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Einbürgerung - staatliche Grundkenntnisse (Gelesen: 3.244 mal)
Jocky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung - staatliche Grundkenntnisse
06.01.2005 um 12:25:24
 
Hallo zusammen!

Ich brauch mal wieder einen Rat von Euch. Meine Frau hat einen Einbürgerungsantrag nach §9 StAG gestellt und es läuft eigentlich alles prima. Er wird bei der Regierung von Oberbayern vorgelegt. Jetzt hat sie ganz spontan eine Einladung von der Ausländerbehörde bekommen, sie soll am Mo vorbeikommen und einen "Nachweis über ihre staatlichen Grundkenntnisse" erbringen. Es handelt sich dabei offensichtlich um eine Befragung. Was ich bis jetzt auf diesen Seiten gelesen habe hat dies auch nichts mit dem "Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung", welche ja bereits dem Amt vorliegt, zu tun. Im Internet kann ich dazu auch nichts finden.

Kann mir jemand einen Tipp geben in welche Richtung diese Fragen gehen? Oder kann jemand aus Erfahrung ein paar Beispiele nennen? Ich bin für jedliche Hilfe dankbar.

Beste Grüße Jocky

P.S.: Noch allen Forumsteilnehmern ein gutes Jahr 2005 von meiner Seite.
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Ralf
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Antwort #1 - 06.01.2005 um 13:12:34
 
IN einem anderen Beitrag hat Caya folgendes dazu geschrieben:

Zitat:
Die Fragen :

- Zahl der Bundesländer?
- Schreiben Sie 3 Namen von 3 Bundesländern?
- In welchem Bundesland leben Sie und wie heißt die Haupstand von dem Bundesland?
- Wer wählt die Abgeordneten des Bundestages? Mann mußte den richtigen Kästchen ankreutzen.
- Nennen sie 3 Ministerium des BRD.
- Wer ist der Regierungschef und wie heißt er?
- Wer ist der Staatsoberhaupt und Name?
- Wer darf in der BRD Wählen? Wieder 3 Kästchen, wo der richtige oder die richtigen Kästchen angekreutzt werden sollten.
- Wie heiß die Verfassung des BRDs?
- Schreiben sie 4 Grundrechte auf, was in der Verfassung auch steht.
Ps: Okay! Die Fragen waren nicht so formuliert, aber ungefähr so!


Ist zwar nur ein Beispiel, aber so üngefähr könnte es aussehen.
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...
 
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Anne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.01.2005 um 13:22:01
 
Beliebte Frage (und viele Deutsche wissens nicht): Wer wählt den Bundespräsidenten?
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Mick
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Antwort #3 - 06.01.2005 um 13:27:53
 
Zitat:
Beliebte Frage (und viele Deutsche wissens nicht): Wer wählt den Bundespräsidenten?


Die Bundeslandesratstagsversammlung?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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chij
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Antwort #4 - 06.01.2005 um 14:50:05
 
also, ich kannte es immer als die "Bundesdelegiertenversammlung" Zwinkernd

Gruße

chij
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Ralf
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Antwort #5 - 06.01.2005 um 15:08:04
 
Die bunte Versammlung natürlich!   lachen

...
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chij
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #6 - 06.01.2005 um 15:15:17
 
stimmt, "bunte Versammlung" ist viel schöner  grin
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Jocky
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 06.01.2005 um 15:18:26
 
Hallo!

Recht vielen Dank für die Hinweise, es hat mir sehr weitergeholfen um die Fragen etwas einzuschätzen.

Hier noch was zur Bundesversammlung:
Bundesversammlung - Sie besteht aus den Bundestagsabgeordneten (Mitglieder des Bundestages) und ebenso vielen von den 16 Landesparlamenten nach dem Verhältniswahlrecht gewählten Vertretern, die nicht Politiker oder Landtagsabgeordnete sein müssen. Jedes ihrer Mitglieder darf Kandidaten für das Amt des Bundespräsidenten vorschlagen.

Gruss Jocky
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chij
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Antwort #8 - 06.01.2005 um 15:26:37
 
Hallo Jocky,

und weisst du auch schon, wie der bei der Wahl unterlegene Kandidat offiziell heißt?

Der "Bundespräsident der Herzen"  lachen

(sorry, Schalke-Flans)
chij
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