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Änderung Aufenthaltserlaubnisregelung? (Gelesen: 2.175 mal)
stephan1
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Änderung Aufenthaltserlaubnisregelung?
06.01.2005 um 10:16:17
 
Hallo,

Wir sind Trinational; ich Franzose (also EU), meine Frau Thai (nicht EU) und meine Tochter b.a.w Deutsche.

Uns brennt eine Frage unter den Fingernägeln wie folgt:

Am 3.01.05 waren wir bei der Ausländerbehörde in Bergisch-Gladbach zwecks der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis (grüner Ausweis mit Foto) meiner Frau inkl. den Status "unbefristet".

Dort sagte man uns, daß es diesen Ausweis in dieser Form seit 2005 nicht mehr geben soll und es fortan nur noch eine Bescheinigung geben wird. Somit wird dieser Ausweis nicht verlängert und dies verunsichert uns doch sehr, wenn ich daran denke, welchen Ärger Nicht-EU Bürger ohne dieses Papier bekommen können. Meiner Frau ist dies schon einmal bei der Ausreise nach Bangkok passiert (grüner Ausweis vergessen und im Paß kein gültiges Visum) und sie hätte fast den Flug verpasst. Schönen Dank an den deutschen Zoll!

Daher finden wir es gar nicht gut, daß es diesen Ausweis nicht mehr geben soll und wir möchten uns vergewissern, ob es stimmt.

Daher wie kann man sich hier absichern bzw. ist Euch diese neue Regelung schon bekannt? Könnte man ev. den Rechtsweg beschreiten (bin rechtsschutzversichert), um hier Klarheit zu bekommen? Anmerken möchte ich, wegen meiner Idee bzgl. Rechtsweg, dass gewisse Personen im Ausländeramt in Bergisch-Gladbach geradezu unfreundlich sind, vergleichbar mit dem in Düsseldorf. Eine Ausnahme ist Leverkusen...Leider kann ich nicht mehr darauf zurückgreifen, weil ich nicht mehr dort wohne...
Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Stephane Schmidt
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 06.01.2005 um 10:49:28
 
Hallo,

Deine Frau wird weiterhin eine Aufenthaltserlaubnis/EU bekommen. Da gibt es ein spezielles Muster für Dritt-Staatsangehörige Familienmitglieder.

Für "echte" EU-ler gibt es seit dem 01.01. keine AE mehr, da nur eine Bescheinigung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.01.2005 um 10:56:59
 
Hallo Stephane,

Mit dem per 01.01.2005 gültigen "Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU)" wurde die Aufenthaltserlaubnis-EU teilweise durch eine Bescheinigung ersetzt, aber dies gilt nur für EU-Bürger. Vgl. § 5 Abs. 1 FreizügG/EU:
Zitat:
Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union wird von Amts wegen eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt.

Für Familienangehörige aus Nicht-EU-Staaten gibt es die AE-EU weiterhin. Vgl. § 5 Abs. 2 FreizügG/EU:
Zitat:
Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen eine Aufenthaltserlaubnis-EU ausgestellt.


Ich würde die ABH einfach darauf hinweisen; ich glaube nicht, daß eine Klage notwendig ist.

Abu
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 06.01.2005 um 10:57:29
 
Ooops. Zu langsam...
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