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Schengenvisum - Antrag auf AG - Aufenthaltspapier (Gelesen: 1.283 mal)
schnatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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06.01.2005 um 15:27:11
 
Ich bin gerade ziemlich verwirrt.
Meine Nicht-EU-Schwiegermutter ist mit einem Schengenvisum nach Schweden eingereist und hat vor Ablauf des Visums einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung gestellt. So sollte sie das machen, das hatte uns Europe Direct und dann telefonisch auch die Ausländerbehörde mitgeteilt.

Abgesehen davon, dass wir jetzt, 1 ½ Jahre später, viel mehr wissen als vorher, staunen wir nicht schlecht, dass das Ausländergericht jetzt die Frage stellt, ob das alles so überhaupt rechtens ist. Wenn ich die richtig verstehe, dann ist das nicht gestattet, eine AG zu beantragen, nachdem man mit einem Visum eingereist ist. Der Antrag auf AG ist vom Heimatland aus zu stellen. Das Ausländergericht stellt dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung, ob der jetzige Aufenthalt legal ist und ob man, wenn er nicht legal ist, trotzdem eine AG ausstellen kann (war da nicht was mit MRAX??). Dabei hat meine Schwiegermutter nach Einreichung des Antrags ein Papier von der Ausländerbehörde erhalten, auf dem steht (mit Stempel und Unterschrift), dass sie sich, so lange das Verfahren läuft, in Schweden aufhalten darf. Wie kann sie denn dann hier illegal sein? Ich verstehe das nicht so ganz. Ist hier vielleicht jemand, der mir das erklären kann?

Inzwischen wissen wir auch, dass Nicht-EU-Ausländer mit dem Schengenvisum nur 90 Tage und nicht länger bleiben dürfen, aber hätte man uns das nicht bei Einreichung des Antrags auf AG (schriftlich) mitteilen können? Ist ja schön, dass sich die Ausländerbehörde jeden Tag mit dem Ausländergesetz befasst, aber wir Normalsterbliche waren so blöde, uns auf die vorab erhaltenen Informationen zu verlassen. Die Frage zur Illegalität des Aufenhalts meiner Schwiegermutter kommt irgendwie etwas sehr plötzlich. Wir dachten, dieses Papier, auf dem steht, dass sie sich hier aufhalten kann, solange ihr Verfahren läuft, gilt.

Läuft das auch so merkwürdig ab in Deutschland? Wir wollten eigentlich legal als Familie zusammenwohnen und auf legalem Wege die AG beantragen und dachten, wir haben uns an alle Regeln und Gesetze gehalten. Wir haben uns vorher darüber informiert, wie wir vorzugehen haben.

Das demokratische Leben ist ganz schön bürokratisch, muss ich sagen.

schnatte
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schnatte
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 06.01.2005 um 16:46:38
 
Ich lese gerade die Schlussanträge von C-157/03, da wird das Problem unserer Familie (bzw. eines unserer Probleme) aufgegriffen. Schweden hält sich nicht an die Regeln, und nicht meine Schwiegermutter macht was Illegales oder hält sich illegal hier auf, und außerdem hat Schweden auch noch ganz schön gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen, weil die die Frist zur AG-Erteilung bereits um 12 Monate überschritten haben. Na die können sich auf Einiges gefasst machen!

Hmpf!!!

schnatte
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