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Bindung an die Uni mit 5 Jahre befristete AE (Gelesen: 1.248 mal)
AM
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Beiträge: 147

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Bindung an die Uni mit 5 Jahre befristete AE
06.01.2005 um 12:36:16
 
Kann ich die Bindung an eine bestimmte Uni als Wissenschaftlicher Mitarbeiter nach 5 Jahren Aufenthalt
mit Aufenthaltserlaubnis in der Auflage streichen lassen? Darf vielleicht die Auflage selbst gestrichen werden?
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chap
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Beiträge: 987

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bindung an die Uni mit 5 Jahre befristete AE
Antwort #1 - 06.01.2005 um 17:12:25
 
Zitat:
Kann ich die Bindung an eine bestimmte Uni als Wissenschaftlicher Mitarbeiter nach 5 Jahren Aufenthalt
mit Aufenthaltserlaubnis in der Auflage streichen lassen? Darf vielleicht die Auflage selbst gestrichen werden?


Warum nicht einfach die Niederlassungserlaubnis zu beantragen? Smiley
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Best regards&&--------------&&chap
 
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AM
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Beiträge: 147

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Bindung an die Uni mit 5 Jahre befristete AE
Antwort #2 - 06.01.2005 um 17:36:46
 
Zitat:
Warum nicht einfach die Niederlassungserlaubnis zu beantragen? Smiley


Erstens fehlen mir noch 2 Monate Rentenversicherung und anderen Sozialversicherungen   (ich hatte 2 Monate zwischendurch einen Honorarvertrag). Die kann ich wohl irgendwie nachbezahlen, weiss aber nicht wie das gehen
soll.
Zweitens habe ich zur Zeit nur noch BAT IIa/2 Stelle und finanziere noch Studium meiner Frau. Da koennen hoestwahrscheinlich Bedenken bei ABH erscheinen, ob mein Lebensunterhalt auf Dauer gesichert ist.
Drittens moechte ich eine bessere Stelle bekommen, da ich promoviert habe. Dieser Antrag auf NE kann
lange Zeit bearbeitet werden (wie ich verstehe), ich werde aber eine neue AE fuer einen neunen Arbeitgeber
brauchen und fuerchte hier buerokratische Probleme.

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