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Beitrag begonnen von officertommy am 04.01.2005 um 11:15:16

Titel: Gewerbeanmeldung d.Polin?
Beitrag von officertommy am 04.01.2005 um 11:15:16
Folgende Situation: Polin, 23 J., studiert in Polen, ist seit Sept. 2004 als AuPair angemeldet und lebt hier mit mir, verlobt. Könnte sie nun ein Gewerbe anmelden, z.B. eine Au Pair Vermittlung oder muss sie dies erst in Polen tun, um hier zumindest später im Rahmen einer EU-AE tätig werden zu können?
Welche Möglichkeiten hat sie zukünftig, in D eine selbständige Arbeit aufnehmen zu können? ;)

Titel: Re: Gewerbeanmeldung d.Polin?
Beitrag von Mick am 04.01.2005 um 12:15:07

schrieb am 04.01.2005 um 11:15:16:
Folgende Situation: Polin, 23 J., studiert in Polen, ist seit Sept. 2004 als AuPair angemeldet und lebt hier mit mir, verlobt. Könnte sie nun ein Gewerbe anmelden, z.B. eine Au Pair Vermittlung oder muss sie dies erst in Polen tun, um hier zumindest später im Rahmen einer EU-AE tätig werden zu können?
Welche Möglichkeiten hat sie zukünftig, in D eine selbständige Arbeit aufnehmen zu können? ;)


Hi,
Deine Freundin kann sich nach dem EU-Beitritt Polens als Selbständige in D. niederlassen. Problematisch ist das nur in bestimmten Branchen (vornehmlich Baubranche) und wenn in diesen bestimmten Branchen Personal aus der Heimat beschäftigt werden soll. Krankenversicherungsschutz muss gegeben sein!
Welche grundsätzlichen gewerberechtlichen Voraussetzungen für eine Aupair-Agentur erforderich sind, kann ich nicht sagen.

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