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abschiebung nach studienabbruch (Gelesen: 3.778 mal)
alien666
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06.01.2005 um 21:40:39
 
Ich habe eine kurze frage. Ich habe mich zum Wintersemester nicht zurückgemeldet, da das ganze keinen sinn mehr macht, bin in besitz einer Aufentahltsbewilligung(aus studienzwecken natürlich) die ende januar abläuft, werde aber ende märz heiraten (termin steht fest). was macht die Ausländerbehörde? kriege ich eine Duldung( 3 Monate) um die Zeit bis zur heirat problemlos abzuwarten oder versuchen die mich sofort abzuschieben(pass behalten, 4 wochen ultimatum usw.). Ich würde mich interessien ob einer solche fälle schon kennt und mir dabei helfen kann.
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Mick
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Antwort #1 - 06.01.2005 um 22:34:56
 
Hi,
von Ende Januar bis März sind zwei Monate. Da die Eheschließung unmittelbar bevorsteht (ich nehme an, es ist alles geregelt), sollte das Ganze nicht problematisch sein. Ich würde offen mit der ABH sprechen und auf jeden Fall vor Ablauf der Bewilligung einen Antrag auf Erteilung einer AE stellen, damit der Aufenthalt rechtmäßig bleibt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antoine
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Antwort #2 - 07.01.2005 um 10:44:46
 
Zitat:
Ich habe eine kurze frage. Ich habe mich zum Wintersemester nicht zurückgemeldet, da das ganze keinen sinn mehr macht, bin in besitz einer Aufentahltsbewilligung(aus studienzwecken natürlich) ...


Dein Vorgehen war meines Erachtens äusserst unbedacht. Rein formal hältst Du Dich meines Erachtens zur Zeit nicht mehr rechtmässig in Deutschland auf, da der Zweck, für den die Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde, nachweislich seit Oktober nicht mehr besteht. Es kann auch gut sein, dass Deine Ausländerbehörde darüber bereits von der Uni/FH informiert wurde und Du nur deshalb nicht angeschrieben wurdest, weil der Titel sowieso auf Januar befristet war. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass nach Beendigung/Abbruch eines Studiums die Pflicht zur Ausreise besteht.

Im übrigen ist stösst mir die Aussage "da das ganze keinen Sinn mehr macht" übel auf. Ich denke, Du bist zum Studium nach Deutschland gekommen, oder hast Du etwa falsche Angaben bei der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung gemacht?

Auch wenn die ganze Angelegenheit jetzt positiv enden sollte, scheint mir Dein Vorgehen keinesfalls zur Nachahmung geeignet.   
:sauer:
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Mick
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Antwort #3 - 07.01.2005 um 10:49:49
 
Zitat:
Dein Vorgehen war meines Erachtens äusserst unbedacht. Rein formal hältst Du Dich meines Erachtens zur Zeit nicht mehr rechtmässig in Deutschland auf, da der Zweck, für den die Aufenthaltsbewilligung erteilt wurde, nachweislich seit Oktober nicht mehr besteht. Es kann auch gut sein, dass Deine Ausländerbehörde darüber bereits von der Uni/FH informiert wurde und Du nur deshalb nicht angeschrieben wurdest, weil der Titel sowieso auf Januar befristet war. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass nach Beendigung/Abbruch eines Studiums die Pflicht zur Ausreise besteht.


Hallo Antoine,
sofern die Bewilligung nicht mit einer auflösenden Bedingung verbunden wurde, erlischt sie nicht mit Beendigung/Abbruch des Studiums, sondern entsprechend der Gültigkeit oder durch eine Verwaltungsakt, der die nachträgliche Beschränkung (zeitliche) enthält. Von einer auflösenden Bedingung stand da nichts, ergo ist der Aufenthalt weiter rechtmäßig.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antoine
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Antwort #4 - 07.01.2005 um 11:01:09
 
Danke Mick,

habe etwas dazugelernt.

Trotzdem bleibe ich allerdings bei meiner Meinung, dass das Vorgehen nicht von überragender Intelligenz zeugt. Vielleicht auch deshalb der Studienabbruch ...

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bizgo
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Antwort #5 - 07.01.2005 um 12:43:45
 
Mit Verlaub,  Antoine
ich glaube nicht daß das Forum dazu da ist, um über die Intelligenz der User zu urteilen.
Jemand hat sich die Mühe gemacht seinen Fall zu schildern und hat eine Frage gestellt. Diese kann meiner Meinung nach beantwortet werden ohne Werturteilen über den Fragenden zu fällen.

Zitat:
Im übrigen ist stösst mir die Aussage "da das ganze keinen Sinn mehr macht" übel auf. Ich denke, Du bist zum Studium nach Deutschland gekommen, oder hast Du etwa falsche Angaben bei der Erteilung der Aufenthaltsbewilligung gemacht


Kannst Du Dich nicht vorstellen, daß man nach Deutschland kommen kann, mit der ehrlichen Abisicht zu studieren und packt es dennoch nicht oder das Ganze zieht sich so in die Länge, das man merkt, es wäre vielleicht besser es dabei zu belassen und was Anderes aus seinem Leben machen. Muss man da sofort auf falsche Angaben andeuten?
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alien666
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Antwort #6 - 07.01.2005 um 14:43:37
 
Ich habe mich in diesem Forum angemeldet um Hilfe zu bekommen, dafür bin Ich auch allen Useren dankbar. Was mir aber übel aufstösst sind die Äusserungen von Antoine. Du Mußt doch verstehen daß sich Hier Leute tummeln die Hilfe brauchen und keine Beleidigungen. Cca. 50% der Ausländer schaffen Ihr Studium nicht weil Sie dumm sind sondern weil es dafür ganz andere Gründe gibt (Sprachprobleme, akkuter Geldmangel, miserable Betreuung durch die Unis,eigene Faulheit usw.).  Dann merkst du daß du eigentlich lieber was anderes machen würdest  und daß dir dein Studiengang keinen Spaß mehr bereitet(Aufgrund meiner Fachabitur im Berich Wirtschaft konnte ich keine andere Studiengänge auswählen). Du mußt aber angemeldet bleiben sonst wirst du ausgewiesen. Dann hast du den Salat
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Antwort #7 - 07.01.2005 um 14:55:36
 
Ich habe noch etwas vergessen. Meine AB ist nur gültig für die Dauer des Sudiums mit entsprechender Fachrichtung, und komme aus einem sicheren Staat.
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Antoine
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Antwort #8 - 08.01.2005 um 07:51:37
 
Zitat:
Du mußt aber angemeldet bleiben sonst wirst du ausgewiesen. Dann hast du den Salat


Siehst Du - und genau das habe ich gemeint.

Die meisten Menschen sind mit Aufgaben befasst, die ihnen keinen Spass machen. Such im Internet nach Informationen zu "innerer Kündigung" und Du wirst mit Sicherheit fündig werden. Trotzdem gehen nicht alle Personen hin und kündigen tatsächlich. Warum? Weil Ihnen das massive Nachteile bringt. Das heisst nicht, dass sie nicht versuchen werden, Ihre Situation zu ändern. Aber sie werden nicht unüberlegt handeln.

Ich bleibe dabei, dass es in Deiner Situation nur zwei sinnvolle Möglichkeiten gab:

a) Studium aufgeben und die damit verbundenen Konsequenzen (= ausreisen) zu tragen.

b) Den Aufenthalt in Deutschland zu verlängern und die damit verbundenen Konsequenzen (= Studium fortsetzen) zu tragen.

Zu meiner Äusserung: Ich gebe zu, dass ich hart reagiert habe. Das Motiv meines Postings war, alle Mitleser davor zu warnen, wie Du vorzugehen. Dies gilt übrigens auch für Äuserungen wie "macht keinen Sinn mehr", die zumindest missinterpretiert werden können. Wenn ich dies erreicht habe, bin ich zufrieden und kann die Kritik von Dir und bizgo gut ertragen.

Antoine
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Antwort #9 - 08.01.2005 um 12:35:54
 
Ich bin froh daß wir uns endlich vestanden haben. Deine Kritik wegen unüberlegten Handelns ist mehr als berechtigt und ich hoffe daß mir das keiner nachmacht.
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Antoine
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Antwort #10 - 09.01.2005 um 08:23:30
 
Zitat:
Ich bin froh daß wir uns endlich vestanden haben. Deine Kritik wegen unüberlegten Handelns ist mehr als berechtigt und ich hoffe daß mir das keiner nachmacht.


Ich hoffe für Dich, dass Deine Ausländerbehörde verständnisvoll reagiert. Ich nehme ja an, dass Du gemeinsam mit Deinem Verlobten bei der ABH vorsprechen wirst. Sollten anders als von Mick erwartet grössere Probleme auftreten, solltest Du Dich nochmal hier melden.

Smiley
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Antwort #11 - 24.01.2005 um 01:15:26
 
Alles ist ganz easy abgelaufen, bin zur ABH hingegangen und eine AE beantragt. Meine ABW läuft eigentlich am 29.01. ab. Ich bekam am letzten Donnerstag dennoch eine Fiktionsbescheinigung(bis zum 19.04.05), nach der der Aufenthalt weitere 3 Monate rechtsmäßig als ABW gilt, nur die Erwerbstätigkeit ist leider nicht gestattet. Ich kann dadurch nach der Hochzeit erst 4 Wochen später zur ABH gehen um mir eine AE zu holen. Der Aufenthalt ist in der Zeit fürs gesamte Bundesgebiet gültig, d.h. eine ausgedehnte Hochzeitsreise nach Ostsee wird es auch geben(1 Woche genießen und dann 3 Wochen vor dem Ablauf der Bescheinigung die AE abholen gehen) . Kurz gesagt: Der Mitarbeiter der ABH erwies sich als sehr freundlich, war zudem auch recht überrascht wg. meiner Deutschkenntnisse und versuchten mir in jedem Punkt entgegenzukommen. Also wenn jemand eine Anmeldung zur Eheschliessung vorlegen kann, hat dabei keine Vorstrafen, und keine soziale Leistung in Anspruch genommen wird in solchen oder ähnlichen Fällen noch nichtmal eine Androhung der Abschiebung bekommen.
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