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Rückwirkende Zahlung des Erziehungsgelder ? (Gelesen: 1.623 mal)
Rudo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rückwirkende Zahlung des Erziehungsgelder ?
06.01.2005 um 08:25:10
 
Es ist schon interessant, was man mit "klagen" alles erreichen kann, wenn man sich nur nicht einschüchtern lässt ... Gestern stand in meiner Tageszeitung, dass das Bundesverfassungsgericht  erneut die deutsche Gesetzgebung wegen der Benachteiligung von Ausländern kritisiert hat (Aktenzeichen 1BvR 2515/95). Im vorliegenden Fall war eine aus Türkei stammende Frau mit ihrem Mann als Asylbewerberin nach Deutschland gekommen. Sie erhielt eine BEFRISTETE Aufenthaltserlaubnis und zog deswegen ihren Asylantrag zurück. Nach mehreren Änderungen des Ausländerrechts erklärten die Behörden, in ihrem Fall "von der Ausreisepflicht auf Dauer abzusehen", das heisst sie nicht auszuweisen.

Die Frau war schwanger und brachte in D einen Sohn zur Welt, dem Asyl gewährt wurde. Ihr Antrag auf Erziehungsgeld in Höhe von 600 Mark monatlich war abgelehnt worden, da sie zur Gruppe von Ausländern gehörte, deren Aufenthalt nur gedultet sei. Sie zog vor das Bundessozialgericht, hatte aber keinen Erfolg. Das Bundesverfassungsgericht (BVB) hob nun nicht nur das abweisende Urteil auf, sondern erklärte auch die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen im "Bundeserziehungsgeld" für verfassungswidrig.

noch aus der Zeitung: " Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz gebiete zunächst, alle Menschen vor dem Gesetz  gleich zu behandeln." Den Politikern wird in Erinnerung gerufen, dass der Schutz von Ehe und Familie in der deutschen Verfassung "keine Beschränkung auf Deutsche enthält". Die Automatische Benachteiligung von Ausländern mit einer Aufenthaltsbefugnis sei grundgesetzwidrig.

Wenn also jemand mal nach D kommt, Asyl beantragt und gar nicht arbeiten muss, darf das Erziehungsgeld bekommen.
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Rudo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.01.2005 um 08:43:16
 
Und jetzt mal eine andere Geschichte: Ich kam nach D zum Studium und habe anschliessend auf einer halben Wissenschaftlerstelle promoviert (also von Gehalt Steuern, Versicherungen usw. abgeführt, habe mich ausserdem viel ehrenamtlich aufgrund meiner fachlichen Kenntnisse für die Stadt und das Bundesland in dem wir lebten engagiert) - aus einem seit dem 1.5.2004 "neuen" Eu-Land; für meine Frau gilt das Gleiche, Studium und anschliessend Promotion. Unsere Tochter wurde 1993 geboren, Sohn 1996. Da wir "nur" eine Aufenthaltsbewilligung besaßen, haben wir natürlich kein Erziehungsgeld und auch kein Kindergeld bekommen, obwohl wir unsere Kinder in D erzogen haben und diese hier von Anfang an voll integriert waren, u.a. durch Besuche von Krippe und Kindergarten (wir Eltern mussten ja arbeiten und promovieren). Unsere Gedanken, auch mal das Erziehungsgeld zu bekommen, wurden von den zuständigen Behörden natürlich abgeschmettert und als wir klagen wollten, wurde uns in der Ausländerbehörde mit der "Nichtverlängerung" der Aufenthaltsbewilligungen und dem Erzwingen der Ausreise aus D OFFEN gedroht.

Inzwischen ist unser Aufenthalt in D verfestigt, unsere Kinder gehören zu den Klassenbessten in ihren Schulen, unsere Anträge auf deutsche Staatsbürgerschaft laufen, wir werden demnächst jeweils doppelte Staatsbürgerschaften haben ...

Also zusammengefasst: Wenn man nach D aus einem europäischen Nachbarland Deutschlands kommt - zum Studium und zum Promovieren, da hat man kein Anspruch auf Kinder- oder Erziehungsgeld. Wenn man als Asylbewerber nach D kommt aus einem ach so undemokratischen Land, das mit guten Aussichten die Vollmitgliedschaft in der EU anstrebt - dann darf man klagen und bekommt auch Recht, und darf abkassieren ... Interessant ...


Ich hoffe, ALLE sind hier geschlossen der Meinung, dass eine Klage auf die Zahlung der uns vorenthaltenen Gelder vollkommen sinnlos ist, wir stammen einfach aus den falschen Ländern Zwinkernd
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ronny
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Antwort #2 - 06.01.2005 um 08:53:48
 
Bei allem Verständnis für Deinen Frust finde ich Deine Argumentation völlig daneben.

Die Entscheidung des BVerfG erging, weil jemand geklagt hat. Das ist ein Recht, das jedem zusteht der sich (zu Recht oder vermeintlich) benachteiligt fühlt. Das auf dem Gewaltenteilungsprinzip beruhende Recht wird auch gewährt, wenn jemand sich eine Klage nicht leisten kann, weil er mittellos ist.

Wer das Recht nicht in Anspruch nimt, hat von einem anderen Recht Gebrauch gemacht, nämlich dem , seine Situation wie sie gegeben ist hinzunehmen. Auch dieses Recht steht unter dem Gesichtspunkt der freien Entfaltung der Persönlichkeit jedem zu. Du hast also in der Vergangenheit von mehreren Dir zur Verfügung stehenden Rechten eins gewählt.
Also stehe heute zu Deiner Wahl.

Sorry, ich habe kein Verständnis dafür, wenn Du aus Opportunismus seinerzeit auf eine Klage verzichtet hast und heute darüber lamentieren willst wie ungerecht die Welt ist.

Gruß
Ronny
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Rudo
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Antwort #3 - 06.01.2005 um 09:07:33
 
ronny - ja , ich weiss, dass ICH schlecht und schuld bin, dass haben mir schon damals die Mitarbeiter der Ausländerbehörde gesagt Zwinkernd Trotzdem wollte ich das mal hier loswerden, als Lehre für die anderen ...
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ronny
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Antwort #4 - 06.01.2005 um 10:23:08
 
Zitat:
dass ICH schlecht



Hat keiner gesagt.  :nono:


Zitat:
und schuld



Bist Du an Deinem Dilemma insoweit selbst, als Du nicht den möglichen Weg der gerichtlichen Überprüfung einer Behördenentscheidung gegangen bist. 


Zitat:
Trotzdem wollte ich das mal hier loswerden, als Lehre für die anderen


Das hörte sich oben aber ganz anners an.
Da sah es so aus als sollte der
:iro arme Neu-EU-Bürger und Akademiker besser sein als die dauerhaft hier lebende ehemalige Asylbewerberin aus einem Nicht-Eu-Staat die zudem noch so frech war, vor das BVerfG zu ziehen.  Daumen runter

Und weil man das sehr deutlich lesen konnte habe ich mich zu dieser ungerechtfertigten und zudem überflüssigen Wehklage überhaupt geäußert.  explo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.01.2005 um 11:59:34
 
Zitat:
Das hörte sich oben aber ganz anners an.
Da sah es so aus als sollte der
:iro arme Neu-EU-Bürger und Akademiker besser sein als die dauerhaft hier lebende ehemalige Asylbewerberin aus einem Nicht-Eu-Staat die zudem noch so frech war, vor das BVerfG zu ziehen.  


Na klar doch, dass er besser ist!
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