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Gewerbeanmeldung d.Polin? (Gelesen: 959 mal)
officertommy
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Beiträge: 28
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gewerbeanmeldung d.Polin?
04.01.2005 um 11:15:16
 
Folgende Situation: Polin, 23 J., studiert in Polen, ist seit Sept. 2004 als AuPair angemeldet und lebt hier mit mir, verlobt. Könnte sie nun ein Gewerbe anmelden, z.B. eine Au Pair Vermittlung oder muss sie dies erst in Polen tun, um hier zumindest später im Rahmen einer EU-AE tätig werden zu können?
Welche Möglichkeiten hat sie zukünftig, in D eine selbständige Arbeit aufnehmen zu können? Zwinkernd
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officertommy
 
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 04.01.2005 um 12:15:07
 
Zitat:
Folgende Situation: Polin, 23 J., studiert in Polen, ist seit Sept. 2004 als AuPair angemeldet und lebt hier mit mir, verlobt. Könnte sie nun ein Gewerbe anmelden, z.B. eine Au Pair Vermittlung oder muss sie dies erst in Polen tun, um hier zumindest später im Rahmen einer EU-AE tätig werden zu können?
Welche Möglichkeiten hat sie zukünftig, in D eine selbständige Arbeit aufnehmen zu können? Zwinkernd


Hi,
Deine Freundin kann sich nach dem EU-Beitritt Polens als Selbständige in D. niederlassen. Problematisch ist das nur in bestimmten Branchen (vornehmlich Baubranche) und wenn in diesen bestimmten Branchen Personal aus der Heimat beschäftigt werden soll. Krankenversicherungsschutz muss gegeben sein!
Welche grundsätzlichen gewerberechtlichen Voraussetzungen für eine Aupair-Agentur erforderich sind, kann ich nicht sagen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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