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Einburgerung (Frage zu der Mehrstaatlichkeit) (Gelesen: 1.261 mal)
regnarts
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einburgerung (Frage zu der Mehrstaatlichkeit)
06.01.2005 um 16:50:53
 
Glucklishes Neue Jahr!

Ich habe schon viel in Forum gelesen ueber Versuche die alte Staatsangehoerigkeit beim Einburgerung zu behalten. Es handelte sich aber immer um "unzumutbare Entlassungsbedingungen" oder bezogenen Ursachen .

Fall: Meine Mutter ist langfristig und schwer krank und ich soll sie regelmaessig in Ukraine besuchen.

Frage: Darf ich meine ukrainische Staatsangehoerigkeit beim Einburgerung in diesem Fall behalten? Gilt es als Gruend, dass ich kann einfach nicht fast jeden Monat ukrainische visum beantragen um meiner Mutter zu besuchen? Entesprechende Bescheingung geben Aerzte in Deutschland und Ukraine aber ich weiss nicht ob es reicht und ob es funkzionieren uberhaupt konnte

Vielen dank in voraus!
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Ralf
i4a-team
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 06.01.2005 um 17:49:42
 
Hallo regnarts!

Die Gründe, die zur Hinnahme von Mehrstaatigkeit führen, sind in § 12 StAG abschließend aufgeführt.

Reiseerleichterungen gehören jedenfalls nicht dazu.
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