Hallo, ich hätte gerne eine folgende konkrete Frage:
unter welchen objektiven Umständen ist es möglich, einen Antrag/Ausnahmeantrag zu stellen für die Überschreitung der 90-Tage-Regel zur Ausübung selbständiger Tätigkeit im erlernten Beruf während des Studium zwecks Vertiefung der Berufserfahrung?
zur folgenden Situation:
Aufenthaltsart Aufenthaltserlaubis EU ('neue Länder')
nach dem ersten Studium der Architektur Zweitstudium des Bauingenierwesens
in Deutschland seit 1996 (Thüringen)
angestrebte freie Mitarbeit (zeitlich begrenzt) in einem Architekturbüro auf Steuernummerbasis
Architektur ist als freier Beruf nicht gewerbeanmeldepflichtig
Weiss jemand, nach welchen objektiven Kriterien sowas entschieden werden kann? Würde die Entscheidung nur bei der zuständigen
ABH liegen, oder würde das an das Arbeitsamt oder andere Ämter weitergeleitet werden?
Wäre lieb, wenn jemand dazu einen passenden Rat hätte. Vielen Dank.