Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
wiss. MA, AE und Befristung des Arbeitsvertrages (Gelesen: 2.236 mal)
deni
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 55

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag wiss. MA, AE und Befristung des Arbeitsvertrages
19.01.2005 um 10:17:04
 
Hallo,

eine Freundin von mir ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Berliner Uni. Sie besitzt die bulgarische Staatsangehörigkeit und hat zur Zeit eine Aufenthaltserlaubnis. Die Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter sind auf 5 Jahre befristet. Da die ABH nur eine AE für die maximale Dauer für 2 Jahre erteilt, hat die Personalstelle der Uni ihren Arbeitvertrag nur bis zur Geltungsdauer der AE befristet. Dies wurde damit begründet, dass man einen Ausländer nur solange beschäftigen kann, wie er eine gültige AE hat. Das das obige stimmt steht außer Zweifel. Meine Frage geht in einer anderen Richtung: Kann die Personalstelle den Passus in den Arbeitsvertrag aufnehmen, dass der Arbeitsvertrag ungültig wird, wenn keine gültige AE vorliegt und ihr einen 5 jährigen Vertrag geben? Oder ist dieses ausländerrechtlich nicht zulässig? Die Arbeitgeber meiner anderen ausländischen Bekannten gehen so vor- sie bieten unbefristete Verträge an mit dem obigen  Passus. Da ich aber kein Feedback von anderen wissenschaftlichen Mitarbeitern habe, wäre es nützlich zu wissen, ob auch andere Unis in Deutschland so vorgehen und Arbeitsverträge nur für max. 2 Jahre erteilen.

Vielen Dank!

Grüße, deni
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chap
Senior Top-Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wiss. MA, AE und Befristung des Arbeitsvertrag
Antwort #1 - 19.01.2005 um 11:07:52
 
Zitat:
Hallo,

eine Freundin von mir ist wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Berliner Uni. Sie besitzt die bulgarische Staatsangehörigkeit und hat zur Zeit eine Aufenthaltserlaubnis. Die Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter sind auf 5 Jahre befristet. Da die ABH nur eine AE für die maximale Dauer für 2 Jahre erteilt, hat die Personalstelle der Uni ihren Arbeitvertrag nur bis zur Geltungsdauer der AE befristet. Dies wurde damit begründet, dass man einen Ausländer nur solange beschäftigen kann, wie er eine gültige AE hat. Das das obige stimmt steht außer Zweifel. Meine Frage geht in einer anderen Richtung: Kann die Personalstelle den Passus in den Arbeitsvertrag aufnehmen, dass der Arbeitsvertrag ungültig wird, wenn keine gültige AE vorliegt und ihr einen 5 jährigen Vertrag geben? Oder ist dieses ausländerrechtlich nicht zulässig? Die Arbeitgeber meiner anderen ausländischen Bekannten gehen so vor- sie bieten unbefristete Verträge an mit dem obigen  Passus. Da ich aber kein Feedback von anderen wissenschaftlichen Mitarbeitern habe, wäre es nützlich zu wissen, ob auch andere Unis in Deutschland so vorgehen und Arbeitsverträge nur für max. 2 Jahre erteilen.

Vielen Dank!

Grüße, deni


Es ist zulaessig.
Zum Seitenanfang
  

Best regards&&--------------&&chap
 
IP gespeichert
 
deni
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 55

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wiss. MA, AE und Befristung des Arbeitsvertrages
Antwort #2 - 19.01.2005 um 14:11:57
 
Hallo,

also spricht nichts dagegen, dass sie einen 5-jährigen Vertrag bekommt. Es kann nämlich gut sein, dass die Personalstelle etwas zu übervorsichtig war.

Trotzdem würden mich die Erfahrungen der wissenschaftlichen Mitarbeitern hier im Forum interessieren, um zu erfahren, wie die Verträge an anderen Unis aussehen.

Danke!

Grüße,
deni
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
crimea
Full Member
***
Offline




Beiträge: 57
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wiss. MA, AE und Befristung des Arbeitsvertrag
Antwort #3 - 19.01.2005 um 16:42:35
 
Zitat:
Trotzdem würden mich die Erfahrungen der wissenschaftlichen Mitarbeitern hier im Forum interessieren, um zu erfahren, wie die Verträge an anderen Unis aussehen.


Hallo,

also ich kenne jemanden, der zuerst nur 3-Monats-Verträge bekommen hat und die dann Zig mal verlängern musste. Später hat er auch nur Veträge für höchstens ein Jahr bekommen.
Deine Freundin sollte sich also glücklich schätzen.

Gruß, crimea
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
peku
Ex-Mitglied
*


i4a rocks!


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wiss. MA, AE und Befristung des Arbeitsvertrages
Antwort #4 - 19.01.2005 um 18:45:01
 
hallo,

dreh das Pferd doch mal um und lasse in den zwei Jahrevertrag die Klausel aufnehmen :"Vertrag Verlängert sich nach vorliegen einer neuen gültigen Arbeitserlaubniss"

gruss peku
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
edmondk77
Full Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 39

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wiss. MA, AE und Befristung des Arbeitsvertrages
Antwort #5 - 20.01.2005 um 01:25:31
 
Zitat:
Hallo,

also spricht nichts dagegen, dass sie einen 5-jährigen Vertrag bekommt. Es kann nämlich gut sein, dass die Personalstelle etwas zu übervorsichtig war.

Trotzdem würden mich die Erfahrungen der wissenschaftlichen Mitarbeitern hier im Forum interessieren, um zu erfahren, wie die Verträge an anderen Unis aussehen.

Danke!

Grüße,
deni


Hallo deni,
ich bin Wiss Angestellte in München und ich hatte am Anfang meiner Beschäftigung eine AE für 2.5 Jahre (nur weil das Projekt wo ich gearbeitet habe befristet war) bekommen. Habe den Eindruck dass es in deinem Fall die ABH falsch gespielt hat. Da ich 2.5 Jahre AE bekommen habe, nehme ich an dass es keine Verordnung gibbt die das AE mit 2 Jahre befristet (ist aber vielleicht landesspezifisch)
Die Personalstelle hat wenig zu sagen, wenn deine Freundin 2 Jahre AE bekommen hat, kriegt sie kaum längere Verträge.
Ich sehe aber kein Problem. Nach 2 Jahre, wenn das Uni sie noch beschäftigen will, kriegt sie eine Verlängerung der AE.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
carajo
Junior Member
**
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 21

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: wiss. MA, AE und Befristung des Arbeitsvertrag
Antwort #6 - 22.01.2005 um 18:52:47
 
Hallo,

bei mir steht im Vertrag als Wiss. Mitarbeiter an einer norddeutschen Uni, dass der Vertrag ungültig wird, wenn mit Ablauf der gültigen AE keine neue AE vorgelegt wird. Die Laufzeit des Vertrages war von Anfang länger (4 J.) als die AE (2 J.).

schönen Gruss,

carajo.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema