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Deutschkurs (Gelesen: 3.770 mal)
chris-hh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Deutschkurs
11.01.2005 um 17:52:24
 
es geht um die kostenübernahme für den deutschkurs - bitte um hilfe.

ich habe am 12.11.2004 in der heimat meiner frau geheiratet, meine frau ist am 23.12.2004 nach deutschland gekommen und am 27.12.2004 an meinem wohnort angemeldet. am 10.01.2005 hat sie eine 3jährige AE - nach dem neuen Aufenthaltsrecht - bekommen. wir haben auch gleich ein merkblatt in die hand gedrückt bekommen, auf dem steht, dass meine frau zur teilnahme am deutschkurs berechtigt ist. auf meine frage hin, wer denn die kosten übernimmt, meinte die sb, dass die stadt die kosten nicht übernehmen wird, weil meine frau noch im letzten jahr nach deutschland  kam, und da galt noch das alte ausländerrecht. wäre sie im neuen jahr gekommen, sähe die sache ganz anders.

kann mir jemand sagen, wer die kosten - immerhin zwischen 1000 und 2000 euro - übernimmt?

schönen gruss an alle
chris-hh
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.01.2005 um 18:17:48
 
HalloChris,

also ich bin noch nicht so überzeugt davon, dass sie keinen Anspruch auf einen Integrationskurs hat.

Denn der § 44 Aufenthaltsgesetz stellt ab auf die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.

Und die wurde wohl unstrittig unter Geltung des neuen Rechts erteilt, oder ?

Demzufolge besteht eine Teilnahmeberechtigung im Sinne des § 4 IntV.

Kostenbeitrag für Euch laut § 9 IntV ein Euro /je Stunde.

Grüße
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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chris-hh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 11.01.2005 um 19:34:16
 
hallo ronny,

danke für die so prompte antwort. nach deinem hinweis habe ich mir die entsprechenden paragraphen angeguckt. ich verstehe diese so wie du. folglich war die auskunft der - ansonsten sehr netten - sbin falsch. ich werde morgen einfach eine der durchführenden schulen aufsuchen, mir den unterricht angucken und dann ggf. einen antrag stellen.  um die kostenübernahme sollen die sich dann rumprügeln.

so einfach kann das leben sein :lma2

chris-hh
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.01.2005 um 19:39:32
 
Zitat:
folglich war die auskunft der - ansonsten sehr netten - sbin falsch


Hallo Chris,

in Anbetracht der Tatsache, dass wir hier die Gesetzestexte eher eingestellt hatten als sie auf dem Dienstweg zu den Sachbearbeitern kamen, ist das bestimmt noch nicht als absichtliches Handeln vorwerfbar.

Es ist ja heute erst der 11.01. und manche Dienststellen haben kaum eine Info erhalten.

Im halben/ dreiviertel Jahr wäre das wohl anders zu sehen, aber momentan...

Melde Dich mal wieder wenn ein Ergebnis da ist.

Grüße
Ronny

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chris-hh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.01.2005 um 19:47:26
 
hallo ronny,

dass die mitarbeiter noch nicht so firm sind in dem neuen recht   kopfhau, dafür habe ich verständnis, kein problem. ich bin der - wie gesagt sehr netten dame - überhaupt nicht böse. bin selber bei einer behörde, die mit dem ausländerrecht zu tun hat. weiß wovon ich schreibe.

selbstredend werde ich von der etappe berichten. vielen dank nochmal für deine hinweise und einen schönen gruß

chris-hh
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Rick_HH
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 11.01.2005 um 19:58:23
 
Zitat:
folglich war die auskunft der - ansonsten sehr netten - sbin falsch.


Naja, die Integrationskurse sind auch noch absolutes Neuland, da kann am Anfang noch das ein oder andere falsch laufen. Wende Dich mal an das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge -> www.bafl.de/template/index_integration.htm), die können Dir nähere Infos geben.

Gruß, Rick
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Dany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 12.01.2005 um 10:44:56
 
Ich würde dennoch versuchen, beim zuständigen Ausländeramt einen Berechtigungsschein für einen BAFL-Kurs zu bekommen bzw. mich vorher direkt an einen der Träger wenden. Hier würde ein Eigenanteil von lediglich 1 Euro/Std. anfallen. Die Kommune übernimmt i.d.R. sowieso keine Kosten für Sprachkurse.
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Al
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 13.01.2005 um 14:42:04
 
lediglich 1 Euro hört sich gut an
wir reden aber über :
- einen Orientierungskurs von 30 Stunden
+ über den normalen Kurs über 600 Stunden
und über die Prüfungskosten die extra anfallen.

für ausländer die schon in deutschland leben und deutsch können ist eine prüfung bei der vhs anzuraten (kostenlos) , ob er schon soweit ist, den prüfungsvorbereitungskurs deutsch zu belegen. dieser kurs kostet meist um die 189,00 + prüfungskosten
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Mit freundlichen Grüßen
 
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chris-hh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 14.01.2005 um 09:41:26
 
der neueste stand meiner bemühungen um den integrationskurs für meine frau:
ich habe tag darauf die abteilungsleiterin angerufen und diese bestätigte mir, dass die abh die kosten für den kurs voraussichtlich nicht übernehmen wird, sie wollte den sachverhalt - 2004 nach D gekommen, 2005 ae erhalten - immerhin in einer dienstbesprechung thematisieren. sagte aber auch, dass ich wohl eine ablehnung kriege, gegen die ich einen widerspruch einlegen kann. anschließend kann ich vor dem verwaltungsgericht klagen, das darüber entscheiden wird  Smiley.

parallel dazu habe ich das bamf in der person des regionalkoordinators per email kontaktiert. dieser hat mir den anspruch auf die kostenübernahme ohne wenn und aber bestätigt. ich habe gleich den emailverkehr mit dem bamf der abteilungsleiterin in der abh zukommen lassen. und das hat wunder gewirkt: noch am selben tag habe ich die kostenübernahme bestätigt bekommen, die abteilungsleiterin hat sich sogar angeboten, mir die notwendigen antragsunterlagen zuzusenden und sich persönlich um die umsetzung zu kümmern.

also alles ist gut  disco
chris-hh
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ronny
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Antwort #9 - 14.01.2005 um 18:30:08
 
Zitat:
also alles ist gut


Hallo Chris,

dann haben wir ja doch nicht so falsch gelegen mit der Auskunft

und

der Prognose: Alles wird gut. [beifall=beifall.gif]

Vielen  Dank für das Feedback und Alles Gute

Ronny
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