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Niederlassungserlaubnis (Gelesen: 1.988 mal)
md
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Niederlassungserlaubnis
07.01.2005 um 16:05:50
 
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Hallo,

von 1986 bis 1996 war ich in Deutschland (Aufenthaltsbewilling) zum Studiumzweck und anschließend  als Praktikant gewesen.
Mai 1996 bin ich ins Heimatland zurrückgekehrt. Seit September 2000 bin ich als GreenCardler (Aufenthaltserlaubnis befristet bis August 2005) in Deutscland, bei einer Firma tätig.
......

2) Frage zur Niederlassungserlaubnis:

darf jetzt schon die Niederlassungserlaubnis beantragen oder muß ich bis August 2005 abwarten ?

Danke im Voraus für Ihre Mühe.

mit freundlichem Gruß

MD


Edit: Habe diesen Teil einer Frage aus dem Forum Einbürgerung hierher kopiert.
-ralf-
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« Zuletzt geändert: 07.01.2005 um 21:21:51 von Ralf »  
 
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md
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 13.01.2005 um 09:32:21
 
Hallo,

anscheinend ist meine Frage nicht klar. Ich formuliere es anders:

Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz heißt, die jenigen die AE besitzen müssen rechzeitich die Verlängerung beantrage, da die Zustimmung für die Arbeitserlaubnis überprüft werden muß. Aus diesem Grund möchte ich schon jetzt den Antrag stellen.

Jetzt meine Frage: was für ein Status bekomme ich in August wenn meine AE ausläuft und mein Antrag für NE bei der ABH noch zur Bearbeitung liegt ?

Gruß

MD
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 13.01.2005 um 09:49:20
 
Hi MD,

Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4, 5 AufenthG. Damit darfst Du dann auch weiter schaffen. Rechtzeitige Beantragung ist das Non plus Ultra.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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md
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 13.01.2005 um 10:03:30
 
Danke Mick
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