch die Aufenthaltsgenehmigung die als Folge einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnisses kam und 60 Monate Beiträge Zahlung in der Rentenkasse, ganz weg ?

Ich glaube, du meinst die frühere Aufenthaltsberechtigung... (Aufenthaltsgenehmigung war lediglich der Oberbegriff für alle Arten von Aufenthaltstiteln).
Ja, die Aufenthaltsgehmigung ist weggefallen.

Zitat:
@Peku, ich habe eine unbefristete Arbeitserlaubniss (seit 1998 ).
Ist also trotzdem kein neuen Aufkleber mit der Bezeichnung :"NIEDERLASSUNGSERLAUBNISS" nötig ?

Korrekt, derzeit ist kein neuer "Aufkleber" nnötig.

Zitat:
Aber dann wird es Leute mit 2 verschiedenen Arten von Aufkleber geben... die mit Niederlass.erl. und die (wie ich) NUR mit Aufenthaltstitel ! Ist das OK so ? Gibt es mit den Behörden (Polizei, Grenze) kein Stress ... ?

Ich sehe da kein Problem. Außerdem wird sich das mit der Zeit sowieso erledigen, denn jeder Pass läuft mal ab und in den neuen Pass wird es dann eine NE geben.

Zitat:
Lieber @ABU , ich hatte  viel  Ärger mit Ausländerbeh. und Grenzbeamten, dass ich besser 10 mal nachfrage ob alles seine Richtigkeit hat, bevor ich wieder  da stehe und obwohl die Schuld nicht bei mir liegt...  öhm OK ?
Kennst das Sprichwort : wenn man sich einmal mit der Suppe verbrannt hat, pustet man auch im Joghurt anschliessend  cry: !

Kein Problem...

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
eva2marija
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 21
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niderlassungserlaubnis ? ? ?
Antwort #10 - 04.02.2005 um 14:31:26
 
        Hallo


Habe die Niderlassungserlaubnis  bekommen :happy: ( jetzt dann hole ich mein Pass )

Habe gelesen das eine Niderlassungserlaubnis kostet 200 €. Lippen versiegelt
Muss ich das Geld gleich beim abcholung der Pass bezahlen, oder ????? Rechnung?? oder ????
Wie leuft der Bezahlung??? Weisst jemand ???


Danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Pfirsichring
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 412

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niderlassungserlaubnis ? ? ?
Antwort #11 - 04.02.2005 um 14:57:02
 
guckhttp://www.braunschweig.de/rat_verwaltung/verwaltung/fb32_4/auslaender/niederlas...

Ich denke, dass die Gebuehr bei der Passabholung direkt (an der Kasse) zu bezahlen ist, da die ABHs bestimmt keine Zeit haben, auch noch Mahnungen zu schreiben  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
Pfirsichring  
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niderlassungserlaubnis ? ? ?
Antwort #12 - 04.02.2005 um 16:36:59
 
Zitat:
Geschrieben von: eva2marija Geschrieben am: 20.01.05 um 00:08:35

- Mein Kind ist - Deutsch


Nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 AufenthV sind Eltern minderjähriger Deutscher von den Gebühren für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis befreit. Daher musst du für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nix zahlen.

Grüße
sunnysunshine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
LAUR
Junior Member
**
Offline


"Scientia et potentia
in idem coincidunt"


Beiträge: 20
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niderlassungserlaubnis ? ? ?
Antwort #13 - 07.02.2005 um 15:58:22
 
Zitat:
        Hallo


Habe die Niderlassungserlaubnis  bekommen :happy: ( jetzt dann hole ich mein Pass )

Habe gelesen das eine Niderlassungserlaubnis kostet 200 €. Lippen versiegelt


Aber nur für Hochqualifizierte. Für "normale" :rofl2 ... Ausländer wie wir : 85 Euro !

@ABU , danke für Deine Antwort.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
LAUR
Junior Member
**
Offline


"Scientia et potentia
in idem coincidunt"


Beiträge: 20
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Niderlassungserlaubnis ? ? ?
Antwort #14 - 07.02.2005 um 16:11:09
 
[quote=LAUR] Aber dann wird es Leute mit 2 verschiedenen Arten von Aufkleber geben... die mit Niederlass.erl. und die (wie ich) NUR mit Aufenthaltstitel ! Ist das OK so ? Gibt es mit den Behörden (Polizei, Grenze) kein Stress ... ? [/quote]

Zitat:
Ich sehe da kein Problem. Außerdem wird sich das mit der Zeit sowieso erledigen, denn jeder Pass läuft mal ab und in den neuen Pass wird es dann eine NE geben.

Abu



Ach @ABU, da wär´ noch was : wenn man eine unbefristete AE hat, und der Pass ist abgelaufen und man muss nur die Überschreibung der Niderlasserlaub. im neuen Pass nachholen, sind trotzdem diese hohen Gebühren von dem Link von @Pfirsichring fällig ?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema