Hi forum ,
ich habe eine Frage bezügl. dem Arbeitsrecht für einen amerikanischen
Staatsbürger der leider keine Arbeitserlaubnis besitzt, aber eine
befristete Aufenthaltsgenehmigung hat und einen festen Wohnsitz in
Deutschland.
Ich möchte mich selbständig machen und ihn als mitarbeiter auf
400EURO Basis einstellen.
Er wird als Englisch-Lehrer tätig sein. Seine Art und Weise zu
unterrichten überzeugen mich und er passt zu meiner
Geschäftsideologie, wenn man es so sagen darf.
Nun, WIE stelle ich das an?
Wie muss ich bei den Behörden vorgehen?
Gibt es denn ÜBERHAUPT eine Aussicht, dass ich ihn einstellen darf
oder er eine arbeitserlaubnis bekommen wird? Er beherrscht die
deutsche Sprache und er ist seit ca. 13 Jahren in Deutschland.
Ich würde mich wirklich sehr über eine hilfreiche antwort und
ratschläge freuen. Herzlichen Dank!
Mit den besten Wünschen
blacky