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Ausbürgerung durch Botschaft in anderem EU-Land (Gelesen: 1.130 mal)
Wurglics
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausbürgerung durch Botschaft in anderem EU-Land
07.01.2005 um 04:10:05
 
Liebe Cummunity!

Ich wünsche allen ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr und ein baldiges Ende der Bauchschmerzen mit den Behörden!

Meine Frau ist russische Staatsangehörige. Haben uns 1992 in Tschechien kennengelert. Haben dort ein Haus. Sie hat dort eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, in D seit 1997 AE. Sie ist seit 1992 bei der russ. Botschaft in Prag registriert. Die russ. Botschaft in D wollte 1994 für die Verlängerung ihres Passes über 700 DM, da dies die Gebühr für die Erlaubnis ihres Aufenthaltes durch die russ. Behörden war, inklusive Abmeldung daheim, wo man ihren Paß erst einmal hingeschickt hätte.

Haben wir damals sein lassen und ihren Pass einfach für umgerechnet 50 DM bei der russ. Botschaft in Prag verlängern lassen. Sie hat inzwischen auch einen in Prag ausgestellten Paß, was den deutschen Behörden bei der Eintragung ihrer AE auch völlig egal war.

Die Kosten für die Ausbürgerung bei der dortigen Botschaft wären um ein Vielfaches niedriger als hier, von den zusätzlichen Kosten für die Erlangung der Zuständigkeit und der Abmeldung in RUS ganz abgesehen. Sie möchte ihre Ausbürgerung daher auch dort beantragen.

Meine Frage ist, ob es eine Forderung von Seiten der deutschen Behörden gibt, sich bei einer Botschaft in D ausbürgern zu lassen? Sonst müßten wir ja die Kosten in Prag und die bei der russ. Botschaft hier tragen.

Vielleicht hat jemand da Erfahrungen.

Vielen Dank für die Beiträge im voraus.

Wurglics






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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 07.01.2005 um 10:38:23
 
Zitat:
Meine Frage ist, ob es eine Forderung von Seiten der deutschen Behörden gibt, sich bei einer Botschaft in D ausbürgern zu lassen? Sonst müßten wir ja die Kosten in Prag und die bei der russ. Botschaft hier tragen.


Deine Flaggenwahl von Andorra ... verwirrt ja etwas, na, egal.

Den deutschen Behörden ist es völlig wurscht, bei welcher Botschaft bzw. welchem Konsulat die Entlassung beantragt wird, Hauptsache, die Entlassung ist wirksam. Eine unzuständige Stelle wird den Antrag wohl sowieso nicht entgegen nehmen. Die Entscheidung über diesen Antrag trifft auch nicht die Botschaft, sondern meines Wissens das russische Innenministerium.

PS: Da diese Frage kaum durch eine Abstimmung geklärt werden kann, wurde die Umfrage entfernt.  Zwinkernd
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