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Selbst. Tätigkeit als Arbeitserfahrung im Studium (Gelesen: 793 mal)
gerlax
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Selbst. Tätigkeit als Arbeitserfahrung im Studium
14.01.2005 um 17:03:34
 
Hallo, ich hätte gerne eine folgende konkrete Frage:

unter welchen objektiven Umständen ist es möglich, einen Antrag/Ausnahmeantrag zu stellen für die Überschreitung der 90-Tage-Regel zur Ausübung  selbständiger Tätigkeit im erlernten Beruf während des Studium  zwecks Vertiefung der Berufserfahrung?

zur folgenden Situation:
Aufenthaltsart Aufenthaltserlaubis EU ('neue Länder')
nach dem ersten Studium der Architektur Zweitstudium des Bauingenierwesens
in Deutschland seit 1996 (Thüringen)
angestrebte freie Mitarbeit (zeitlich begrenzt) in einem Architekturbüro auf Steuernummerbasis
Architektur ist als freier Beruf nicht gewerbeanmeldepflichtig

Weiss jemand, nach welchen objektiven Kriterien sowas entschieden werden kann? Würde die Entscheidung nur bei der zuständigen ABH liegen, oder würde das an das Arbeitsamt oder andere Ämter weitergeleitet werden?

Wäre lieb, wenn jemand dazu einen passenden Rat hätte. Vielen Dank.
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val
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Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.01.2005 um 23:46:34
 
Hallo!
Ich habe zuerst eine Frage an Gerlax-bist du Auslaender???hochwarscheinlich bist du..Ich bin Auslaender und  moechte nach meinem Abschluss ein zweites Studium anfangen...soweit ich weiss ist das unmoeglich...ich habe einmal per email eine Auslaenderbehoerde befragt...ich habe aber unklare Antwort bekommen.
zu deiner Frage-ich habe vor einem Jahr in dem Auslaenderbehoerde gefragt ob ich Erlaubnis fuer diese Uberschreitung moeglich waere.Prinzipiell ja,aber die Chancen sind gleich null.Die Antwort war auf jeden Fall ein bisschen unklar.Aber ich denke die Entscheidung haengt nur von der Auslaenderbehoerde.

Und noch eine Frage zu deinem zweiten Studium-bezahlst du dafuer Langzeitgebuehren?
Danke
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