Zitat:Hallo,
also spricht nichts dagegen, dass sie einen 5-jährigen Vertrag bekommt. Es kann nämlich gut sein, dass die Personalstelle etwas zu übervorsichtig war.
Trotzdem würden mich die Erfahrungen der wissenschaftlichen Mitarbeitern hier im Forum interessieren, um zu erfahren, wie die Verträge an anderen Unis aussehen.
Danke!
Grüße,
deni
Hallo deni,
ich bin Wiss Angestellte in München und ich hatte am Anfang meiner Beschäftigung eine
AE für 2.5 Jahre (nur weil das Projekt wo ich gearbeitet habe befristet war) bekommen. Habe den Eindruck dass es in deinem Fall die
ABH falsch gespielt hat. Da ich 2.5 Jahre
AE bekommen habe, nehme ich an dass es keine Verordnung gibbt die das
AE mit 2 Jahre befristet (ist aber vielleicht landesspezifisch)
Die Personalstelle hat wenig zu sagen, wenn deine Freundin 2 Jahre
AE bekommen hat, kriegt sie kaum längere Verträge.
Ich sehe aber kein Problem. Nach 2 Jahre, wenn das Uni sie noch beschäftigen will, kriegt sie eine Verlängerung der
AE.